Anrechnung von Ãœbergangsgeld auf Verzugslohn

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
schwestersteffi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung von Ãœbergangsgeld auf Verzugslohn

Hallo,

ich bin ganz neu in diesem Forum und habe auch schon eine ganz präzise Frage. Zunächst die Rahmenbedingungen: Von 7/05 bis 6/06 habe ich AG1 erhalten und mich anschließend selbständig gemacht. Also noch einmal 6 Monate Übergangsgeld (170%) erhalten. Nach gewonnener Kündigungsschutzklage werde ich Verzugslohn verlangen. Dabei muß ich die AG1-Leistungen in Abzug bringen. Klar, aber wie wird das Übergangsgeld behandelt? Wie Ag1-Leistungen? Weiss das jemand? Und wo kann man dazu was nachlesen?


Vielen Dank im Voraus

SchwesterSteffi

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, das richtige Forum dazu wäre Sozialrecht. Mit Arbeitsrecht hat das nichts zu tun.

MfG

(am besten die Frage nochmal ins entsprechende Forum einstellen ... vielleicht dann mit der richtigen Spracheinstellung/Zeichenkodierung)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen