Anrecht auf Weihnachtsgeldnachzahlung?
Anrecht auf Weihnachtsgeldnachzahlung?
Ich bin seid Anfang Oktober 2009 krank geschrieben und bin es wohl leider auch noch den Rest des Jahres 2010. Ich Arbeite in der Lebensmittelbranche als Fahrer.
Ich habe im Jahr 2010 noch Weihnachtsgeld bekommen und das Urlaubsgeld habe ich auch bekommen. Nun habe ich erfahren das meine Kollegen im Mai eine Nachzahlung zum Weihnachtsgeld bekommen haben. Mich würde jetzt Interessieren ob mir das nicht auch zugestanden hätte. Die Nachzahlung gibt es bei uns fast immer da ein Teil des Weihnachtsgeldes irgend wie an den Umsatz gekoppelt ist und der wird wohl erst im Jahr darauf festgelegt und somit bekommen wir erst immer später eine Nachzahlung. (oder eben auch mal keine, wenn es ein schlechtes Jahr war). Da ich auch 2009 leider meinen Urlaub nicht komplett nehmen konnte und noch 9 Tage Rest habe würde mich auch Interessieren ob ich noch Anspruch auf die tage habe?
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld steht mir für das Jahr 2010 ja wohl nicht zu, Aber der Urlaub und das Weihnachtsgeld für das Jahr 2009 doch schon eher.
Danke für eure Meinung im voraus
Gruß Helmut
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von Helmut L. am 06.10.2010 12:18
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>Anrecht auf Weihnachtsgeldnachzahlung?
Haben Sie keinen BR in Ihrer Firma? -----------------
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von hamburger-1910 am 06.10.2010 15:34
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>Anrecht auf Weihnachtsgeldnachzahlung?
ob du ein anrecht auf die nachzahlung hast, hängt wohl davon ab, wie die vereinbarung darüber lautet. ohne den genauen text ist da nichts zu zu sagen. -----------------
"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
von blaubär49 am 06.10.2010 17:16
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>Anrecht auf Weihnachtsgeldnachzahlung?
Ok Danke dann werde ich mich mal an unseren BR wendenGru0 Helmut
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von Helmut L. am 07.10.2010 13:09
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