Anrechnung Betriebszugehörigkeit
Hallo,
meine Frage geht darum, dass meine Frau seit 2010 immer Zeitverträge in der Firma hatte und diese lückenlos verlängert wurden.(Ohne Ansprüche auf Sonderzahlungen) Nun (November 2012)hat Sie endlich einen unbefristeten Vertrag mit besseren Bedingungen erhalten. Soweit ist alles schön.
Nun steht in dem neuen Arbeitsvertrag, dass ein Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld beginnend nach einer Betriebszugehörigkeit von 1 Jahr gezahlt wird.
Im Juni, dann wird immer das Urlaubsgeld gezahlt, hat sie keines bekommen.
Nun meine Frage: Zählt die Zeit der befristeten Verträge als Betriebszugehörigkeit, oder etwa nicht? (Dieselbe Firma und gleiche Tätigkeiten)
Auf Nachfrage an die Personalabteilung, wurde ihr gesagt, eine Anrechnung ist hier nicht üblich. Ich finde das frech!
Freue mich über eine Auskunft
RoedeOrm
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von RoedeOrm am 19.07.2012 16:10
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>Anrechnung Betriebszugehörigkeit
Danke schon einmal für die Info.
Der Tarifvertrag, gilt m.E. "nur" für Festangestellte. Angelehnt an TvÖD Kommune.
Die Zeitverträge laufen unter Aushilftätigkeit. Ich denke das ist Absicht, damit die ArbeitnehmerInnen nicht in den Genuss der Sonderleistungen fallen..
In der Firma gibt es eine Personalvertretung.
Hier handelt es sich um eine Unterfirma (Bereich) eines größeren Unternehmens.
Nach dem Urlaub ist auch schon ein Termin bei der PV geplant.
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von RoedeOrm am 20.07.2012 12:10
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