Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Arbeitsrecht » 

Annahme von VIP- Eintrittskarten für ein Bundesliga-Fußballspiel rechtfertigt Kündigung

Von 11.5.2009 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 2056 Aufrufe
Mehr zum Thema:

VIP-Ticket, Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer von einem für den Arbeitgeber tätigen Dienstleiter VIP-Eintrittskarten für ein Bundesliga-Fußballspiel annimmt, so kann eine Kündigung des Arbeitnehmers gerechtfertigt sein. Arbeitnehmer dürfen keine Vorteile von Dritten annehmen, die dazu bestimmt oder geeignet sind, den Beschenkten in seinem geschäftlichen Verhalten zu beeinflussen.

Wenn der Arbeitnehmer mit der Annahme des Geschenks den Eindruck erweckt, er sei käuflich und vertrete bei seinen Entscheidungen nicht mehr allein die Interessen seines Arbeitgebers, so liegt ein gravierender Verstoß gegen das Schmiergeldverbot vor. Dabei kommt es nicht darauf an, ob durch die Geschenkannahme der Arbeitgeber tatsächlich geschädigt wird.

Die Annahme der Eintrittskarten ist objektiv geeignet, ein Wohlwollen des Arbeitnehmers gegenüber dem Schenker zu begründen. Ein solcher Verstoß gegen das Schmiergeldverbot kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

(LAG Rheinland-Pfalz vom 16.01.2009, 9Sa 572/08)

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97910
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?