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Annahmeverweigerung unfreies Paket - Mehrkosten

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Annahmeverweigerung unfreies Paket - Mehrkosten

(Vorsicht, lang)

Hallo!

Folgender Fall: Ich habe im Dezember bei einem gewerblichen Händler über ebay eine Kamera per "Sofort Kauf" gekauft (~ 25 Euro). Der Händler verkaufte diese Kamera als Neuware.

Einige Tage darauf kam die Ware an. Ausprobiert und, wie sollte es anders sein, defekt. Weder Ton noch Bild. Hab dem Händler am selben Tag noch diese Mail geschrieben:

================

"Sehr geehrter Herr X,

heute ist die Ware bei uns eingetroffen. Leider mussten wir feststellen, dass diese nicht funktioniert,
es gibt weder Ton noch Bild. An der Stromversorgung sowie an der Verbindung zum Fernseher kann
es nicht liegen, da beides mit anderen Geräten überprüft wurde. Somit bleibt nur noch die Kamera als
Fehlerquelle.

Wenn die Möglichkeit eines Umtausches besteht, so würden wir gerne Ersatz bekommen. Falls diese
Möglichkeit nicht besteht, überweisen Sie uns bitte unser Geld wieder, sobald die defekte Kamera bei
Ihnen eintrifft.

Mit freundlichen Grüßen

Herr Y.

================

Da in seinen AGBs weder die Annahme von unfreien Sendungen ausgeschlossen wird, noch irgendwie erklärt wird, wie die Rücksendung genau gehandelt werden soll und da auch kein Reklamationsschein oder ähnliches dabei war, hab ich die Kamera unfrei zurückgeschickt.

Zwei Tage danach erhalte ich eine Mail von ihm, in der er meint, er würde unfreie Ware nicht annehmen. "Pech, Händler, stand nix in deinen AGBs". Dachte ich mir zumindest.

Die Annahme des Pakets verweigerte er natürlich, Paket also zu mir zurück. Dessen Annahme verweigerte ich dann ebenfalls, Paket also zurück zur Poststation.

Ich schrieb ihm dann ein Fax in dem ich ihm sagte, dass er nach BGB 439 Abs. 2 die Transportkosten zu tragen habe, da es sich hier um einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch handle. Seine Antwort war, dass er nach Fernabsatzgesetz verschicke und der Käufer deswegen nach BGB § 312 die Versandkosten selber zahlen muss. Steht aber nicht drin in seinen AGBs dass ich die tragen muss. Auch nix von "bis 40 Euro" oder ähnliches, wie mans ja oft liest.

Soweit, so schlecht. Im zweiten Fax sagte ich, dass ich nicht widerrufen hätte, sondern um Nacherfüllung (Nach BGB § 439 Abs. 1) gebeten habe.

Antwort kam keine mehr. Im Januar erhielt ich dann eine Rechnung der Post, welche von mir nun 39,82 Euro haben wollen. Lagerkosten etc. . Nix da, dacht ich mir, rief also in der Verbraucherzentrale an um mich zu erkundigen. Diese sagten mir, ich sei im Recht. So schlau wie vorher auch, schilderte ich nun der Post den Sachverhalt. Gleichzeitig schrieb ich dem Händler einen Brief, in dem ich ihm eine Frist von zwei Wochen setzte (zur Nacherfüllung, Übernahme der Postkosten etc.). Sollte er sich weigern oder nicht antworten, drohte ich mit dem Einschalten eines Anwalts.

Er schrieb zurück, bestand weiterhin auf BGB § 312. Er bat mir aber an, die 25 Euro zurück zu überweisen. Scherzkeks.

Die Post meinte schliesslich, wir sollen das unter uns regeln und wenn nach einem Jahr noch nichts rausgekommen ist, werden sie den Inhalt des Pakets versteigern.

End of Story.


Was haltet ihr davon? Bin ich möglicherweise im Unrecht? Für mich scheint die Sache eigentlich klar, er hat durch sein Verhalten die Kosten in die Höhe getrieben und müsste eigentlich dafür aufkommen. Oder?

-- Editiert von Veccolo am 07.02.2005 18:52:12

-- Editiert von Veccolo am 07.02.2005 19:01:49


von Veccolo am 07.02.2005 18:46
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>Annahmeverweigerung unfreies Paket - Mehrkosten
verstehe nicht wieso sie nicht einfach das paket für 7 euro versendet haben statt unfrei, also dafür habe ich kein verständnis für solche käufer wie sie , tut mir leid

-- Editiert von joker_23 am 07.02.2005 22:30:09


von joker_23 am 07.02.2005 22:27
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>Annahmeverweigerung unfreies Paket - Mehrkosten
Wieviel kostet es den Händler eigentlich, wenn er unfreie Pakete annimmt?

-- Editiert von Harry2000 am 07.02.2005 23:06:31


von Harry2000 am 07.02.2005 23:04
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>Annahmeverweigerung unfreies Paket - Mehrkosten
@joker_23:

Warum sollte ich bei einem Gewährleistungsfall auf MEINE Kosten zurückschicken, wenn genau geregelt ist dass er die Versandkosten zu tragen hat?

Er hätte ja in seine AGBs schreiben können "Unfrei wird generell nicht angenommen. Bezahlen Sie bitte erst die Versandkosten, wir erstatten diese später zurück" oder so etwas in der Art. Damit hätte ich kein Problem gehabt.

Meiner Meinung nach ist doch der Verkäufer selbst schuld, wenn er bestimmte Sachen (hier z.B. die Rücksendung im Gewährleistungsfall) in seinen AGBs nicht genau beschreibt.


@Harry2000

12€ pauschal (egal ob Händler oder nicht), soweit ich weiß.

-- Editiert von Veccolo am 07.02.2005 23:10:46

-- Editiert von Veccolo am 07.02.2005 23:12:11


von Veccolo am 07.02.2005 23:09
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Annahmeverweigerung unfreies Paket - Mehrkosten
Recht haben und bekommen sind immer 2 Paar Schuhe. Und wenn, dann zu welchem Preis.
Ich hätte das auch nicht unfrei geschickt und die 7 Euro Versandkosten mit dem Warenwert angefordert und notfalls eingeklagt.
Aber nun durch die Hin- und Her-schickerei sind die Versandkosten fast 40,- Euro. Wer wird die wohl am Ende tragen müssen? Sie natürlich, weil Sie sie verursacht haben. Bockigkeit zahlt sich meistens nicht aus.


von jpj61 am 08.02.2005 09:25
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>Annahmeverweigerung unfreies Paket - Mehrkosten
12 € - und der Händler darf wohl nicht schreiben das er unfrei nicht annimmt, sonst wird er abgemahnt.
Allerdings darf man als Kunde davon ausgehen eine Info Mail zu erhalten,in der dann die Rücksende Modalitäten stehen.

Es sieht nur in Ihrem Fall so aus das Sie klagen müssen um zu Ihrem durchaus bestehenden Recht zu kommen.



-----------------
"kampf den borg"


von lilicat am 08.02.2005 13:10
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>Annahmeverweigerung unfreies Paket - Mehrkosten
ist ja Ihre Sache wenn Sie langeweile haben
, denn fast kein Händler nimmt unfreie Pakete an, oft wird auch in den Agbs geklärt das der Käufer die günstigste Versandart mit absprechen des Verkäufers wählen soll.


Anstatt 7 euro versichert zu versenden und sich den ganzen ärger sparen aber nicht jeder hat wenig zeit ;-)




von joker_23 am 08.02.2005 14:07
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>Annahmeverweigerung unfreies Paket - Mehrkosten
Das ist sicherlich keine Frage überflüssiger oder mangelnder Zeit. Es gibt durchaus die rechtliche Auffassung, dass der Käufer _vor_ Rücksendung der Ware die Versandkosten vom Verkäufer verauslagt verlangen kann. Durchgesetzt hat sich hingegen die Auffassung, dass der Käufer die Ware per Nachnahme (wobei der Nachnahmebetrag nur den Rücksendekosten entspricht zzgl. des Nachnahmeentgelts, welches der Versanddienstleister verlangt) an den Verkäufer zurücksenden kann.

Unfrei ist allerdings etwas anderes als Nachnahme. Beim unfreien Versand gibt der Versender meines Erachtens vor, es käme ein Versandgeschäft zwischen Empfänger und Versanddienstleister zustande. Das aber widerspricht gerade der gesetzlichen Verpflichtung des Käufers, die Ware zurückzusenden.


von nosaxon am 08.02.2005 14:27
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>Annahmeverweigerung unfreies Paket - Mehrkosten
@nosaxon:

Auf der DHL Seite steht, dass unfrei bedeutet, Porto zahlt Empfänger (Die der Händler, wie gesagt, ja nach BGB § 439 Abs. 2 tragen müsste) Was hat das mit einem VersandGESCHÄFT zu tun?

Ich frag mich auch wo ihr alle eure Preise her habt? Die Dame am Schalter wollte anfänglich 12 Euro für den Versand von mir, bevor ich sagte, dass es ein unfreies Paket ist.

Der Händler hätte also so der so 12 Euro bezahlen müssen.

-- Editiert von Veccolo am 08.02.2005 14:48:08

-- Editiert von Veccolo am 08.02.2005 14:48:39


von Veccolo am 08.02.2005 14:47
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>Annahmeverweigerung unfreies Paket - Mehrkosten
12 Euro für ein Paket? So teuer ist DHL nun auch wieder nicht. Zumindest nicht bei freiem Versand.


von Mahnman am 08.02.2005 20:24
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>Annahmeverweigerung unfreies Paket - Mehrkosten
Keine Ahnung warum die so viel verlangt hätte, bin aber anschliessend auch nicht mehr drauf eingegangen.

Naja, wies aussieht, muss ich das Geld wohl einklagen. Hoffentlich findet sich da überhaupt ein Anwalt, der bei solch kleinen Beträgen tätig wird.

Danke für Eure Antworten.


von Veccolo am 08.02.2005 20:33
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