>Anrechnung Firmenwagen zum Unterhalt
Hallo Mikkian,
ich zahle ja nicht nur die Steuern für die Abschreibung.
Um mal ein paar Zahlen zu nennen, vielleicht wird es ja dann deutlich.
Arbeitsbrutto 4100,-€ zuzügl. KFZ 450,-€ macht Brutto 4550,-€. Nach Abzügen 2400,-€ Netto, abzüglich KFZ (450,-€) werden 1950,-€ ausgezahlt! Für mich das anrechenbare Netto 1950,-€! Die Gegenseite will für die Berechnung aber 2400,-€, zuzügl. eines geschätzten Geldwerten Vorteils von 250,-€ ansetzen. Was in Summe 700,-€ mehr ausmacht, die mir aber Netto garnicht zur Verfügung stehen. Für mich ist das eine doppelte Berechnung eines geldwerten Vorteils! Der Richter scheint es so auch machen zu wollen, obwohl in den "Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle" geschrieben steht das ein Vorteil nur angerechnet werden kann "wenn mir dadurch Eigenkosten erspart bleiben". Zuzüglich zu den o.g. 450,-€ zahle ich ja auch noch Sprit, Wartung usw.
So wie dem Richter, ist ggf. einem Antwalt diese "Leitlinie ..." auch nicht bekannt und so kommt es dann ggf. zu Fehlurteilen. Der Richter tat zumindestens als sei ihm dieser Absatz (Abs. 4) nicht bekannt sei.
Wen es interessiert hier der Link:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab7/2007-08-07%20Leit_U.pdfUrteile wo eine Berechnung derart durgeführt worden ist habe ich zumindestens nicht gefunden.
Bezüglich der Anwaltlichen Pflichten bin ich ein gebranntmarktes Kind, zwei Anwälte haben schon Verfahren in den Sand gesetzt.
Daher versuche ich mich auf einem gut informiertem Niveau zu bewegen und so habe ich hier versucht ein paar Informationen zum Sachverhalt mir zuholen.
MfG
WilPa
von WilPa am 31.01.2008 21:28
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