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Anrufe von Inkassofirmen

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Anrufe von Inkassofirmen

Habe mal eine generelle Frage:

Dürfen Inkassofirmen, bevorzugt in den Abendstunden, eigentlich bei Schuldnern anrufen?
Habe von einem Fall gehört wo eine Inkassofirma bei einer Bekannten fast 3 Wochen lang jeden Tag angerufen hat um Schulden einzutreiben....schon morgens um 7 und bis spät abends so gegen 22 Uhr. Ich finde das, auch wenn man als Schuldner für seine Schulden gerade stehen muss, doch etwas unverschämt.



von pfefferminz am 16.11.2006 15:52
Status: Junior (61 Beiträge)
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>Anrufe von Inkassofirmen
Dürfen schon
Man muß es eben (nachweisbar) untersagen und gegebenfalls mit Anzeige drohen !
Dann dürfte der Telefonterror beendet sein !!

Datum und Uhrzeit der Anrufe schriftlich fixieren evtl einen Zeugen dabeihaben

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Telefonterror als Körperverletzung

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF
Az.: 2a Ss 97/02 - 41/02 II
BESCHLUSS vom 23.05.2002
--------

und

Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg
vom 22.6.2001, Az. 6 U 523/01


...

Die Klägerin hat gemäß § 847 BGB einen Schmerzensgeldanspruch gegen die Beklagte wegen des von jener in der Zeit zwischen dem 05. Januar und 13. Februar 2000 veranstalteten mehrtägigen Telefonterrors. Dies hat das Erstgericht nach durchgeführter Beweisaufnahme ausführlich und zutreffend dargelegt. Der Senat macht sich diese Begründung zu eigen und nimmt darauf vollinhaltlich Bezug.

Nach Auffassung des Senats reicht allerdings ein Schmerzensgeldbetrag von 6.000,-- DM nicht aus, vielmehr war unter dem Gesichtspunkt der Abschreckung eine Erhöhung auf 10.000,-- DM angemessen. Dieser Gesichtspunkt hat bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts großes Gewicht, da anders die Verletzung von Würde und Ehre eines Menschen häufig ohne wirksame Sanktion bliebe (vgl. BGH NJW 96, 985).

Da die Leistungsfähigkeit der Beklagten außer Streit ist und es sich um eine Wiederholungstat handelt, erscheint ein Betrag von 10.000,-- DM nötig, um der Beklagten deutlich zu machen, daß sich eine Wiederholung wegen der unwägbaren finanziellen Risiken nicht lohnt.
----------------

Vorsichtshalber würde ich auch den evtl geplanten Besuch eines
Außendienstmitarbeiters schriftlich unter Androhung einer Anzeige untersagen

Amtsgerichts Kamen
12 C 54/04), wo gerichtlich ein Hausverbot für Außendienstmitarbeiter des Inkassobüros erwirkt wurde. Der Schuldner habe sich durch das Schreiben des Inkassodienstes bedroht fühlen dürfen.




wie ist der Name der Inkassofirma ?


gruß
thehellion



-- Editiert von thehellion am 16.11.2006 19:17:10


von thehellion am 16.11.2006 19:09
Status: Tao (11223 Beiträge)
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>Anrufe von Inkassofirmen
wenn ich immer diesen ober schwachsinn der teufelsbrätin lese...

mal das komplette urteil gelesen? schon gemerkt, dass das bei der durchsetzung berechtigter forderungen, siee es duirch inkasso oder anwalt, überhaupt GAR NIX hilft?? bei der frage, ob das persönlichkeitsrecht nach §§ 823, 1004 BGB beeinträchtigt ist, wird immer eine interessen- respektive güterabwägung vorgenommen!!!!! und bei berchtigten forderungen übrwiegt dieses interesse i.d.R. das persönlichkeitsrecht, sieht man mal von anrufen nachts ab.

und welches inkasso ruft bitte schön zu unzeiten an?!?!

gerade mit der verbreitung eines solchen schwachsinns unde r zitierung von urteilen wird vielen schuldnern vorgegaukelt sie könnten einfach ruhe bekommen. mit einem unseriösen 0815 inkasso mag das evtl noch gehen. aber mit den gro´ßen der branche oder anwälten?? tststs...

klasse sind dann so sachen, wie ein fall den ich jetjzt mitgekriegt habe, wo so ein von solchem forenschwachsinn beeinflusster schuldner eine einsetweilige verfügung gegen inkasso wegen anrufen machte und richtig schön den bach runtergegangen ist.

zusättzlich zur forderung hatte er dann noch ca 500 EUR kosten für gericht und gegenanwalt an der backe.

herzlichen glückwunsch, wenn blind solchen einträgen wie diesme hier gefolgt wird



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"Bässäwissä."


von Zappelphilipp am 03.01.2008 07:18
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>Anrufe von Inkassofirmen
Hast Du auch ein Aktenzeichen? Daniela glaubt es Dir sonst nicht...

Ach ja: Gesundes neues!

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von Mahnman am 03.01.2008 08:42
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>Anrufe von Inkassofirmen
gesundes neues auch dir, genosse mahnman.

zB AG st.georg 918C 413/05, LG oldenburg njw96, 62 usw.



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"Bässäwissä."


von Zappelphilipp am 03.01.2008 10:15
Status: Legende (207 Beiträge)
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>Anrufe von Inkassofirmen
Ist das auch nachprüfbar?



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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"


von Mahnman am 03.01.2008 12:47
Status: Tao (5486 Beiträge)
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>Anrufe von Inkassofirmen
einfach mal einschlägige suchmacshinen benutzen, mahnman.

(...) Zwar ist eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Verfügungsklägers zu bejahen. Eine tatbestandliche Verletzungshandlung besteht bereits in jedem für den Rechtsträger nachteiligen Eingriff in dessen Intims-, Privat- oder Individualsphäre. Die zweimalige telefonische Kontaktaufnahme begründete jeweils ein unerwünschtes Eindringen in den privaten häuslichen Bereich des Verfügungsklägers.

Allerdings ist bei Verletzung von Rahmenrechten wie des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes die Rechtswidrigkeit durch die Beeinträchtigung nicht indiziert (LG Berlin MDR 2003, 873 f.). Vielmehr ist unter Berücksichtigung aller Umstände abzuwägen, ob der Eingriff befugt ist oder nicht.

Widerrechtlich ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nur dann, wenn einerseits keine Rechtfertigungsgründe zum Tragen kommen und wenn andererseits eine Abwägung der kollidierenden Interessen zu dem Ergebnis führt, dass unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers die grundrechtlich geschützten Interessen des Störers überwiegen.

Eine rechtfertigende Einwilligung hatte der Verfügungskläger nicht erklärt. Selbst die Verfügungsbeklagte hat nicht vorgetragen, der Verfügungskläger habe sich ausdrücklich mit einem erneuten Anruf am 02.09.2005 einverstanden erklärt. Auch andere Rechtsfertigungsgründe lagen nicht vor.

Eine Abwägung der kollidierenden Interessen ergibt, dass der Verfügungskläger die Anrufe der Beklagten als rechtmäßig hinnehmen musste.

In der Rechtsprechung unumstritten ist, dass die Kontaktaufnahme zu einer Person, die einem anderen gegenüber bereits nachdrücklich den Willen zum Ausdruck gebracht hat, Kontakte mit ihr künftig zu unterlassen, eine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen darstellt. Denn das Recht zur Selbstbestimmung der persönlichen Lebenssphäre umfasst auch die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang der Einzelne in Kontakt mit anderen Menschen treten möchte. Der ausdrücklich geäußerte Wille, von dem Adressaten in Ruhe gelassen zu werden, ist als Ausfluss des personalen Selbstbestimmungsrechtes schutzwürdig. (LG Oldenburg NJW 1996, S. 62-64). In diesen Fällen überwiegt das Interesse des Betroffenen regelmäßig dasjenige des Kontaktierenden, eine Rechtfertigung käme in diesen Fälle nur in besonderen Notlagen in Betracht, die hier unzweifelhaft nicht vorliegt.

Ein Fall des Kontaktes gegen den ausdrücklich geäußerten Willen des Verfügugnsklägers lag hier indes ohnehin nicht vor. Der Verfügungskläger selbst trägt nicht substanziiert vor, er habe schon während des ersten Telefonats der Anruferin gegenüber eindeutig bekundet, nicht mehr angerufen werden zu wollen. In seiner Antragsschrift, deren Tatsachenvortrag er pauschal an Eides Statt versichert, ist diese Behauptung nicht enthalten. Dagegen hat die Verfügungsbeklagte unter Hinweis auf das von der Anruferin am Tag des Anrufs geführte Kurzprotokoll und die eidesstattliche Versicherung der Studioleiterin der ... vorgetragen und glaubhaft gemacht, dass der Verfügungskläger einem erneuten Anruf durch die Verfügungsbeklagte jedenfalls nicht widersprochen hat. Der Verfügungskläger missversteht den von der Verfügungsbeklagten nachvollziehbar dargelegten Sinn des tippcode 3, wenn er meint dieser bedeute, der Angerufene sei nicht erreicht worden. Die Bedeutung ist, dass die "Zielperson", d.h. eine Person die den Vorgaben der Studie im Hinblick auf Geschlecht, Alter u.s.w. entspricht, nicht erreicht werden konnte, nicht dass überhaupt kein Gesprächspartner erreicht werden konnte, das war unstreitig nicht der Fall.

(...)



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"Bässäwissä."


von Zappelphilipp am 03.01.2008 13:10
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>Anrufe von Inkassofirmen
>von Zappelphilipp<

Zu welchen Inkassobüro gehören Sie? Sie sind einer derjenigen, welcher in Foren, den Advocat diabolis der Inkassodienste macht. Hilfesuchende verunsichern damit sie besser abzuschöpfen sind.

Ihre Argumente sind wie Ihre Rechtschreibung, sehr gewöhnlich und mangelhaft.


Auf dem Acker der Halbbildung gedeiht das Unkraut der Einbildung ganz besonders gut.
Erich Limpach



von Ex-Inkassomitarbeiter am 03.01.2008 14:16
Status: Senior (164 Beiträge)
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>Anrufe von Inkassofirmen
einfach mal meine anderen postings lesen - dann reden... zu inkassos gehöre ich wohl ganz bestimmt nicht.

ist schon witigz, wie hier mit anderen meinungen umgegangen wird. meinungsfreiheit, schon mal was von gehört? egal.

verum index sui et falsi



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"Bässäwissä."


von Zappelphilipp am 03.01.2008 14:53
Status: Legende (207 Beiträge)
Userwertung:  3,1  (von 9 User(n) bewertet)
 
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>Anrufe von Inkassofirmen
@zappelphillip und auch @Mahnman :
Ihr Schlafmützen
(zuviel Fernet Branca zum Jahreswechesl geschlürft ?)
...mal auf das datum gesehen
Das Eingangsposting ist aus 2006


lg




von thehellion am 03.01.2008 20:24
Status: Tao (11223 Beiträge)
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>Anrufe von Inkassofirmen
Das liegt wohl daran, dass sich der Inhalt Deiner Postings seither nicht weiterentwickelt hat....

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"


von Mahnman am 03.01.2008 23:00
Status: Tao (5486 Beiträge)
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