Anreise des Zeugen von einer Abenteuerreise

1. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
ella1170
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Anreise des Zeugen von einer Abenteuerreise

Hallo Forum :)

Ich habe leider durch googeln nicht wirklich ne Antwort gefunden. Vielleicht weiß hier jemand Bescheid:

Eine Person A wird als Zeuge für ein Zivilverfahren geladen. Der Termin findet allerdings mitten in einer vierwöchigen Reise statt. Die Reise hat A mit 4 Freunden als Abenteuerreise "auf eigene Faust" durch Fernost geplant. Die Freunde und A haben bereits Urlaub eingereicht und seit einem Jahr alles mögliche um die Reise herum organisiert. Ein Verschiebung ist nicht möglich. Da es aber eine Reise "auf eigene Faust" ist, kann A dem Gericht keine Buchungsbestätigung als Entschuldigung vorlegen.

Frage: Muss A auf die Reise verzichten? Oder muss A aus der Urlaubsreise heraus zum Gerichtstermin anreisen?

Oder allgemeiner: Muss ein Zeuge grundsätzlich auf den Familienurlaub verzichten wenn ein Gerichtstermin z.B. in den großen Ferien stattfindet oder kann er fahren und muss dann eben für den einen Tag anreisen, auch wenn's 1.000 Euro kostet.

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Da es aber eine Reise "auf eigene Faust" ist, kann A dem Gericht keine Buchungsbestätigung als Entschuldigung vorlegen.

Bei einer Fernost-Reise wird es ja wohl Flug-Buchungen geben.

Zitat:
Muss A auf die Reise verzichten?

Nein.

Zitat:
Oder muss A aus der Urlaubsreise heraus zum Gerichtstermin anreisen?

Auf der Ladung steht normalerweise sowas drauf wie "wenn Sie zum Gerichtstermin von einem anderen Ort aus anreisen müssen, der nicht ihr Wohnort ist, teilen Sie dies bitte umgehend dem Gericht mit, da sonst eventuelle Reisekosten nicht erstattet werden" (ist zumindest in meinem Bundesland so). Und wenn man da mitteilt, dass man aus Pjöngjang (oder so) anreisen muss, dann wird das Gericht schon reagieren.

Zitat:
Oder allgemeiner: Muss ein Zeuge grundsätzlich auf den Familienurlaub verzichten wenn ein Gerichtstermin z.B. in den großen Ferien stattfindet oder kann er fahren und muss dann eben für den einen Tag anreisen, auch wenn's 1.000 Euro kostet.

Mir persönlich ist kein Fall bekannt, wo jemand wegen einer Zeugenaussage auf den Familienurlaub verzichten musste.
Die Mitarbeiter beim Gericht wissen ja schließlich auch, dass Ferienzeit ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Zeuge dem Gericht mitteilt, daß er sich zum Zeitpunkt der Verhandlung im Ausland befinden wird, dann ist das so, und dann muss sich das Gericht was einfallen lassen.


Ja. Ausnahmen nur, wenn der begründete (!) Verdacht besteht, man versuche lediglich, sich einer Aussage zu entziehen. Etwa dann, wenn sowas mehrfach vorkommt ("Ach, zum Ausweichtermin bin ich schon bei einer Katzenausstellung in Neuseeland. Und beim 3. Termin, sorry, da muß ich kurz auf dem Mond die Rohre reinigen und beim 4. Termin, da bekomme ich gerade den Nobelpreis verliehen.")

-- Editiert von TheSilence am 01.02.2016 15:41

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen