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Anpassung des Kindesunterhaltes durch neue Unterhaltstabellen

Von Rechtsanwalt Sascha Steidel
7.1.2010 | Ratgeber - uploads | 4398 Aufrufe
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Düsseldorfer Tabelle

Zum 01.01.2010 wurde die Düsseldorfer Tabelle (Stand 2010) angepasst. Die Anpassung war erforderlich, da sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge geändert haben und das Kindergeld erhöht wurde. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht zudem eine Anhebung des sächlichen Existenzminimums vor. Die Unterhaltsbeträge sind infolgedessen um rund 13 % gestiegen, so dass in der Regel höherer Kindesunterhalt geschuldet wird.

Einsicht in die Unterhaltstabelle samt Anmerkungen erhalten Sie hier:

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http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf

Eine anwaltliche Überprüfung der aktuellen Unterhaltsforderungen ist in jedem Falle zu empfehlen und wird in der Regel zu einer Erhöhung des Unterhaltsbetrages führen.

Sofern Sie zu diesem oder einem ähnlichen Thema weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern unverbindlich an meine Kanzlei.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen gern persönlich für eine Beratungsgespräch oder eine weitere Interessenvertretung zur Verfügung.

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