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Anordnung Fahrverbot - Einspruch einlegen?
Anordnung Fahrverbot - Einspruch einlegen?
Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
Alstertor 15, 20095 Hamburg, Tel: 040-61199246, Fax: 032-221093821
Familienrecht, Internationales Recht, Wettbewerbsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht
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Anordnung Fahrverbot - Einspruch einlegen? enthält folgende Leistung:
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Überblick
„Paket Bußgeldsache Fahrverbot“
Sie haben einen Bußgeldbescheid mit der Anordnung eines Fahrverbots erhalten und wollen erfahren, ob sich ein Einspruch im Hinblick auf das Fahrverbot „lohnen“ kann.
Dieser Auftrag beinhaltet:
Die schriftliche Information nach Vorlage der Anhörung oder des Bußgeldbescheids (per Email oder Faxkopie), weiter sinnvoll sind Angaben zu etwaigen verkehrsrechtlichen Voreintragungen (Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Punkte im Verkehrszentralregister). Wichtig: Bitte geben Sie an, wann Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt worden ist.
Es werden grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Möglichkeiten zur Anwendung eines Fahrverbots beantwortet, gegebenenfalls auch zur „Verschiebung“ eines drohenden Fahrverbots.
Umfang dieses Auftrages:
Einmalige Ausarbeitung, mit der schriftlichen Ausarbeitung ist die Tätigkeit in Rahmen dieses Auftrages abgeschlossen.
Nur vor der Bußgeldstelle/Straßenverkehrsbehörde
Sollte es zu einer Mandatierung in einem folgenden Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, werden die Gebühren dieses Auftrages auf die folgende Tätigkeit angerechnet.
Bearbeitungsdauer des Auftrages:
In der Regel 4 bis 6 Werktage.
© RA Dannheisser
Sie haben einen Bußgeldbescheid mit der Anordnung eines Fahrverbots erhalten und wollen erfahren, ob sich ein Einspruch im Hinblick auf das Fahrverbot „lohnen“ kann.
Dieser Auftrag beinhaltet:
Die schriftliche Information nach Vorlage der Anhörung oder des Bußgeldbescheids (per Email oder Faxkopie), weiter sinnvoll sind Angaben zu etwaigen verkehrsrechtlichen Voreintragungen (Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Punkte im Verkehrszentralregister). Wichtig: Bitte geben Sie an, wann Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt worden ist.
Es werden grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Möglichkeiten zur Anwendung eines Fahrverbots beantwortet, gegebenenfalls auch zur „Verschiebung“ eines drohenden Fahrverbots.
Umfang dieses Auftrages:
Einmalige Ausarbeitung, mit der schriftlichen Ausarbeitung ist die Tätigkeit in Rahmen dieses Auftrages abgeschlossen.
Nur vor der Bußgeldstelle/Straßenverkehrsbehörde
Sollte es zu einer Mandatierung in einem folgenden Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, werden die Gebühren dieses Auftrages auf die folgende Tätigkeit angerechnet.
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In der Regel 4 bis 6 Werktage.
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