Anschluss Kabelfernsehen ohne Ankündigung?
Wir wohnen jetzt seit Februar 2004 in Lübeck zur Miete und hatten bis zum 8. November Fernsehempfang über Antenne, 7 Sender. Da ja ab 8. November umgestellt wurde auf digitales Antennenfernsehen, haben wir uns natürlich einen DVB-T Receiver gekauft, um nicht nur ARD, ZDF und N3 sehen zu können. Alles lief wunderbar, bis am 2. Dezember plötzlich der Bildschirm schwarz blieb und nur noch "kein Signal" angezeigt wurde. Zunächst dachte ich mir nichts dabei, vielleicht waren die ja dabei irgendwas an der Antenne einzustellen. Als aber am nächsten Tag immer noch nix war mit Fernsehen ging ich zur Nachbarin rüber und die erzählte mir dann, sie habe am Abend vorher auch eher durch Zufall erfahren, dass wir nun Kabelfernsehen hätten und die Antenne abgeklemmt sei! Sie war durch Zufall draußen und sah nur, wie jemand einen Zettel an die Haustür klebte, sinngemäß: "Sie haben ab heute Kabelfernsehen". Vorher hatte uns keiner Bescheid gesagt. Die Nachbarin hatte dann am Morgen schon früh bei der Wohnungsgesellschaft angerufen, wo man ihr sagte, der Vertrag für Antennenfernsehen sei abgelaufen und man hätte jetzt zu Kabel Deutschland gewechselt. Nun würde ich gerne wissen, ob das wirklich so einfach geht, ohne irgend jemandem ein Sterbenswörtchen davon zu sagen. Dass dieser Vertrag ausläuft, hätte man uns auch schon im November sagen können, dann hätten wir nämlich nicht den teuren Receiver gekauft, der jetzt nutzlos in der Ecke steht. Für die paar Tage hätten wir uns auch mit 3 Sendern zufrieden gegeben. Darf also:
1. der Vermieter das ohne Ankündigung ändern?
2. die Kosten auf die Miete schlagen (wobei uns bisher NIEMAND sagen konnte, was das kosten soll!)
3. ich die Kosten für den Receiver vom Vermieter zurückverlangen?
4. Gilt das jetzt als Modernisierungsmaßnahme, gegen die wir nichts tun können? Mit DVB-T lief alles einwandfrei, es hätte kein Grund bestanden, Kabel anzuschließen!
Ich habe im Internet natürlich recherchiert und gelesen, dass genau dieses Prozedere mit vielen Mietern passierte, habe aber nirgendwo eine adäquate Hilfe gefunden.
Vielen Dank, & Gruß, Claudia
von Claudia Ratlos am 10.12.2004 11:42
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>Anschluss Kabelfernsehen ohne Ankündigung?
Zunächst mal danke für die schnelle Antwort. Von gemeinschaftlich genutzter Antenne steht nichts im Mietvertrag, der ist eher sehr allgemein gehalten. Allerdings steht da: "Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der gemieteten Räume [...] hat der Mieter zu dulden, soweit sich die Verpflichtung dazu aus den Paragraphen 541a und 541b des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt."
Allerdings finde ich nicht, dass Kabelfernsehen zur Erhaltung des Miethauses erforderlich ist und eine Verbesserung der Wohnung auch nicht. Bei §541b Absatz 3 steht allerdings "Aufwendungen, die der Mieter infolge der Maßnahme machen mußte, hat der Vermieter in einem den Umständen nach angemessenen Umfang zu ersetzen; auf Verlangen hat der Vermieter Vorschuß zu leisten." Ich weiß nicht, inwiefern man das auf eine Kostenerstattung der Receiverkosten geltend machen könnte. Was meinst du? Und wenn wir über Zimmerantenne gucken können, kann ich dann einfach sagen, ich möchte nicht ans Kabelnetz des Hauses angeschlossen werden und somit auch nicht die Kosten zahlen?
von Claudia Ratlos am 10.12.2004 12:35
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>Anschluss Kabelfernsehen ohne Ankündigung?
Hallo Claudia,
wie hh schon schreibt, konnte der Vermieter in der Vergangenheit einen Kabelanschluss verlegen und die Kosten auf die Mieter umlegen, weil es sich dabei um eine wertverbessernde Massnahme (Modernisierung) handelte. Im Zeitalter von DVB-T dürte diese Rechtssprechung allerdings aufgegeben werden, weil über die Antenne jetzt auch 20-24 Programme empfangen werden können. Insofern kann Sie der Vermieter m.E. auch nicht mehr "zwangsverkabeln".
Die Aussage des Vermieters, der Antennenvertrag wäre ausgelaufen, ist natürlich grober Unfug. Einen solchen Vertrag gibt es nicht. Wenn das Haus mit einer Gemeinschaftsantenne ausgestattet ist, muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass sie auf den Empfang von DVB-T umgerüstet wird. Keinesfalls darf er die Antennenanlage außer Betrieb nehmen bzw. ausbauen.
Weitere Informationen finden Sie
hier und
hier.
MfG Gruwo.
MfG Gruwo
-- Editiert von Gruwo am 10.12.2004 14:50:16
von Gruwo am 10.12.2004 14:48
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