Ich wollte Ende Januar mit meiner Familie mit einer deutschen Airline von Düsseldorf nach Malaga fliegen, leider bekam ich das nur als Paket Dus-PMI-AGP und zurück. Der Flieger startete mit 1,5 Stunden Verspätung (Toiletten waren vereist) weshalb wir in Palma den Anschlussflug nach Malaga verpassten. Wir landeten ca. 15:30 Uhr in Palma, man bot uns an um 20:10 Uhr nach Sevilla fliegen zu können (ca. 2 Std. Flug) und anschließend mit dem Bus nach Malaga gebracht zu werden (ca. 2,5 bis 3 Stunden Fahrt). Ich lehnte das ab, da ich meine Eltern bei mir hatte (74 und 77 Jahre alt) und diese Reise
ihnen körperlich unzumutbar war. Wir wurden von der Gesellschaft kostenlos auf einen Flug am nächsten Morgen umgebucht. Kosten für Hotel, Taxi und Verpflegung habe ich bezahlt. Ich machte meine Ansprüche bei der Airline geltend mit dem neuen Bundesgerichtshofsurteil, welches sich dem Urteil des europäischen Gerichtshofes anpasste, d.h. bei mehr als 3 Stunden Verspätung und mehr als 1.500 Km muss die Airline 400,-- € pauschal zahlen. Hat sie aber nicht mit der Begründung, mein Ablfug hätte sich nur um 1,5 Stunden verspätet. Aus Kulanz würde man mir 25,-- € pro Person als Gutschein zahlen. Letztendlich sind wir aber mit weit mehr als 3 Stunden Verspätung als geplant in Malaga angekommen, selbst wenn wir den Flug nach Sevilla um 20:10 angenommen hätten.
Kann mir jemand Rat geben, wie ich die Sache angehen soll bzw. ob es dazu Gerichtsurteile gibt.
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Anschlussflug verpasst wegen Flugverspätung
20. April 2010
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Frage vom 20. April 2010 | 16:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anschlussflug verpasst wegen Flugverspätung
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#1
Antwort vom 22. April 2010 | 09:26
Von
Status: Student (2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Ich befürchte, da bist du nun schon lange in die Verjährungsfalle getappt. Oder hast du dich parallel beim LBA beschwert.
Ansonsten würde ich das sofort nachholen, und hoffen, daß deine Schreiben verjährungshemmend waren und die Reaktionspausen nie zu lange.
Geh mal auf www.lba.de und dort auf Bürgerservices. -> Formulare.
Formular ausfüllen und an die LBA faxen.
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