Hallo,
ich habe zum 1.7. eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen bezogen. Aus organisatorischen Gründen (man möchte ja nicht direkt am Anfang einer neuen Beschäftigung einen Tag frei nehmen, außerdem war die Anmeldung für eine Parkberechtigung zum Bewohnerparken nötig), habe ich mich bereits am 30.06. bei der entsprechenden Meldebehörde angemeldet.
Der Beitragsservice
ist nun, bezugnehmend auf §7(1) RBStV, der Meinung, ich sei ab 01.06. beitragspflichtig.
Ich bin anderer Ansicht, da mein Mietvertrag und die Wohnungsgeberbestätigung auf 01.07. datiert sind. Für mein Verständnis kann ich in einer Zeit, die durch die "Nutzungsüberlassungserklärung" (den Mietvertrag) nicht geregelt ist, keine Wohnung innehaben.
Meine Ansicht ist aber rein "gefühlsmäßig" bzw. auf gesundem Menschenverstand begründet.
Informationen, wann man eine Wohnung "innehat", habe ich nirgends gefunden. Könnt ihr mir in der Beziehung weiterhelfen? Gibt es irgendwo eine rechtliche Definition von "innehaben"?
Danke und beste Grüße
Anmeldung Zweitwohnung zum Monatsende - Gebührenpflicht
28. August 2016
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Frage vom 28. August 2016 | 18:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmeldung Zweitwohnung zum Monatsende - Gebührenpflicht
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 28. August 2016 | 19:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDenn man kann den Mietvertrag auf den 1.7. datieren und trotzdem schon vorher einziehen. Das ist nichtmal unüblich. :
Das ist natürlich üblich und gelebte Praxis. Es wird allerdings toleriert bzw. zumindest nicht weiter nachgeprüft.
Ich bin vermutlich der einzige Mensch, der sich noch vor Anlaufen der gesetzlichen Pflicht bei der Meldebehörde angemeldet hat
ZitatAuf wann Mietvertrag, etc. datiert sind, ist für das innehaben einer Wohnung irrelevant. Das in der Ummeldung angegebene Datum dagegen schon :
Und genau dazu würde ich gerne eine belastbare Quelle haben, finde aber keine... Dann könnte ich die gefühlte Ungerechtigkeit einfacher akzeptieren. Dass man für den ganzen Monat beitragspflichtig ist, wenn man am 30. die Wohnung inne hat, habe ich ja auch schon "geschluckt".
Danke für den Beitrag!
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