Anreise auf die Malediven - Eine Odyssee

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Luca0110
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anreise auf die Malediven - Eine Odyssee

Hallo,

unsere Anreise auf die Malediven stellte sich als Abenteuer raus.

Wir waren zu dritt unterwegs, mit unserem 3-jährigen Sohn

Geplant war folgendes:

-Abreise von München mit der Oman Air am 26.12.2012 14:00 Uhr

-Ankunft in Muscat 26.12.2012 23:15 Uhr

-Weiterflug von Muscat nach Male 27.12.2012 1:55 Uhr

-Ankunft in Male 27.12.2012 6:50 Uhr

-Abflug mit AirTaxi auf die Insel Velidhu kurz nach Ankunft in Male

-Ankunft auf Velidhu am 27.12.2012 ca 8:00 Uhr



Soweit alles schön und gut, aber folgendes ist uns passiert:


-Einstieg ins Flugzeug der Oman Air am 26.12.2012 kurz vor 14:00 Uhr

-Ausstieg aus dem Flugzeug ca. 17.45 Uhr, während der Wartezeit gab es nichts zum Essen und es war teilweise unerträglich heiß in der Maschine, anscheinend war ein Triebwerk defekt.

- ca. 45 min Wartezeit auf unser Gepäck
- 2,5 Stunden Wartezeit am Omar Air Schalter auf Informationen

- ca. 21:30 Uhr die Information, das wir in München übernachten sollen,

-Übernachtung vom 26.12.2012 auf den 27.12.2012 in München, Taxifahrt und Getränke mussten wir selbst zahlen

-27.12.2012 jemand von Oman Air ist im Hotel und sagt man wisse noch nicht ob die Maschine heute noch abfliegt, wir sollen doch gegen 16 Uhr am Flughafen sein

- Anruf bei Neckermann, wie es wohl weitergeht, Antwort: gehen sie zum Neckermann-Schalter am Flughafen

-Ankunft bei Neckermann: Auskunft von denen: gehen Sie schnell zum Oman Air Schalter, Ihr Flug wird auf Qatar Airways umgebucht

-1 Stunde Wartezeit am Oman Air Schalter, Auskunft: gehen Sie zum Qatar Airways Schalter, Ihr Flug wird umgebucht

-3 Stunden Wartezeit bei Qatar, weil Omar Air einfach den Flug noch nicht umgebucht hat, kurz vor Abflug dann die Bestätigung, aber leider war zu diesem Zeitpunkt bereits der Anschlussflug von Doha nach Male ausgebucht

-Anruf bei Neckermann, dass wir erst am 28.12.2012 gegen 15:25 Uhr in Male ankommen, damit ein AirTaxi gebucht werden kann, dies wurde auch per Mail bestätigt

-Abflug nach Doha 14:55 Uhr

-Ankunft in Doha 27.12.2012 22:35 Uhr, Email an Neckermann, dass wir am 28.12.2012 gegen 15:25 Uhr eintreffen, wegen dem Wasserflugzeug

-Weiterflug 28.12.2012 von Doha nach Male 8:50 Uhr, also über 8 Stunden Aufenthalt

-Ankunft in Male 28.12.2012 15:25 Uhr

-weiter zur Neckermann Reiseleitung, Auskunft von denen, es liegt keine Anmeldung vor und wir müssen in Male übernachten

-Überfahrt mit dem Boot nach Male und Unterbringung in einem Hotel mitten in Male (wir waren scheinbar allein in diesem Hotel und meine Frau hatte sehr große Angst, auch hatten wir keine passende Schulter und Kniebedeckende Kleidung für Male dabei)

-Abflug 29.12.2012 7:00 Uhr auf Velidhu mit genau 2 Tagen Verspätung


Hier nun meine Frage:

Können wir irgendwelche Ersatzansprüche geltend machen und an wen sollen wir uns wenden? Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft?

Wie hoch könnten die Ersatzansprüche ca. ausfallen?

Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?

Die Reise hat 8.600€, für ursprünglich 11 Nächte aus denen ja nun leider nur 9 geworden sind, gekostet und dafür haben wir sehr lange gespart, damit wir uns diesen Traum erfüllen können.

Vielen Dank



-- Editiert Luca0110 am 08.01.2013 11:55

-- Editiert Luca0110 am 08.01.2013 14:09

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

zunaechst einmal hat Sie die urspruenglich vorgesehene Fluggesellschaft entsprechend der EU-Fluggastverordnung 261/2004 nach Artikel 7 und Artikel 9 zu entschaedigen. Diese Forderungen muessen Sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Dann duerfte der Reiseveranstalter Sie fuer die verlorenen Tage zu entschaedigen haben. Das muss beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Also ich wuerde da ganz schnell mit zu einem auf Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt, das ist schon ganz schoen krass, was Ihnen da widerfahren ist.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#2
 Von 
a.ngelina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
mit genau diesem OMAN AIR flug wollten wir auch über muscat nach bangkok fliegen. wir sind letzten endes nach einer 2ten übernachtung am münchner flughafen mit thai airways über frankfurt nach BKK geflogen wo wir dann am 29.12 gelandet sind. da wir relativ lang in asien unterwegs waren, kommen wir erst jetzt dazu uns bei oman air zu beschweren. habt ihr in der zwischenzeit etwas rausfinden können bzw schon irgendwas bei der fluggesellschaft erreicht?
könnt ihr uns vllt sagen, wie wir die beschwerde am klügsten angehen? habt ihr euch dann an einen anwalt gewendet oder selber ein schreiben verfasst?
vielen dank für eure hilfe!
viele grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Ihr Anspruch richtet sich nach Artikel 7 EU-Fluggastverordnung 261/2004 und betraegt je Person 600,00 Euro.

Diese Ansprueche muessen Sie direkt bei Oman Air in Frankfurt geltend machen (Einschreiben/Rueckschein).

Die Fluggesellschaft wird mit allen Mitteln versuchen sich herauszureden, um eine Zahlung zu umgehen. Nach dem ersten ablehnenden Schreiben ist es sinnvoll die Fluggesellschaft nochmals anzuschreiben mit angemessener Fristsetzung (2 Wochen) zur Zahlung. Danach bleibt nur noch der Weg zum Anwalt oder die Forderung ueber eines der Servicebueros durchzusetzen. Die Servicebueros nehmen ein sattes Erfolgshonorar.

Hat man Sie eigentlich ueber Ihre Rechte augeklaert, als man Ihnen in Muenchen mitteilte, dass der Flug nicht stattfindet. Wenn nicht erstatten Sie Anzeige beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig.

Im Artikel 9 der EU-Fluggastverordnung koennen Sie nachlesen welche Betreuungskosten seitens der Fluggesellschaft zu tragen gewesen waeren.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#4
 Von 
Luca0110
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben einen Anwalt eingeschaltet, Oman Air möchte aber nicht bezahlen, jetzt wird es wohl vor Gericht gehen....

Melde mich, falls es was neues gibt.

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