Anmeldung zum Kindergarten
Ich brauche auch mal wieder dringend Rat.
Folgende Situation:
Tochter wird im März 2 Jahre, ich habe bis 23.07 Elternzeit, alleinerziehend, gemeinsames Sorgerecht.
Ich meldete meine Tochter vorsorglich bei den Terminen nun an, für ab August, im Kindergarten.
Ich schilderte meine Gedanken, die kleine, wenn es einen freien Platz gibt, bis März von 8-12 in den Kindergarten geben zu wollen, und ab meiner arbeitsaufnahme dann in die KiTa, also bis 16 Uhr.
Mein Gedanke war, sie somit langsam an den Kindergarten zu gewöhnen, zudem muß ich ein halbes Jahr vor Elternzeitende dem AG mitteilen, ob ich wiederkomme(und dann muß ja auch noch über Teilzeit etc. verhandelt werden).
Ich bot dem Vater an, zur Anmeldung mitzukommen, aber er interessierte sich nicht.
Nun bekam ich bescheid vom Kaga, weder eine Zu- noch Absage.....anhängend ein Formular fürs JA, worauf ich begründen soll, warum sie vor 3 Lebensjahr in den Kiga soll.
Ich legte dem Dad den Brief mit in die Tasche(er hatte Wochenende mit ihr) zur Kenntnisnahme.
Ich glaube nicht, das er das Formular unterschreiben muß.....wollte ihn aber nicht uninformiert lassen.
Ich bekam einen Brief von ihm, er würde es nicht unterschreiben, nur weil Mutter meine, sie müsse während der Elternzeit arbeiten gehen, und das Kind abschieben.
Zudem würde er sich keinesfalls an Kosten beteiligen(hatte ich auch nichts von gesagt, weil ich selber noch nicht weiß, wie das mit dem Beitrag läuft)nur damit Mutter arbeiten könne.
Er würde nächstes WE sich bei seinem örtlichen JA erkundigen.
Tz........also für mich war eigentlich klar, das ich das Formular(es wurde gebeten, es schnell abzugeben)alleinig unterschreiben kann........und Vater keine Schwierigkeiten machen könne...........und bin aber doch nun arg verunsichert........und auch sauer, sorry.
von Merline am 22.01.2006 23:36
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>Anmeldung zum Kindergarten
Ich weiß nicht.Man sagt,trotz gemeinsamem Sorgerecht,kann man auch viel allein entscheiden.Setz dich mit dem Arbeitsamt in Verbindung,die sind sicher froh,wenn sie einen mehr aus der Statistik haben und unterstützen die Sache.
Nimm ruhig den Brief vom Vater mit.
Ist denn sicher,daß dein Arbeitgeber einer Teilzeitbeschäftigung zustimmt?Oft stellen die sich ja dann quer.(.....plapla junge Mutter Kind oft krank usw.,die sind vieleicht froh dich loszukriegen).
Man kann aber auch während des Erziehungsurlaubs Teilzeit arbeiten,ich glaube dem muss der Arbeitgeber zustimmern.Dann darf er dich auch nicht kündigen.Vieleicht lässt sich das JA ja darauf ein.
von Doreen B. am 23.01.2006 00:02
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>Anmeldung zum Kindergarten
Mein Bruder ist auch ne Pfeife.Meine Schwägerin musste immer alles alleine regeln,weiler nicht es dem Knick gekommen ist.Anmeldung KITA,Anmeldung Schule,Erlaubnis Klassenfahrt usw. ich glaube da reicht immer die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Sclimm wird es wenn er anfängt gegen dich zuklagen und eure Tochter zusich holen will.Da würd ich mich mal beim JA schlau machen,ob er da irgendwelche Rechte hat,nur weil du arbeiten willst.
Vielicht,kannst du die Kleine ja mal einen Tag im Kindergarten lassen(für 2Std.oder so)
dann kannst du schon mal gucken,wie schwer es mit der Eingewohnung wird.Manche Kindergärten bieten sowas an.
von Doreen B. am 23.01.2006 00:28
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