Anmeldung zum Kindergarten

22. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Anmeldung zum Kindergarten

Ich brauche auch mal wieder dringend Rat.
Folgende Situation:
Tochter wird im März 2 Jahre, ich habe bis 23.07 Elternzeit, alleinerziehend, gemeinsames Sorgerecht.
Ich meldete meine Tochter vorsorglich bei den Terminen nun an, für ab August, im Kindergarten.
Ich schilderte meine Gedanken, die kleine, wenn es einen freien Platz gibt, bis März von 8-12 in den Kindergarten geben zu wollen, und ab meiner arbeitsaufnahme dann in die KiTa, also bis 16 Uhr.

Mein Gedanke war, sie somit langsam an den Kindergarten zu gewöhnen, zudem muß ich ein halbes Jahr vor Elternzeitende dem AG mitteilen, ob ich wiederkomme(und dann muß ja auch noch über Teilzeit etc. verhandelt werden).

Ich bot dem Vater an, zur Anmeldung mitzukommen, aber er interessierte sich nicht.

Nun bekam ich bescheid vom Kaga, weder eine Zu- noch Absage.....anhängend ein Formular fürs JA, worauf ich begründen soll, warum sie vor 3 Lebensjahr in den Kiga soll.

Ich legte dem Dad den Brief mit in die Tasche(er hatte Wochenende mit ihr) zur Kenntnisnahme.

Ich glaube nicht, das er das Formular unterschreiben muß.....wollte ihn aber nicht uninformiert lassen.

Ich bekam einen Brief von ihm, er würde es nicht unterschreiben, nur weil Mutter meine, sie müsse während der Elternzeit arbeiten gehen, und das Kind abschieben.
Zudem würde er sich keinesfalls an Kosten beteiligen(hatte ich auch nichts von gesagt, weil ich selber noch nicht weiß, wie das mit dem Beitrag läuft)nur damit Mutter arbeiten könne.
Er würde nächstes WE sich bei seinem örtlichen JA erkundigen.

Tz........also für mich war eigentlich klar, das ich das Formular(es wurde gebeten, es schnell abzugeben)alleinig unterschreiben kann........und Vater keine Schwierigkeiten machen könne...........und bin aber doch nun arg verunsichert........und auch sauer, sorry.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cindymaus
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 39x hilfreich)

Hm soll er doch froh sein das du arbeiten gehen willst *Kopfschüttel*. Das Kind abschieben so ein Quatsch.

Ich würde mir ein neues Formular besorgen und ihm versuchen zuvorzukommen und selbst beim JA anrufen bzw. dort um Hilfe fragen.

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#2
 Von 
Doreen B.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 11x hilfreich)

Hammer!!!
Der Vater sollte doch froh sein,daß du wieder los willst.Ich weiß nicht wie ihr das mit dem Unterhalt geregelt habt.Aber normalesweise müsste er auch für dich aufkommen bis das Kind 3Jahre wird.Wenn ihm das lieber ist.Erkundige dich mal in einigen Bundesländern gibt es Landeserziehungsgeld.Laß dich vom JA beraten,wenn die sagen es gibt keinen KITAplatz,dann würde ich mich auch nicht schämen den Staat zuschröpfen.
Aber vieleicht ist das ja auch alles nur formsache,Kopf hoch.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Er müßte mir Unterhalt zahlen, verdient aber nicht genug.
Also bekomme ich derzeit Hartz 4, und bin froh, wenn ich da wieder raus komme, also wieder alleine Sorgen kann....und er weiß genau, wie sehr es mich wurmt, vom Staat leben zu müssen.

Nun ja.......nichts desto trotz.....

Was soll man nur tun? Kümmern oder unterstützen will er mich nicht in der Erziehung(er tut ja seine Pflicht, und zahlt Unterhalt für die kleine), aber versuchen, mich an einer normalen Zukunftsplanung zu hindern.......sorry, aber ich bin echt grad geladen.

Zwickmühle.........ich kann meinem Arbeitgeber keine Zusage geben, wenn ich nicht die Betreuung gesichert weiß, logisch eigentlich..........

Bin ich auf seine Unterschrift angewiesen?

Sorry, aber ich bin grad echt wütend.....

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Doreen B.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich weiß nicht.Man sagt,trotz gemeinsamem Sorgerecht,kann man auch viel allein entscheiden.Setz dich mit dem Arbeitsamt in Verbindung,die sind sicher froh,wenn sie einen mehr aus der Statistik haben und unterstützen die Sache.
Nimm ruhig den Brief vom Vater mit.

Ist denn sicher,daß dein Arbeitgeber einer Teilzeitbeschäftigung zustimmt?Oft stellen die sich ja dann quer.(.....plapla junge Mutter Kind oft krank usw.,die sind vieleicht froh dich loszukriegen).

Man kann aber auch während des Erziehungsurlaubs Teilzeit arbeiten,ich glaube dem muss der Arbeitgeber zustimmern.Dann darf er dich auch nicht kündigen.Vieleicht lässt sich das JA ja darauf ein.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Nun ja....ich muß meinem AG ersteinmal sagen, ob ich überhaupt wieder komme, und das spätestens im September.....

Das kann ich aber nur, wenn ich weiß, das ich eine Betreuung für die kleine habe, und von wann bis wann.

Erst wenn die Betreuung sicher gestellt ist, kann ich weitere Schritte angehen, logisch, oder?

Deshalb habe ich sie ja auch frühzeitig angemeldet.

Weiß ich im September nicht, ob ich einen Platz habe, und für welche Zeiten.........dann müßte ich meinem AG sagen, ich kann nicht wiederkommen............na und dann mal holla die Waldfee mit den Ämtern

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Doreen B.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 11x hilfreich)

Das hab ich schon verstanden,aber da du ja eh zu JA musst,kannst du ja mit denen schon mal abklären,ob die die sache (Teilzeit während dem Erziehungurlaub)unterstützen würden.Du kannst doch auch mal deinen Arbeitgeber fragen welche möglichkeiten er dir zum Wiedereinstieg bietet usw.Arbeitszeiten und so.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Da ist er flexibel......der bietet in der Regel 20 oder 30 Stunden Woche an..........oder halt Vollzeit.......

Denke meine AG wird nicht das Problem.......

das Problem wird der Vater, der nicht will, das die kleine "abgeschoben"wird.......denke auch mal, das er da nicht mit durch kommt...........schliesslich will wohl niemand, das ich wegen ihm arbeitslos werde.....

Aber es ist doch zum k...ups, sorry, das wenn ich seine Unterschrift brauche...........zieht sich alles hin.........und nachher ist schwupp der Platz weg..........und Ende im Gelände.:-(

PS: Ich muß nicht zum JA....ich muß das Formular an den Kindergarten(schnellstmöglich)zurückgeben, die füllen die Rückseite aus, und leiten es weiter)

-- Editiert von merline am 23.01.2006 00:22:37

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Doreen B.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 11x hilfreich)

Mein Bruder ist auch ne Pfeife.Meine Schwägerin musste immer alles alleine regeln,weiler nicht es dem Knick gekommen ist.Anmeldung KITA,Anmeldung Schule,Erlaubnis Klassenfahrt usw. ich glaube da reicht immer die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Sclimm wird es wenn er anfängt gegen dich zuklagen und eure Tochter zusich holen will.Da würd ich mich mal beim JA schlau machen,ob er da irgendwelche Rechte hat,nur weil du arbeiten willst.

Vielicht,kannst du die Kleine ja mal einen Tag im Kindergarten lassen(für 2Std.oder so)
dann kannst du schon mal gucken,wie schwer es mit der Eingewohnung wird.Manche Kindergärten bieten sowas an.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Harter Tip:
Mir hat das JA im ähnlichen Fall zum alleinigen Sorgerecht geraten. Mach auch mal.

Es ist nicht einzusehen, daß Du keinen Betreuungsunterhalt erhälst, dir aber gleichzeitig vom KV das Recht zum Arbeiten verweigert wird.
Frag wegen der Unterschrift beim Jugendamt nach und schildere das Problem. Die sind gerade in solchen Fällen nicht sehr zimperlich.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Cindymaus
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 39x hilfreich)

Merline trotz gemeinsamen Sorgerechts war es bei mir kein Thema meinen Großen in einer Kiga ohne meinen Exmann anzumelden. Wenn du nicht aufs JA mußt dann setze dich mit der Kiga auseinander und laß dir so schnell wie möglich ein neues Formular geben.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Habe seoeben mit dem Amt telefoniert.
Ich benötige weder Unterschrift noch Einverständnis vom Vater.

Aber jetzt weiß ich ja, woran ich an Vater auch in Zukunft sein werde. Probleme machen, wo es nur geht:-(

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo schruaber83,

quote:
von Merline am 23.01.2006 09:56


Inzwischen wird wohl auch schon die Anmeldung in der Wrundschule ein Thema gewesen sein. ;)

LG nero

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