Anschreiben Rechtsanwälte

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Stevenils
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anschreiben Rechtsanwälte

Hallo Gemeinde,
bei mir wurde am 27.12.2003 ein Betrag von 9.90€ abgebucht, leider ohne erfolg . Daraufhin habe ich den Betrag in dieser Höhe am 5.01.2004 per Überweisung bezahlt. Heute habe ich einen Brief von einer Kanzlei bekommen. Sie fordern den Betrag ein. Der Brief ist vom 7.01.2004. Folgende Kosten sind darin aufgeschlüsselt:
Hauptforderung 9.90€ zuzüglich Mahngebühr und Bankspesen 11,26€
Gebühr gem. Paragr. 11.118 I Brago 7.5/10 18.75€
Auslagen gem. Parag. 26 Brago 2,81€
UST gem Parag. 25 Brago 16% 3.45€
Geasamtbetrag 25.01€

es ist mir schleierhaft und ich empfinde es als frechheit wie man aus 9.90€ plötzlich 46.18€ macht.

Ich habe denen eine Mail geschickt das ich den Betrag bereits per 5.1.2004 bezahlt habe und keinerlei Zahlungen an Sie vornehmen werde. Bin ich im recht ??

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Schreib zurück und weise die Kanzlei darauf hin, dass ein Missverständnis vorliegen muss, da du den Betrag bereits bezahlt hast. Damit sollte die Angelegenheit erledigt sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Gibt es da etwa Zusammenhänge zwischen dem Anbieter und der Kanzlei?

Für meinen Geschmack ging die Beauftragung eines RA sehr sehr schnell vonstatten.

Ein Problem sind die Bankgebühren, die der Händler faktsich hat, wenn ein Einzug nicht funktionierte. Da solltest du mit dem Händler Kontakt aufnehmen bzw. mal in die AGB schauen. 11,26 € sind sehr viel und wohl nicht mehr angemessen. 7,50 € sollte eine orientierung sein.

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stevenils
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich muss mich nochmal melden. Heute habe ich ein erneutes Schreiben mit der Zahlungsaufforderung bekommen. Die Kanzlei ist der Meinung das ich die Kosten die durch díe einschaltung entstanden sind in voller höhe zu tragen habe. Wie bereits gesagt habe ich den Betrag am 5.1.2004 bezahlt , die Kanzlei wurde erst am 7.1.2004 eingeschaltet. Muss ich nun zahlen oder nicht, man droht bereits mit Mahnbescheid,kann ich dem gelassen entgegensehen und dann den Bescheid wiedersprechen?? Die Firma hat keinerlei AGB es handelt sich um Afendis AG.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen