Anschlussflug verpasst wegen Flugverspätung

20. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
suedflorida
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anschlussflug verpasst wegen Flugverspätung

Ich wollte Ende Januar mit meiner Familie mit einer deutschen Airline von Düsseldorf nach Malaga fliegen, leider bekam ich das nur als Paket Dus-PMI-AGP und zurück. Der Flieger startete mit 1,5 Stunden Verspätung (Toiletten waren vereist) weshalb wir in Palma den Anschlussflug nach Malaga verpassten. Wir landeten ca. 15:30 Uhr in Palma, man bot uns an um 20:10 Uhr nach Sevilla fliegen zu können (ca. 2 Std. Flug) und anschließend mit dem Bus nach Malaga gebracht zu werden (ca. 2,5 bis 3 Stunden Fahrt). Ich lehnte das ab, da ich meine Eltern bei mir hatte (74 und 77 Jahre alt) und diese Reise ihnen körperlich unzumutbar war. Wir wurden von der Gesellschaft kostenlos auf einen Flug am nächsten Morgen umgebucht. Kosten für Hotel, Taxi und Verpflegung habe ich bezahlt. Ich machte meine Ansprüche bei der Airline geltend mit dem neuen Bundesgerichtshofsurteil, welches sich dem Urteil des europäischen Gerichtshofes anpasste, d.h. bei mehr als 3 Stunden Verspätung und mehr als 1.500 Km muss die Airline 400,-- € pauschal zahlen. Hat sie aber nicht mit der Begründung, mein Ablfug hätte sich nur um 1,5 Stunden verspätet. Aus Kulanz würde man mir 25,-- € pro Person als Gutschein zahlen. Letztendlich sind wir aber mit weit mehr als 3 Stunden Verspätung als geplant in Malaga angekommen, selbst wenn wir den Flug nach Sevilla um 20:10 angenommen hätten.

Kann mir jemand Rat geben, wie ich die Sache angehen soll bzw. ob es dazu Gerichtsurteile gibt.

-----------------
""

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich befürchte, da bist du nun schon lange in die Verjährungsfalle getappt. Oder hast du dich parallel beim LBA beschwert.
Ansonsten würde ich das sofort nachholen, und hoffen, daß deine Schreiben verjährungshemmend waren und die Reaktionspausen nie zu lange.

Geh mal auf www.lba.de und dort auf Bürgerservices. -> Formulare.
Formular ausfüllen und an die LBA faxen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen