Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Sozialrecht » 

Anrechnung einer Erbschaft auf Alg II Leistungen

Von Rechtsanwältin Dipl. jur. Ramona Hellwig
14.3.2011 | Ratgeber - Sozialrecht | 1140 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Erbschaft, Hartz IV

Urteil Sächsisches Landessozialgericht  vom 21.02.2011 Aktenzeichen : L 7 AS 725/09

Der zugeflossene Anteil einer Erbschaft wird als einmalige Einnahme bedarfsmindernd als Einkommen i.S.d. § 11 SGB II berücksichtigt, wenn der Erbteil nach Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II wertmäßig tatsächlich zugeflossen ist ( vgl. BSG Urteil vom 28.10.2009 – B 14 AS 62/08 R). Auszugehen ist vom tatsächlichen Zufluss, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Dipl. jur. Ramona Hellwig
Leipzig

Sportrecht, Schulrecht, Medienrecht
 Pers. Direktanfrage 

Vermögen im Sinne des § 12 SGB II – mit Freibetragsgrenze -  ist die Erbschaft, wenn sie nicht während des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II zufließt.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97910
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?