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Anschlussflug überbucht.

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Anschlussflug überbucht.

Alle Airlines scheinen wohl auf Erwärmung gesetzt zu haben, und sind von dem Winter wohl etwas überrascht.

Nehmen wir mal an, Person R fliegt von A nach Z über V.
A, V, Z sind unterschiedliche EU staaten, Airline kommt aus V.

Min. Transit Zeit in V ist mit 30 min angegeben, zugegebener Maßen ein wenig kurz.

Bei diesem Flug ist Transit Zeit in V 40min.

Flugzeiten Plan
Flug 1. Ab 13:40 in A 15:20 an V
Flug 2. Ab 16:00 in V 17:40 an Z

Flugzeiten Ist
Flug 1. Ab 15:55 an 17:45
Flug 2. Ab 18:05 an 19:20

Im Flieger 1 wird R gesagt, er soll in V zum Transfer schalter gehen, wg. Umbuchung, was R auch macht. Dummerweise ist der Transfer Desk noch vor dem ersten Monitor. R sieht auf dem Monitor, dass Flug 2 auf Final Call steht, und rennt dort hin. Sieht am Gate jedoch grade, wie die Türen geschlossen werden. Am Gate erfährt er, daß die Maschine sowieso überbucht war.
Hätte R nicht der Weisung der Cabin Crew gefolgt, sich am Transfer Desk zu melden, hätte er den Flieger noch erreicht.

Nun verweigert die Airline R die Ausgleichzahlung für einen Überbuchten Flug.

Wer ist im Recht?

Welche Stufe der Fluggastverordnung ist anwendbar?
Strecke A-Z = 1600km. A-V=700, V-Z 900


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-- Editiert am 06.02.2010 17:17

-- Editiert am 06.02.2010 17:18


von Lifeguard am 06.02.2010 17:00
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>Anschlussflug überbucht.
Hallo,

erlauben SIe mir die bescheidene Frage: Wohin fliegen Sie denn immer, Sie haben ja permanent Stress mit Ihren Buchungen.

Meiner Auffassung nach ist das natuerlich

1. EU-Recht, also EU-Fluggastverordnung
2. Sie haben von A nach Z gebucht, ich nehme an alles gleichzeitig gebucht unter einer Buchungsnummer / filekey. Dann duerfte man die Flugstrecke komplett zu betrachten haben, und Sie sind in Z verspaetet angekommen. Teilstrecken kommen hier nicht in Betracht.
3. Grundsaetzlich hat man den Weisungen des Personals der Fluggesellschaft Folge zu leisten und wenn man Ihnen gesagt hat, Sie sollen sich an das Transferdesk begeben, und das haben Sie gemacht. Es haette ja sein koennen, dass vielleicht ein oder zwei Stunden spaeter noch ein Flieger von V nach Z geht.

Es ist nicht das Problem des Fluggastes, wenn eine Fluggesellschaft Uebergangszeiten von nur 25 Minuten zulaesst, dass ist meiner Meinung nach grobe Fahrlaessigkeit wenn man beruecksichtigt, was da so am Himmel los ist. Laesst die Fluggesellschaft dennoch so etwas zu, hat sie auch dafuer einzustehen.

Wenden Sie sich an die "neue" Schlichtungsstelle, da ist doch kuerzlich etwas dazu in Wiso gewesen, ich konnte mir das leider jedoch nicht notieren. Fragen Sie doch mal bei Wiso nach.


Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"


von bernardoselva am 07.02.2010 13:30
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>Anschlussflug überbucht.
Der umgebuchte Flug kam um 22:15 in Z an.

Liegt hier eine Überbuchung gemäß EU Fluggast Verordnung vor, oder kann sich die AL auf die Verspätung des ersten Fluges berufen, und das ich den zweiten nicht bekommen hätte, wenn sie pünktlich gewesen wären.


Die Fliegerrei geht mir grad auch tierrisch auf den Geist. In Zukunft buche ich nur noch FR oder U2, und dann ist es mir wenigstens nimmer um die Kohle für die Tickets schad.

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von Lifeguard am 07.02.2010 19:53
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