Hallo.
Der Einsteller (A) hat mit Stallbetreiber (B) einen mündlichen Vertrag zur Einstallung seines Pferdes geschlossen.
Das Pferd von A wurde nun an der Schulter verletzt und A möchte, daß es sich ein paar Tage in der Box auskurieren kann. Mit B wurde besprochen, daß andere Pferde stundenweise mit dem Pferd von A im Stall verbleiben, damit es nicht alleine im Stall steht und sich noch mehr verletzt.
Nun hat B alle anderen Pferde aus dem Stall auf die Weide geschickt und das Pferd von A ist über die Boxentür gesprungen und hat sich dabei noch mehr verletzt.
Nun sagt B, daß das Pferd nicht im Stall bleiben könne und es mit auf die Weide soll. Im Stall stehen derzeit mehrere Pferde, die anscheinend Sonderbehandlungen (Verwöhnkur) erfahren.
Also hat A das Pferd wieder auf die Weide gebracht. Gott sei Dank ging der Boxensprung ohne böse Verletzungen, bis auf ein paar Fellabschürfungen, glimpflich aus.
Hat A nicht gerade im Krankheitsfalle einen Anspruch auf die Box, da im Sommer genauso Stallmiete gezahlt wird, wie im Winter?
Anpruch auf Box bei verletzten Pferd??
30. Oktober 2015
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Frage vom 30. Oktober 2015 | 10:23
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 7x hilfreich)
Anpruch auf Box bei verletzten Pferd??
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2015 | 17:50
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 44x hilfreich)
Hallo,
das kommt darauf an, was im Vertrag steht - Weidehaltung im Sommer und Box im Winter? Notfallbox/ Krankenbox? Allerdings: Es wird wohl kaum vertraglich festgehalten sein, dass mindestens ein zusätzliches Pferd in der Box bleiben muss - da wäre ich als Besitzer des Zusatzpferdes nicht begeistert!
Gruß,
Steinchen
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