Anrechnung einer geringfügigen Beschäftigung auf Witwenrente

23. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
shagsonic
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Anrechnung einer geringfügigen Beschäftigung auf Witwenrente

Guten Tag!
Sachverhalt: Mein Vater ist Renter. Ebenso bekommt er seit 1994 einen gewissen Betrag an Witwenrente. Seit 1996 arbeitet er geringfügig beschäftigt noch ein bisschen nebenbei.

Nun kam ein Schreiben der Rentenversicherung mit dem Hinweis, dass diese geringfügige Beschäftigung mit der Witwenrente verrechnet werden muss.

Somit soll er jetzt für den Zeitraum von 1996 bis 2007 einen Betrag von über 6.000 EUR an die Rentenversicherung zurückzahlen, die an Witwenrente zuviel erbracht wurde.

Frage: Wer trägt jetzt hier eigentlich die Verantwortung für dieses Versäumnis? Hätte dieser geringfügige Job vom Arbeitgeber gemeldet werden müssen oder von meinem Vater selbst?

Danke für eine rasche Antwort!! :-)
Greets

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

hmm...
also eigentlich denke ich hätte die Rentenversicherung das merken müssen. Denn auch bei einer geringfügigen Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber ja Beiträge an die REntenversicherung. Somit hätte es der RV eigentlich auffallen müssen, dass dein Vater REnte bezieht und gleichzeitig einen Job hat.

Allerdings besteht auch für deinen Vater die Pflicht der RV dies mitzuteilen. Ableiten lässt sich diese Pflicht aus § 60 (1) Satz 1 Nummer 1 SGB I. Da heisst es nämlich: Wer SOzialleistungen erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind.

Da dein Vater ja eine Sozialleistung, also Rente, erhält, und der JOb für die Leistung erheblich ist, hätte er das der RV mitteilen müssen

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Siehe im Internet unte MINIJOB nach, gehe dort auf die linke Ruprik Besonderheiten und dort wieder auf Rentner und Ruhestandsbeamte. Dort findest Du Deine Frage unter Rentner und Hinterbliebenenbezieher beantwortet. Keine Angst: Es ist die Seite der Knappschaft,aber die ist für alle Minijobs zuständig. Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
shagsonic
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Danke für die raschen Antworten!

@Gummibär
Danke für den Hinweis. Ich zitiere jetzt einen Teil von dieser Seite: "Für den Bezug von Witwen-, Witwer-, Erziehungs- und Waisenrente ist die Ausübung eines Minijobs bis zu einem monatlichen Arbeitsentgelt bis 400 Euro grundsätzlich unproblematisch, weil Einkünfte in dieser Höhe anrechnungsfrei bleiben."

Was mich nur ein wenig irritiert ist das Wort "grundsätzlich". Ist das jetzt wieder so eine weiche Definition nach der Art "Wir müssen nicht, aber wir können..." ???

-- Editiert von shagsonic am 23.06.2007 17:02:16

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

§ 97 (Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes ) SGB VI.

Fraglich aber ob hier nur die 4 jährige oder die 30 jährige Verjährungsfrist gilt.

Bestand der Minijob schon bereits beim Beginn des Bezuges der Witwerrente und wurde dies damals mit angegeben ( es wurden bestimmt Formulare zugeschickt). Hier geltend die Mitwirkungspflichten.

Auch ist es richtig, das es einen monatlichen Freibetrag gibt (§§ 18 ff SGB IV ).


-- Editiert von Jogibear am 26.06.2007 16:16:45

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
shagsonic
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

@Jogibaer
Die Witwenrente wurde ab 1994 gezahlt. Den Minijob nahm mein Vater gegen 1996 an.

Greets & Danke für die Auskünfte

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Der Arbeitgeber Deines Vaters zahlt einen monatlichen Pauschalbetrag ( Rentenversicherung, Steuern usw.). Somit müsste auch der Retenversicherungsträger seit 1996 über die Beschäftigung Deines Vaters informiert sein. Nur wenn Dein Vater mehr als diese 400 € im Monat ( Ausnahme: 2 x im Jahr bis zum Doppelten) verdient und sein Arbeitgeber dies gemeldet hat( oder bei einer Steuerprüfung herausgekommen ist), erst dann liegt eine steuerpflichtige Beschäftigung vor, die sich auf die Witwenrente auswirkt. Als Möglichkeit sehe ich den kostenlosen Anruf bei der Minijobzentrale. Frage dort genau nach wie sich die sachlage verhält und schreibe alles mit, vor allem notiere den Namen des Gesprächsteilnehmers für spätere Unklarheiten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Vielefragezeichen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo shagsonic,
wie ging das ganze bei Euch aus. Musste dein Vater das Geld zurück bezahlen. Wenn nicht, wie habe ihr das gemacht. Wir haben das gleiche Problem. Allerdings trat der Sterbefall 2006 ein und der Minijob bestand schon seit 2000 also schon während der Rentenzeit des Hinterbliebenen!
Für eine Antwort wäre ich echt dankbar.
Vielleicht hatte auch noch jemand anderes das Problem!
Grüßle

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15x Hilfreiche Antwort

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