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Anordnung von Sonntagsarbeit durch den Arbeitgeber - 1/1
vom 24.11.2009   |   2492 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Arbeitsrecht

Anordnung von Sonntagsarbeit durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen, wenn diese gesetzlich und kollektiv erlaubt ist und im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage getroffen worden ist. Dieses resultiert aus seinem Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer.

Liegt keine ausdrückliche vertragliche Regelung vor, ist es dem Arbeitgeber überlassen, die nähere Arbeitszeitverteilung festzulegen. Die Anordnung von Sonntagsarbeit steht auch dem gesetzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit nicht entgegen, wenn eine Ausnahmebewilligung der Aufsichtbehörde nach § 13 Abs. 4 oder 5 ArbZG vorliegt.

Selbst wenn der Arbeitgeber über Jahrzehnte keine Sonntagsarbeit angeordnet hat, folgt daraus kein dauerhafter Ausschluss von Sonn- und Feiertagsarbeit. (BAG v. 15.09.2009-9 AZR 757/08-)

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