Anschlussflug-Verspätung

12. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Oberfranke112
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Anschlussflug-Verspätung

Hallo,

ich habe einen ganz speziellen Fall bei dem ich Ratschläge benötige:

Nach unserer Hochzeit am 8.8.2008 flogen wir mit US Airways nach Florida, Hochzeitsreise . Bestandteil des Hinfluges war ein Umsteigen in Philadelphia.
Abflug war in München.
Jetzt zum Problem: Beim CheckIn in München vergass die Dame am Schalter, uns das zweite Ticket (für den Flug von Phil. nach Miami) zu geben. Wir wussten zu diesem Zeitpunkt nicht das man das schon am Abflughafen bekommt weil das unser erster Langstreckenflug war. Jetzt verspätete sich der Hinflug nach Philadelphia um ca. 20min. und zu allem Übel startete der Anschlussflug nach Miami früher als angegeben.
Nach unserer Ankunft in Phil. mussten wir durch die Pass- und Zollkontrollen (sehr Zeitaufwendig), unser Gepäck holen und wollten zum Abflugschalter für Miami. Hier wurde uns nun gesagt das wir das Ticket benötigen, welches wir in München schon hätten bekommen sollen (die Dame wusste jetzt aber bescheid das wir noch kommen würden) - also zurück zum CheckIn.
Hier bekamen wir nach einigem Hin und Her endlich die Tickets, als wir aber zum Abflugschalter zurückkamen war unser Flug schon weg.

Aus dieser Problematik resultierte: ein kompletter weggefallener Urlaubstag inkl. Mietwagen.

Zurück in Deutschland meldeten wir das in unserem Reisebüro. Dieses nahm Kontakt mit der Fluggesellschaft US Airways auf. Diese bietet uns jetzt einen Gutschein in höhe von 150€ an welcher aber innerhalb von max. 2Jahren bei einem erneuten Flug mit US Airways verrechnet werden kann.
Damit sind wir aber absolut nicht einverstanden. Wir haben keinen Reiserechtschutz.

Hoffentlich ist das alles nicht zu verwirrend ... :crazy:

Gruß
Oberfranke112

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16 Antworten
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#1
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)

Reiserechtschutz????
Kenn ich nicht: Es gibt: Privat -, Verkehrs-, Berufts - und Mietrechtschutz.
Ich denke mal, dass dein Fall zur Privatrechtschutz zählt.

Aber wie auch immer: Eine Forum Antwort kann so toll sein, wie sie will: Die Fluggesellschaft interessiert die nicht....
Frag einen Recxhtsanwalt in deiner Stadt, Wie vorgehen, wie Chancen, was kosten, welche Versicherung.

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#2
 Von 
Oberfranke112
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Mir gehts grundsätzlich mal darum ob wir diesen Gutschein, der im übrigen 150$ beträgt (nicht Euro), in Form eines Fluges mit der Fluggesellschaft akzeptieren müssen.
Lt. unserem Reisebüro können wir auf einer Auszahlung in angemessener Höhe bestehen. Stimmt das? US Airways weigert sich aber strikt dagegen.

Gibt es hierzu Gerichtsurteile? Wir haben bereits bei Google gesucht aber bis jetzt noch nicht das passende gefunden.

Gruß
Oberfranke

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

zunaechst moechte ich Ihnen mitteilen, dass Sie sich im Falle einer Reklamation immer an den Leistungstraeger, hier also die Fluggesellschaft, wenden sollten. Reisebueros oder Buchungsagenturen sind nicht mit der Annahme von Reklamationen beschaeftigt.

Ich kann mir schwer vorstellen, dass Sie Ihr Ticket von Phil. zum Zielort Miami erst am Flughafen bekommen sollten, wahrscheinlich meinen Sie den Boardingpass??? Ihre Tickets haben Sie sicherlich deutlich vor Abflug als E-Ticket erhalten.

Wenn die Dame am Flughafen in Muenchen "schlampert" vorgegangen ist, stellt sich die Frage, ob Sie nachhaltig beweisen koennen, dass Sie keinen Boardingpass erhalten haben.

In den meisten Faellen macht das check-in eine Handlingfirma. Die werden natuerlich behaupten, dass man Ihnen die Boardingpaesse ausgehaendigt hat. Zwar hat die Fluggesellschaft fuer Fehler ihrer beauftragten Firmen einzustehen, aber zunaechst waelzt der Eine auf den Anderen ab.

Ich meine mich zu erinnern, dass es Gerichtsurteile gegeben hat, dass auf Verlangen des Kunden Gutscheine als Bargeld auszuzahlen sind, aber nur dann, wenn es sich um einen echten und bewiesenen Anspruch handelt. So zumindest bei Urteile gegen Reiseveranstalter.

Sagt jetzt aber die Fluggesellschaft und/oder der Handlingpartner, dass man Ihnen den Boardingpass ausgehaendigt hat, und Sie diesen Boardingpass verlegt haben, und stuetzt damit den Gutschein auf die Tatsache, dass es sich um eine reine Kulanzleistung fuer Ihre "Abhetzerei" in Phil. handelt, da steht dann immer im Schreiben "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" drauf, dann werden Sie sich wohl oder uebel mit dem Gutschein zufrieden geben, oder klagen muessen.
Ich mag mich irren, aber mir ist kein Urteil bekannt, dass im reinen Kulanzfall Gutscheine in Bares zu tauschen sind.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

-- Editiert am 17.03.2009 16:35

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#4
 Von 
Oberfranke112
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

@bernardoselva

es handelt sich um die Boarding-Pässe.

Diesen Vorgang nachzuweisen dürfte doch mit den heutigen Mitteln kein Problem darstellen da doch alles auf elektronischen Wege nachverfolgt werden kann.

Wie sollten wir denn sonst nachhaltig Beweisen, dass wir die Pässe erst in Phil. erhalten haben. Es lässt sich mit sicherheit auch elektronisch nachvollziehen das wir in Phil. eine Übernachtung in einer Absteige "gesponsert" bekamen aufgrund eben dieses ganzen Geschichte.

Gruß
Oberfranke112

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#5
 Von 
derumgol
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Am Gate in Philadelphia wollte man Ihnen die Bordkarte nicht ausdrucken? Aus welchem Grund?

Im Transitbereich in Philadelphia gibt es Check-In Kioske - Wieso haben Sie Diese nicht genutzt?

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#6
 Von 
Oberfranke112
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

@derumgol
Das ist ja äußerst Interessant. Hätten wir das mal eher gewusst ...


als wir in Philadelphia am Gate für unseren Anschlussflug waren wurden wir zu einer Art "Check-In" Schalter zurück geschickt. Dort bekamen wir nach einigem hin und her unsere Boardingpässe ... leider zu spät.

Wir wussten ja leider nicht das wir bereits in München beide Pässe hätten bekommen sollen. War unsere 1. Fernreise


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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wären in MUC Boardingpässe ausgestellt worden wäre auch das Gepäck durchgecheckt worden. Da der TE erst auschecken musste wurde er ganz offensichtlich nur für den ersten Flug eingecheckt und hatte keine Boardingpässe für den Anschlussflug.

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@Freudenfeuer

Und wie ist Oberfranke112 ohne Boardingpass durch alle Kontrollen bis zum Gate gekommen?????

So wie Oberfranke112 das schildert, hat er vermutlich in Phil. den Transitbereich ueberhaupt nicht verlassen und hat sich direkt zum Gate des Anschlussfluges begeben, was ja auch richtig gewesen waere, waere er im Besitz des Boardingpasses fuer Miami gewesen.

Am Gate scheint man festgestellt haben, dass der Boardingpass fehlt und hat ihn zum Transitschalter geschickt. Dort wird wohl im Rechner eingetragen gewesen sein, dass er einen Boardingpass in Muenchen erhalten hat. Da gehen bei Airlinebeschaeftigten in den USA sofort alle Alarmglocken an. Bis da eine Verstaendigung erfolgte, dass hat gedauert, darueber sollte man sich im Klaren sein. Und futsch war der Anschlussflug.

Ich denke mir, dass die Fluggesellschaft stur bleiben wird und weiterhin behauptet, dass es ich um einen Fehler von Oberfranke112 handelt, und das man aus reiner Kulanz (Uebernachtung und Gutschein) gehandelt hat.

Oberfranke112 muesste also beweisen, dass da in Muenchen geschlampt wurde, aber das duerfte schwierig werden - eigentlich unmoeglich.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

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#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
hat er vermutlich in Phil. den Transitbereich ueberhaupt nicht verlassen
Die Frage ist eher ob er den Transitbereich überhaupt betreten hat. Wenn man durchgecheckt wird, so jedenfalls meine Reiseerfahrung, bekommt man die Bordkarte für alle Flüge und sieht sein Gepäck erst wieder wenn man am Zielflughafen angekommen ist. Wird man nicht durchgecheckt muss man am Umsteigeflughafen auschecken, durch den Zoll und wieder einchecken. Dann hat man aber auch noch keine Bordkarte für den Anschlußflug.

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#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Ja, in der Tat - Oberfranke112 widerspricht sich. Zunaechst behauptet er, dass er in Phil. durch alle Pass- und Zollkontrollen musste. Dann sagt er, dass er am Gate zurueck geschickt wurde.

Begab er sich durch alle Pass- und Zollkontrollen konnte er in Muenchen nur bis Phil. eingecheckt worden sein, ansonsten waere zumindest sein Gepaeck weiter nach Miami geleitet worden.



Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

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#11
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@Daskalos
"Reiserechtschutz???? Kenn ich nicht( ...)"
Bitte mal bei den verschiedenen Reiseversicherern schlau machen. Es gibt Reiserechtsschutzangebote.

@Oberfranke112
"Aus dieser Problematik resultierte: ein kompletter weggefallener Urlaubstag inkl. Mietwagen."
Wann war den denn ursprüngliche Landung geplant und wann erfolgte die verschobene?

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#12
 Von 
derumgol
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Die Frage ist eher ob er den Transitbereich überhaupt betreten hat. Wenn man durchgecheckt wird, so jedenfalls meine Reiseerfahrung, bekommt man die Bordkarte für alle Flüge und sieht sein Gepäck erst wieder wenn man am Zielflughafen angekommen ist. Wird man nicht durchgecheckt muss man am Umsteigeflughafen auschecken, durch den Zoll und wieder einchecken. Dann hat man aber auch noch keine Bordkarte für den Anschlußflug.


Das ist Unsinn.
Bei Einreise in die USA muss Jeder am ersten US-Flughafen sein Gepäck entgegen nehmen.Nach der Zoll Kontrolle wird das Gepäck wieder aufgegeben, falls man einen Anschlussflug hat.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Oberfranke112
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

hier mal der Vorgang in Philadelphia im einzelnen:
Wir landeten mit der Maschine aus München ca.15min. verspätet in Phil., während der Landung wurde im Flieger durch gegeben von welchem Gate welcher Anschlussflug ging. Nach der Landung mussten wir zuerst durch den Zoll, dann warteten wir auf unser Gepäck. Als wir das dann hatten sind wir durch eine Tür und konnten dort unser Gepäck sofort wieder abgeben. Dann gingen wir durch eine Art Abfertigung (da standen massenhaft Leute) zum Gate und wurden von dort zurückgeschickt, da wir die Boarding-Pässe nicht hatten. Ob wir irgendeinen Bereich verlassen hatten oder nicht, wie ein Vorredner schrieb, kann ich nicht sagen. Das ist mittlerweile auch schon über ein halbes Jahr her.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Oberfranke112
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

@AntoniaW
-Wann war den denn ursprüngliche Landung geplant und wann erfolgte die verschobene?

Die ursprüngliche Landung war um 17Uhr geplant und die tatsächliche erfolgte gegen 17.20Uhr ... ungefähr. Der Anschlussflug sollte um 18Uhr oder 18.15Uhr starten ist aber tatsächlich früher gestartet.

Ich habe leider die Unterlagen nicht da, die hat meine Frau auf Arbeit um Kontakt
mit der Fluggesellschaft aufzunehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@Oberfranke112
Sorry, da habe ich mich wohl missvertändlich ausgedrückt. Es ging mir nicht um die Landung in Phili, sondern in Florida. Dabei ist niht die Minute, sondern eher die Stunde/Tageszeit interessant.

-- Editiert am 21.03.2009 09:20

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
derumgol
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Nach der Landung mussten wir zuerst durch den Zoll, dann warteten wir auf unser Gepäck.


Das kann aber auch nicht stimmen. Das Gepäck wird zwingend vor dem Zoll (Customs) ausgegeben, denn mit dem Gepäck soll man ja durch die Zollkontrolle gehen.
Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen kann ich hier auch nicht weiterhelfen.
Wenn Sie die Situation nicht korrekt wiedergeben können, dann kann Ihnen auch keiner hier helfen.

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