Annahmeverweigerung unfreies Paket - Mehrkosten
(Vorsicht, lang)
Hallo!
Folgender Fall: Ich habe im Dezember bei einem gewerblichen Händler über ebay eine Kamera per "Sofort Kauf" gekauft (~ 25 Euro). Der Händler verkaufte diese Kamera als Neuware.
Einige Tage darauf kam die Ware an. Ausprobiert und, wie sollte es anders sein, defekt. Weder Ton noch Bild. Hab dem Händler am selben Tag noch diese Mail geschrieben:
================
"Sehr geehrter Herr X,
heute ist die Ware bei uns eingetroffen. Leider mussten wir feststellen, dass diese nicht funktioniert,
es gibt weder Ton noch Bild. An der Stromversorgung sowie an der Verbindung zum Fernseher kann
es nicht liegen, da beides mit anderen Geräten überprüft wurde. Somit bleibt nur noch die Kamera als
Fehlerquelle.
Wenn die Möglichkeit eines Umtausches besteht, so würden wir gerne Ersatz bekommen. Falls diese
Möglichkeit nicht besteht, überweisen Sie uns bitte unser Geld wieder, sobald die defekte Kamera bei
Ihnen eintrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Y.
================
Da in seinen AGBs weder die Annahme von unfreien Sendungen ausgeschlossen wird, noch irgendwie erklärt wird, wie die Rücksendung genau gehandelt werden soll und da auch kein Reklamationsschein oder ähnliches dabei war, hab ich die Kamera unfrei zurückgeschickt.
Zwei Tage danach erhalte ich eine Mail von ihm, in der er meint, er würde unfreie Ware nicht annehmen. "Pech, Händler, stand nix in deinen AGBs". Dachte ich mir zumindest.
Die Annahme des Pakets verweigerte er natürlich, Paket also zu mir zurück. Dessen Annahme verweigerte ich dann ebenfalls, Paket also zurück zur Poststation.
Ich schrieb ihm dann ein Fax in dem ich ihm sagte, dass er nach BGB 439 Abs. 2 die Transportkosten zu tragen habe, da es sich hier um einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch handle. Seine Antwort war, dass er nach Fernabsatzgesetz verschicke und der Käufer deswegen nach
BGB § 312 die Versandkosten selber zahlen muss. Steht aber nicht drin in seinen AGBs dass ich die tragen muss. Auch nix von "bis 40 Euro" oder ähnliches, wie mans ja oft liest.
Soweit, so schlecht. Im zweiten Fax sagte ich, dass ich nicht widerrufen hätte, sondern um Nacherfüllung (Nach
BGB § 439 Abs. 1) gebeten habe.
Antwort kam keine mehr. Im Januar erhielt ich dann eine Rechnung der Post, welche von mir nun 39,82 Euro haben wollen. Lagerkosten etc. . Nix da, dacht ich mir, rief also in der Verbraucherzentrale an um mich zu erkundigen. Diese sagten mir, ich sei im Recht. So schlau wie vorher auch, schilderte ich nun der Post den Sachverhalt. Gleichzeitig schrieb ich dem Händler einen Brief, in dem ich ihm eine Frist von zwei Wochen setzte (zur Nacherfüllung, Übernahme der Postkosten etc.). Sollte er sich weigern oder nicht antworten, drohte ich mit dem Einschalten eines Anwalts.
Er schrieb zurück, bestand weiterhin auf
BGB § 312. Er bat mir aber an, die 25 Euro zurück zu überweisen. Scherzkeks.
Die Post meinte schliesslich, wir sollen das unter uns regeln und wenn nach einem Jahr noch nichts rausgekommen ist, werden sie den Inhalt des Pakets versteigern.
End of Story.
Was haltet ihr davon? Bin ich möglicherweise im Unrecht? Für mich scheint die Sache eigentlich klar, er hat durch sein Verhalten die Kosten in die Höhe getrieben und müsste eigentlich dafür aufkommen. Oder?
-- Editiert von Veccolo am 07.02.2005 18:52:12
-- Editiert von Veccolo am 07.02.2005 19:01:49
von Veccolo am 07.02.2005 18:46
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden