Anonymisierungssoftware und private Software am Arbeitsplatz

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Darf Arbeitgeber private Software auf Arbeitscomputern verbieten?

Frage: Ich habe auf meinem Bürorechner Anonymisierungssoftware installiert, um unerkannt und ohne Spuren im Internet zu surfen, sowohl geschäftlich als auch privat. Jetzt haben wir eine Weisung, dass wir keine private Software auf unseren Firmenrechnern installieren dürfen. Muss ich die Software entfernen? Sie ist ja schon lange auf dem Computer drauf.

123recht.de: Die Weisung hat auch Wirkung für bereits installierte Software. Sie sollten also sämtliche Programme löschen, die nichts mit Ihrer Arbeit zu tun haben und privater Natur sind. Wenn es allerdings für die Ausführung Ihrer Arbeit erforderlich ist, dass Sie auch im Internet recherchieren können, ohne Spuren zu hinterlassen, dann wäre die Anonymisierungssoftware nicht nur privat. Am besten sprechen Sie Ihren Chef direkt auf die Software an und lassen sich diese gesondert genehmigen.

Frage: Bei Verstoß gegen die Weisung droht Kündigung. Geht das ohne Abmahnung? Ich habe langjährige Betriebszugehörigkeit.

123recht.de: Wenn Sie private Software auf Ihrem Rechner installiert haben, kann Ihnen prinzipiell ohne vorherige Abmahnung ordentlich gekündigt werden. Trotzdem sollte der Arbeitgeber abwägen und den Verstoß in Verhältnis zur Firmenzugehörigkeit, Alter etc. setzen.

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