Anschlussflug verpasst / Pauschalreise

20. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
manunetzi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Anschlussflug verpasst / Pauschalreise

Hallo,
wir hatten vor ca. 1 Montat unsere Urlaubseise nach Santa Domingo (Dom-Rep.) beendet und würden gerne vom Reiseveranstalter (da Pauschalreise) eine Ausgleichszahlung/Erstattung wegen dem nachfolgenden Sachverhalt stellen:

Unser Rückflug von Santa Domingo nach Madrid ist um 8:10 Uhr in Madrid gelandet(Also mit 25 min. verspätung).
Bis das Flugzeug am Gate eingeparkt hatte und wir es verlassen konnten, war es bereits 8:30 Uhr. Die Zeit die man benötigte um bis zum nächsten Gate (Anschlussflug) zukommen betrug laut Madrider Anzeigetafel sagenhafte 28 min.
Wir hatten versucht so schnell wie möglich zum nächsten Gate für den Anschlussflug hinzukommen und waren um
8:54 Uhr am Gate. (Abflugzeit war 8:55 Uhr)
Nur war hier weit und breit kein Flugzeug von Iberia mehr zusehen. Dort haben wir dann weitere Personen gefunden, die bereits 10 min. eher dort waren (weil diese eher aus der Maschine kommen konnten)und meinten, dass auch zu der Zeit bereits kein Flugzeug mehr zusehen war.

Unserer Meinung nach hat der Flug überhaupt nicht stattgefunden, er wurde zwar auf der Anzeigetafel mit aufgeführt, jedoch wurde nie Bording oder starting angezeigt.

Des Weiteren wurde unser Gepäck auch erst mit der späteren Maschine verpackt, weil Iberia zu spät dran war.

Wir haben uns dann beim Servicecenter von Iberia darüber beschwert und die gute Dame hat uns dann für den nächsten Flug Plätze reserviert.
Der Flug ging dann allerding erst um 15:50 Uhr. (d.h. fast 7 Stunden Wartzeit)

Wir glauben mittlerweile das hier ein Lockangebot vorlag (kurzer zwischenstopp in madrid) oder der Flug einfach gestrichen wurde, da zuwenig Leute mitgeflogen wären.

Wie dem auch sei, Tatsache ist das wir 7 Stunden warten mussten und wir nun Ersatz gefordert haben.

Der Reiseveranstalter prüft nun seit 4 Wochen, kan man IHm eine Frist sezten?
Müssen wir einen Rechtsanwalt einschalten?
Ist es richtig, dass wir den Anspruch beim Reiseveranstalter stellen und nicht bei der Fluggesellschaft (da pauschalreise)?
Ist es richtig das bei einer Pauschalreise das deutsche Flugrecht gilt und nicht das europäische?
Wenn ja wie hoch könnte die Erstattung ausfallen?

gruß manuel


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Nach einer kostenfreien Registrierung kann man auf www.flightstats.com prüfen, ob der Flug tatsächlich stattgefunden hat. Anwälte für Reiserecht nutzen diese Webseite auch sehr gern.

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#2
 Von 
manunetzi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Internetseite jetzt konnte ich wenigstensmal überprüfen ob der Flug ging:
Der Flug ging von Madrid nach Düsseldorf und das laut Internetseite sogar 5 min vorher als geplant.
Unser Flug hatte 37 min Verspätung (Santa DOmingo - Madrid)
Es war also unmöglich den Flug rechtzeigtig zubekommen.


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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Man muss einschränken, dass flightstats.com nicht immer 100% Recht hat.
Es gibt aber eine Orientierung.
Die Informationen von flightstats.com werden auch gerne verwendet, wenn eine Airline widerrechtlich behauptet, man konnte wg. Wetter nicht fliegen - WO ABER der Start- und Zielflughafen von vielen anderen Fluggesellschaften zum gleichen Zeitpunkt angeflogen werden konnte.

Gerade in Prozessen, wo es um Ausgleichszahlungen nach der EU Fluggastverordnung 261/2004 geht, wird das wichtig.

Wie ich das verstanden habe, wurden die Flüge Santo Domingo - Madrid Barajas und Madrid Barajas - Düsseldorf von Iberia ausgeführt.
Was waren denn die Gründe für die Verspätung von Santo Domingo - Madrid Barajas.
Ggf. würden hier EUR 600,- Ausgleichszahlung (zu leisten von Iberia) pro Person fällig werden, wenn der Fluggast mehr als 3 Stunden verspätet am endgültigen Zielflughafen (Düsseldorf) ankommt.

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#4
 Von 
manunetzi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Also um die Problematik vorweg zunehmen, es gab keinerlei Gründe für eine Verspätung wegen den Wetterverhältnissen oder irgendwelchen technischen Problemen. Alle Flüge gingen mit der Airline Iberia.
Das Problem war das Iberia einfach zu spät losgeflogen ist bzw. die Boardingzeit wahrscheinlich zu knapp einkalkuliert wurde.
Auf dem Hinflug sind wir in Santa Domingo 2 Stunden später angekommen, da Sie in Madrid zu spät starten wollten und dann keine Freigabe vom FLughafen erhielten. Nur hier war es egal weil danach kein Anschlussflug mehr erfolgte.

Als wir auf dem Rückflug in Madrid ankamen, waren mehere Leute an Board die Angst hatten den Anschlussflug zuverpassen. Der nach Frankfurt ging sogar noch früher als unserer. Den wurde allerdings zugesichert vom Flugpersonal das die Maschinen warten werden, aber wie man sieht taten Sie es nicht.

Ich habe gelesen das bei Pauschalreisen die EU-Verordnung nicht gilt sondern die Deutsche stimmt das?

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich habe gelesen das bei Pauschalreisen die EU-Verordnung nicht gilt sondern die Deutsche stimmt das?


Da gibt es Einschränkungen.
Bei einer Flugstornierung hat man als Pauschalreisende nicht das Recht die ganze Reise kostenfrei zu stornieren.

Auch muss man die EUR 600,- bei Iberia, und nicht dem Reiseveranstalter, einklagen - und zwar am Amtsgericht, welches für den Flughafen Düsseldorf zuständig ist.

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

es war falsch sich an den Reiseveranstalter zu wenden - Ihr Ansprechpartner waere in diesem Falle die Fluggesellschaft gewesen. Das sollten Sie schnellstens nachholen und sich auf die EU-Fluggastverordnung 261/2004 beziehen. Was zu der Verpsaetung gefuehrt hat, ist zunaechst voellig unwichtig - Tatsache ist, Sie sind mit 7 Std. Verspaetung in Duesseldorf angekommen. Wenn Sie Ihre Ansprueche stellen muss die Fluggesellschaft ja in irgendeiner Form reagieren und wenn Sie Ihren Anspruch ablehnt (davon koennen Sie wahrscheinlich zunaechst ausgehen) muss sie die Ablehnung begruenden.

Ich sage Ihnen ganz privat - es ist eigentlich unverantwortlich fuer einen europaeischen Grossflughafen eine Uebergangszeit von nur ca. 60 Minuten zu planen, das geht oft genug schief.

Die Fluggastverordnung sieht keine Verjaehrung vor, Sie duerften also von den regulaeren Verjaehrungsfristen (3 Jahre) ausgehen.

@Steffen Meier

quote:
......Bei einer Flugstornierung hat man als Pauschalreisende nicht das Recht die ganze Reise kostenfrei zu stornieren.......


Der Schwachsinn geht weiter. Wo ist denn hier auch nur der geringste Sinn in dieser Argumentation. Ich lese nirgendwo, dass der TE die Reise stornieren will, hier geht es um einen Anspruch nach der EU-Fluggastverordnung.
Und wenn Sie mit 'Flugstornierung' Annullierung meinen, dann sollten Sie mal bei Wikipedia schauen und sich informieren, was Stornierung und Annullierung von einander trennt.

quote:
......und zwar am Amtsgericht, welches für den Flughafen Düsseldorf zuständig ist.......


Und das ist genauso unsinnig. Es wurde vom BGH geurteilt, dass Ansprueche gegen Drittstaaten-Airlines am zustaendigen Amtsgericht des Abflughafens einzureichen sind, wenn diese Airline keinen Sitz in Deutschland hat. Iberia ist aber keine Drittstaaten-Airline und hat zudem Ihre Europa-Direktion in Frankfurt angesiedelt, also duerfte auch dort der Gerichtsstand sein (sollte eigentlich aus den AGB der Iberia zu entnehmen sein). Wenn nicht, wuerde ich auf jeden Fall einen Anwalt fragen, denn in Madrid klagen, duerfte nicht sonderlich erquickend sein.

Und, Steffen Meier, ersparen Sie sich jetzt ebenso langatmige wie schwachsinnige Gegenargumente, die wuerden fuer die Sache nicht foerderlich sein.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#7
 Von 
manunetzi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Touristiker,

ersteinmal vielen Dank für Ihre informationsreiche Antwort.
Also wäre es nicht zu spät jetzt noch zureklamieren, da bereits 4 Wochen vergangen sind?(habe mal was von 2 Wochen gehört).....

Auf der Iberia-Homepage-Seite steht folgender Punkt:


IV. Flugreisen im Rahmen von Pauschalreisen

Flugreisende, die an einer Pauschalreise teilnehmen, die in der Europäischen Union gebucht wurde, haben Anspruch auf zutreffende Informationen des Veranstalters über ihre Reise. Sie haben darüber hinaus eindeutige Rechte bezüglich der Vertragserfüllung.

* Im Reisekatalog müssen unter anderem das Ziel, die Strecke und das Beförderungsmittel während des Urlaubs eindeutig und genau angegeben werden. Die Angaben im Katalog sind für den Veranstalter verbindlich. Vor der Abreise muss der Veranstalter die Zeiten und Orte von Zwischenaufenthalten und Umsteigeverbindungen schriftlich mitteilen.
* Der Kunde ist berechtigt, seine Buchung auf andere Personen zu übertragen. Der vertraglich vereinbarte Preis ist unveränderlich, sofern die Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich diese Möglichkeit vorsehen.
* Der Veranstalter trägt in allen Fällen der Nichterfüllung des Vertrages die Verantwortung, so dass bei Problemen mit Flügen bei Pauschalreisen in der Regel direkt der Veranstalter anzusprechen ist, der im Namen des Fluggastes gegenüber der Fluggesellschaft auftritt.


Der letzte Absatz besagt man sollte sich beim Veranstalter melden, was ist denn jetzt richtig?
Da uns der Veranstalter gesagt hat, er kümmert sich darum....???
Kann man dem Vertrauen
oder sollte man lieber zweigleisig fahren?

gruß manuel


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Die EU-Fluggastverordnung unterscheidet bei Fluegen nicht nach Linien- oder Charterfluegen, ebenso nicht nach 'Nur-Flug' oder 'Pauschalreise'. Also ist und bleibt die Fluggesellschaft der verantwortliche Ansprechpartner. Die Iberia wird EU-Gesetzgebung nicht aushebeln koennen, aber mit allen moeglichen serioesen oder weniger serioesen Tricks versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen. Da muss man hartnaeckig bleiben oder Rechtshilfe in Anspruch nehmen.

Aber natuerlich koennen Sie zweigleisig fahren - zumindest zu erfahren, wie der RV reagiert.

Wie gesagt - es steht in der Fluggastverordnung nichts ueber Fristablaeufe, da duerfte dann diesbezuegliche deutsche Gesetzgebung hilfsweise gelten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#9
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Folgendes Vorgehen hat sich bei mir bewährt, mit Ausnahme von Polen.

Schreiben an die Airline mit bitte darzulegen, warum kein pünktlicher Transport gemäß EU-Fluggastverordnung durchgeführt werden konnten. Frist 2 Wochen.
In Ihrem Fall würde ich auch gleich um Stellungnahme bitten, warum es für Iberia unzumutbar war, sie mit Shuttle zum Anschluss zu bringen. Alternativ könne man ihnen unbürokratisch auch die 600€ gemäß Fluggastverordnung binnen 2 Wochen zahlen.
Kommt nichts, oder eine Absage, beschwerde beim LBA, mit deren Formular. Ist kostenlos, und die leiten die Beschwerde nach Madrid weiter. Die Spanische LBA fordert dann die Iberia auf, zu beweisen, daß sie alles mögliche gemacht haben, Sie pünkltich zu befördern.
Bis hier haben bei mir alle bezahlt, mit Ausnahme von Polen.
Kommen Sie hier nicht weiter, hilft nur der Klageweg; bei Iberia meines wissens in Frankfurt.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
manunetzi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)


Hallo,
Gestern kam das Antwortschreiben vom Reiseveranstalter zurück: Uns stehen 41,00 € zu und aus Kulanz würden Sie diesen Betrag auf 80,00 € als Reisegutschein erhöhen!!

Kein Kommentar mehr notwendig.....:-(

Wir werden es jetzt nochmal wie oben beschrieben direkt mit der Airline versuchen.

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