Anrecht auf Mietminderung bei Zutritt zu Treppenhaus für Unbefugte?

25. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
kai1987wr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrecht auf Mietminderung bei Zutritt zu Treppenhaus für Unbefugte?

Hallo zusammen,

folgende Situation: Ich wohne in einer Mietswohnung. In dem Haus wohnen in etwa 15 Parteien und das Haus besitzt eine Tiefgarage, welche ebenfalls vom Nachbarhaus genutzt wird.Seit geraumer Zeit ist das Garagentor der besagten Tiefgarage kaputt und wurde daher mit einem Seil so befestigt, dass es dauerhaft offen steht.

Schlimm genug, dass nun ein jeder Zutritt zu den in der Tiefgarage abgestellten PKW und Zweirädern hat aber: Die Türen, die von der Tiefgarage in die Treppenhäuser der jeweiligen Mietshäuser führen, sind nicht verschlossen und gewähren somit ebenfalls Zutritt für jedermann!

Da ich mir nun gerechtfertigte Sorgen über mein Hab und Gut mache ist meine Frage, ob es hier evtl. Ansprüche auf Mietpreisminderung gibt? Gerechtfertigte Sorgen deshalb, weil schon mehrfach Zwielichtige Gestalten in Garage sowie Treppenhaus gesichtet wurden, die bereits Versuche gestartet haben in Wohnungen unerlaubt einzudringen.

Dazu kommt das, augenscheinlich Obdachlose, die Tiefgarage nun des öfteren als Toilette zweckentfremden und ihre Notdurft in einer ruhigen Ecke verrichten, was zu wirklich unangenehmen Gerüchen führt und meiner Meinung nach der Gesundheit nicht unbedingt zu Gute kommt.

Viele Dank schon mal für eure Hilfe.

Gruß,

Kai

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Wenn es ein Mangel im Sinne des Mietrechts wäre, könnte man die Miete mindern, aber auch die Beseitigung des Mangel durchsetzen.
Was ich nicht verstehe, dass Mieter immer erst den Weg über die Mietminderung gehen und dann das Problem haben die richtige Höhe zu treffen, statt die Beseitigung des Mangels zu erzwingen.
Eine Mietminderung würde hier zwischen 1 und 3 % liegen, aber an dem Zustand nichts ändern.
Also wollen Sie Miete sparen oder eine Beseitigung der Mängel ?





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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
kai1987wr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich habe schon die Mehrzahl an Mietern beim Eigentümer bzw. bei der Hausverwaltung Druck gemacht, dass der mangel beseitigt wird. Hier gibt es aber nur ständige Vertröstungen. Ich denke, dass eine Minderung des Mietpreises den Eigentümer eher dazu veranlasst, den Mangel zu beheben!

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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Die Türen, die von der Tiefgarage in die Treppenhäuser der jeweiligen Mietshäuser führen, sind nicht verschlossen


Das ist normal und dürfte feuerpolizeiliche Gründe (Fluchtwege!) haben. Nur andersherum (vom Treppenhaus in die Tiefgarage) ist üblicherweise ein Schlüssel notwendig.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von kai1987wr):
Ich denke, dass eine Minderung des Mietpreises den Eigentümer eher dazu veranlasst, den Mangel zu beheben!

Was kann mehr Druck machen als eine Klage auf Mängelbeseitigung? Schriftlich, nachweisbar und unter Fristsetzung eine Mängelbeseitigung vom Vermieter (das ist möglicherweise nicht die Hausverwaltung) fordern. Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, einen Anwalt aufsuchen und von diesem eine Klage auf Mängelbeseitigung einreichen lassen.

Was ist eigentlich geraume Zeit? Reden wir über Tage oder Wochen? So ein Garagentor müsste sich normalerweise zügig reparieren lassen. Wenn es ausgetauscht werden muss, dann kann das schon eher länger dauern.

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#5
 Von 
kai1987wr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

3-4 Monate würde ich schätzen

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von kai1987wr):
3-4 Monate würde ich schätzen

Okay, da wäre auch meine Toleranzgrenze deutlich überschritten. Zur Sicherheit noch eine Nachfrage: Werden die Stellplätze in der Tiefgarage getrennt von den Wohnungen vermietet und wenn ja hasst du einen Stellplatz gemietet? Ich frage mich nämlich, welcher Vermieter für welchen Mangel zuständig ist.

Wenn du nur eine Wohnung gemietet hast, so ist der Defekt am Garagentor erstmal kein Mangel der Wohnung. Nur die Stellplatzmieter könnten diesen Mangel bei ihrem Vermieter angreifen. Ein Wohnungsmangel wäre jedoch der ungehinderte Zugang zum Treppenhaus. Bist du nur Wohnungsmieter, so könntest du also meiner Meinung nach nicht die Reparatur des Garagentores einklagen (zumindest nicht erfolgreich). Du könntest nur einklagen, dass das Treppenhaus wieder ordnungsgemäß gegen Zutritt Unbefugter gesichert wird.

-- Editiert von cauchy am 26.11.2015 10:44

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