Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir zum Jahresende (2012) "ordentlich und fristgerecht" gekündigt, nachdem ich einen Aufhebungsvertrag nicht angenommen habe.
Anschließend wurde Kündigungsschutzklage eingereicht.
Meine Frage ist: da ich noch nichts neues in Aussicht habe, inwieweit wird eine beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht vereinbarte Abfindung auf das ALG1 angerechnet?
Danke und Gruß
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Anrechnung Abfindung auf ALG1?
4. Januar 2013
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Frage vom 4. Januar 2013 | 16:21
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 22x hilfreich)
Anrechnung Abfindung auf ALG1?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2013 | 16:34
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Die Abfindung wird nicht angerechnet, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Nachzulesen u.a. hier:
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/139.htm
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