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Anrechnung Firmenwagen zum Unterhalt

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Anrechnung Firmenwagen zum Unterhalt

Hallo allerseits,

kann mir jemend sagen wie genau ein Firmenwagen, läuft ordnungsgemäß über die Verdienstbescheinigung (1%+0,03% je Km zur Arbeit), Versicherung und Wartung zahle ich auch.

Inwiefern kann hier noch ein Geldwertervorteil bei der Kindesunterhalsberechnung angerechnet werden?

Die Gerichte entscheiden hier scheinbar sehr unterschiedlich, aus Unwissenheit oder nach Nase. Laut "Anhang zur Düsseldorfer Tabelle" darf ein Firmenwagen nur als Geldwertervorteil angerechnet werden, soweit dadurch Eigenkosten erspart werden. Dies ist aber hier nicht der Fall!

Das Gericht möchte scheinbar das Nettogehalt inkl. des noch abziehbaren Teils durch den Firmenwagen und zuzügl. eines festzulegenden Teils, was der Firmenwagen weiterhin als Geldwertervorteil bringen soll als verfügbares Nettogehalt ansetzen. In Summe ca. 700 € im Monat mehr, wie mir eigentlich als Netto zur Verfügung stehen.

Für mich stellt das eine Doppeltberechnung dar und steht im Widerspruch zum "Anhang zur Düsseldorfertabelle", welche ich hier mal als geltendes Recht ansehe.


Vielen Dank für Eure Antworten,

WilPa


von WilPa am 28.01.2008 22:14
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>Anrechnung Firmenwagen zum Unterhalt
Hallo WilPa,

vielleicht hilft dir das weiter:

http://www.123recht.net/Höherer-Unterhalt-wegen-Dienstwagen__a21779.html

Wieso sparst du keine Eigenkosten durch den Dienstwagen? Zahlst du das Benzin? Sind Privatfahrten untersagt??

Grüße


von mikkian am 29.01.2008 12:29
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>Anrechnung Firmenwagen zum Unterhalt
Hallo Mikkian,

ja das Benzin zahle ich auch!
Lediglich bei dienstlich veranlaßten Fahren zahlt der Chef die reinen Spritkosten. Ansonsten bin ich für Wartung und Versicherung selbst verantwortlich, und trage somit die gleichen Kosten wie bei einem Privatwagen.

Grüße
WilPa


von WilPa am 29.01.2008 19:00
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>Anrechnung Firmenwagen zum Unterhalt
Hi WilPa,

dann sparst du gegenüber einem Privatwagen die Anschaffungskosten und dieser Anteil müsste auf das Netto wieder aufgeschlagen werden. Mehr aber nicht. Was sagt dein Anwalt? Ich würde dem Gericht entsprechenden Nachweise des Arbeitgebers zur Kostenregelung vorlegen.

Grüße


von mikkian am 30.01.2008 09:32
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>Anrechnung Firmenwagen zum Unterhalt
Hallo Mikkian,

die Anschaffungskosten zahle ich ja monatlich indem ich (1%+0,03% je Km zur Arbeit) des deutschen Listenpreises vorn aufs Brutto rauf bekommen, alles versteuert und abgezogen wird und hinten die gleiche Summe ((1%+0,03% je Km zur Arbeit) des deutschen Listenpreises) wieder Netto abgezogen bekomme. So das ich vorn 500,- € aufs Brutto rauf bekomme, die Steuern usw. abgezogen werden und mir hinten dann vom errechneten Netto dann die 500,- € auch noch abgezogen werden.

Wo kann man da die Anschaffungskosten sparen oder irgendwas?

MfG
WilPa


von WilPa am 30.01.2008 21:00
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>Anrechnung Firmenwagen zum Unterhalt
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und das ich wirklich richtig liege. Bisher habe ich es jedenfalls so verstanden: Du hast den Vorteil, dass du privat keinen PKW anschaffen musst, weil dein Arbeitgeber dafür sorgt. Zahlen tust du ja "nur" die Steuer auf die Abschreibung (1% des Anschaffungswerts). Der geldwerte Vorteil dieses Deals ist auf dein Nettoeinkommen draufzuschlagen. Zur angemessenen Höhe kannst du noch mal den Link nachlesen. Danach muss das individuell festgelegt werden. Es wäre eigentlich Sache deines Anwalts hier deine Interessen gegenüber dem Gericht zu vertreten. Und wenn das Gericht trotzdem anders entscheidet, dann bleibt wohl nur die Berufung.

Grüße


von mikkian am 31.01.2008 09:15
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>Anrechnung Firmenwagen zum Unterhalt
Hallo Mikkian,

ich zahle ja nicht nur die Steuern für die Abschreibung.
Um mal ein paar Zahlen zu nennen, vielleicht wird es ja dann deutlich.
Arbeitsbrutto 4100,-€ zuzügl. KFZ 450,-€ macht Brutto 4550,-€. Nach Abzügen 2400,-€ Netto, abzüglich KFZ (450,-€) werden 1950,-€ ausgezahlt! Für mich das anrechenbare Netto 1950,-€! Die Gegenseite will für die Berechnung aber 2400,-€, zuzügl. eines geschätzten Geldwerten Vorteils von 250,-€ ansetzen. Was in Summe 700,-€ mehr ausmacht, die mir aber Netto garnicht zur Verfügung stehen. Für mich ist das eine doppelte Berechnung eines geldwerten Vorteils! Der Richter scheint es so auch machen zu wollen, obwohl in den "Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle" geschrieben steht das ein Vorteil nur angerechnet werden kann "wenn mir dadurch Eigenkosten erspart bleiben". Zuzüglich zu den o.g. 450,-€ zahle ich ja auch noch Sprit, Wartung usw.
So wie dem Richter, ist ggf. einem Antwalt diese "Leitlinie ..." auch nicht bekannt und so kommt es dann ggf. zu Fehlurteilen. Der Richter tat zumindestens als sei ihm dieser Absatz (Abs. 4) nicht bekannt sei.

Wen es interessiert hier der Link:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab7/2007-08-07%20Leit_U.pdf

Urteile wo eine Berechnung derart durgeführt worden ist habe ich zumindestens nicht gefunden.

Bezüglich der Anwaltlichen Pflichten bin ich ein gebranntmarktes Kind, zwei Anwälte haben schon Verfahren in den Sand gesetzt.

Daher versuche ich mich auf einem gut informiertem Niveau zu bewegen und so habe ich hier versucht ein paar Informationen zum Sachverhalt mir zuholen.

MfG
WilPa


von WilPa am 31.01.2008 21:28
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>Anrechnung Firmenwagen zum Unterhalt
Hallo WilPa,

ich habe die Problematik durchaus verstanden und bin ja ebenfalls der Auffassung, dass die angedeutete gerichtliche Berechnung hinsichtlich des zusätzlichen geldwerten Vorteils so nicht stimmen kann. Die erste Berechnung ist aber wohl üblich. Bei meinem LG werden die Abzüge für das Auto auch auf das Netto draufgeschlagen, obwohl das Geld genausowenig vorhanden ist, wie bei dir. Aber du sparst dir halt die Anschaffung eines eigenen PKW's, die Nicht-Dienstwagenbestzer auch aus dem Einkommen vornehmen müssen. Ich denke nicht, dass du dagegen ankommst.

Dennoch würde ich die eigene Sicht ausführlich schildern (lassen). Wenn das Gericht die Leitlinie nicht kennt, muss man sie ihm eben bekannt machen. Wie das Gericht dann entscheidet, bleibt abzuwarten.

Grüße


von mikkian am 01.02.2008 08:04
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