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Anschlussdelikte Begünstigung und Hehlerei - Worum es geht

17.1.2001 | Ratgeber - Strafrecht Besonderer Teil | 22165 Aufrufe
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Begünstigung, Hehlerei, Vortat, Anschlusstat

Bei den Straftaten, die unter die Rubrik "Begünstigung und Hehlerei" fallen, handelt es sich eigentlich immer um Taten, die eine unrechtmäßig herbeigeführte Vermögenslage aufrecht erhalten und weiter fortsetzen oder einen Täter decken - Daher auch der Begriff "Anschlussdelikte". Sie sind nur möglich, wenn ein anderer Täter schon eine rechtswidrige "Vortat" begangen hat. Derartige Taten richten sich somit gegen das Vermögen eines anderen oder gegen den Strafanspruch des Staates. Ihr Unrechtsgehalt liegt in der Regel darin, dass eine rechtswidrig herbeigeführte Lage nicht beendet bzw. weitergeführt oder eben nicht bestraft wird:

Der Hehler kauft das geklaute Diebesgut an, der Begünstiger sichert dem Vortäter dessen Beute, der Strafvereiteler deckt einen Dieb oder der Geldwäscher macht "heiße" Gegenstände wieder umlauffähig.

All diese Delikte sind erst durch eine rechtswidrige Vortat eines anderen möglich und setzen somit Unrecht weiter fort. Ein weiteres typisches Delikt, das unter diese Thematik fällt, ist die Bandenhehlerei.


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