"Anschlüsse an der Grundstückgrenze" Frage

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
mexx0085
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
"Anschlüsse an der Grundstückgrenze" Frage

Hallo liebe Community,

meine Lebensgefährtin und ich wollen ein Grundstück erwerben. Den Kaufvertragsentwurf haben wir bereits erhalten.
In diesem steht geschrieben:

"""
Der Verkäufer haftet dafür, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Strom, Kanal, Telefon) an der Grundstücksgrenze zu dem Grundstück xxxx einkommend in der KG XXX xxxx vorhanden sind und an diese angeschlossen werden kann; die Käufer sind jedoch in Kenntnis, dass noch Anschlussgebühren fällig werden.
"""

Dies bestätigt uns auch der Verkäufer.

Nun haben wir jedoch das Wasserversogungsunternehmen kontaktiert. Diese haben uns mitgeteilt, dass der Wasseranschluss auf der gegenüberliegenden Straßenseite verläuft. Dies entspricht meiner Meinung nach nicht dem Begriff "Grundstücksgrenze".
Was meint ihr dazu?

Die Stromleitung läuft unterirdisch direkt an der Grundstücksgrenze. Kann von dieser Leitung direkt am Grundstückrand abgegriffen und ein Verteilterkasten errichtet werden, oder ist das nicht ohne weiteres möglich? Wenn nicht, so würde auch dies nicht dem Begriff "an der Grundstücksgrenze vorhanden" entsprechen.

Das einzige was ich bisher bestätigen kann ist, dass der Kanal direkt am Grundstück vorhanden ist.

Nachdem wir auf diesem Gebiet leider unerfahren sind, hoffen wir auf eure Expertise.

Wir freuen uns auf eure Antworten.

LG
Mexx

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Es sollte kein Problem sein, den Strom direkt an der Leitung abzunehmen, ihr braucht ja eh dauerhaft einen Stromanschluss.

Zu den Wasserleitungen:
Es ist baulich natürlich nicht machbar, in jeder Strassenseite Wasserleitungen zu legen. Auch der Kanal wird wohl eher mittig in der Strasse verlaufen. Zu deinem Problem und wie ich es lösen würde:

Die Strecke von der Wasserleitung bis zur Grundstücksgrenze übernimmt der Verkäufer - das Reststück ihr. Ob diese Regelung konform ist würde ich mal bei den Wasserwerken nachfragen. Die haben ja auch Erfahrungen mit sowas.

Und dann bietet man dem Verkäufer diese Lösung an.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mexx0085
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Kanal wurde vom Verkäufer bereits auf unser Grundstück direkt geführt.

Wir gesagt laut Vertrag haftet der Verkäufer dafür, dass die Anschlüsse an der Grundstücksgrenze vorhanden sind.
Mir fehlt jetzt prinzipiell noch die genaue Definition von Grundstücksgrenze.
Zählt die an der gegenüberliegenden Straßenseite verlaufende Wasserleitung auch schon zur Grundstücksgrenze oder nicht?
Wenn nicht, müsste es, wie der Vertrag vorschreibt, noch vom Verkäufer an die Grundstückstraßenseite verlegt werden.

Denn die Grabungskosten quer über die Straße werden sicher teuer werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Die Grundstücksgrenzen sind in der Flurkarte eingezeichnet. Einen maßstäblichen Flurkartenauszug erhält man im A4 bis A3 Format beim Vermessungsamt. Oft sind mit der Überwachung und Pflege der Flurkarten auch Vermessungsbüros beauftragt.

Zitat:
Denn die Grabungskosten quer über die Straße werden sicher teuer werden.


Sofern möglich, können die Leitungen auch geschossen bzw. durchörtert werden. Kosten entstehen auf jeden Fall.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Mit "an der Grundstücksgrenze" ist nicht gemeint, dass die Versorgungsanschlüsse Zentimetergenau an der Grenze enden. Das wäre technisch auch nicht sinnvoll. Vielmehr ist damit gemeint, dass die Versorgungsleitungen in der Straße verlaufen, die am Grundstück vorbeiführt. Eine Ausnahme bilden dabei regelmäßig die Abwasserleitungen, die üblicherweise bis zu einem Revisionsschacht auf dem Grundstück verlegt werden.

Typischerweise werden von den Versorgern pauschale Anschlussgebühren verlangt, wenn in der Straße vor dem Grundstück Versorgungsleitungen verlegt sind. Daher kann es Dir letztlich egal sein, auf welcher Straßenseite die Wasserleitungen verlaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mexx0085
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das sie nicht zentimetergenau vorhanden sind ist mir durchaus klar.
Für mich ist es jedoch ein großer Unterschied ob dazwischen 2m Straße liegen oder einfach nur ein nicht benutztes Stück Erde.
Und 2 Meter Entfernung ist für mich auch nicht mehr die Grundstücksgrenze.

Vor allem liegen sie nicht in der Straße sondern an der anderen Straßenseite.

Ich habe diesbezüglich auch schon die Versorgungsunternehmen kontaktiert. Diese haben mir die Anschlussgebühren teilweise mitgeteilt, mich jedoch aufmerksam gemacht, dass die Grabungsarbeiten über die Straße von mir zu organisieren und zu bezahlen sind. Somit sind das Zusatzkosten die meiner Meinung nach nicht in meiner Zuständigkeit liegen.

1x Hilfreiche Antwort

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