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Anmeldung Wortmarke EU - Gemeinschaftsmarke
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Anmeldung Wortmarke EU - Gemeinschaftsmarke
Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke
Wilhelm-Liebknecht-Strasse 35, 35396 Gießen, Tel: 0641 68681160, Fax: 0641 68681161
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
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Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht

Anmeldung Wortmarke EU - Gemeinschaftsmarke enthält folgende Leistung: Preis
€749,00
inkl. MwSt.
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Überblick
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• Recherche nach identischen Wortmarken in allen relevanten Markenklassen und folgenden Registern: DE-Register (DPMA), CTM/EU-Register (HABM), IR-Register (WIPO),
• Fertigung des maßgeschneiderten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses,
• Formgerechte Anmeldung des Markenzeichens in 3 Waren-/Dienstleistungsklassen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante/Spanien,
• Erledigung sämtlicher Korrespondenz mit dem HABM im Rahmen der Anmeldung.
NICHT inbegriffen sind:
• Die Amtsgebühren des Amtes, die direkt an dieses zu zahlen sind (derzeit für bis zu 3 Markenklassen € 900,00 bei elektronischer Einreichung (sog. „E-Filing") oder € 1.050,00 bei Einreichung in Papierform )
• Oft empfehlen sich neben reinen Identitätsrecherchen auch dringend sog. Verwechslungsrecherchen, die gesondert zu vergüten wären, wenn sie beauftragt werden sollen.
• Vertretung in einem etwaigen Widerspruchs- oder sonstigen Verfahren
Vorteil gegenüber der DE-Marke: Für Markenschutz in derzeit 27 Ländern benötigen Sie nur eine einzige Anmeldung, eine einzige Verfahrenssprache, eine einzige Verwaltungsstelle, eine einzige Akte und das zu überschaubaren Kosten.
Tipp: Lesen Sie u.a. die Ratgeber-Folgen:
"Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" – Worum geht es ?"
„Markenrecht, 2. Teil: MARKENRECHERCHE ist ein „Muss" – denn schon aufgrund der bloßen Anmeldung einer verwechslungsrelevanten Marke können Sie abgemahnt werden (sog. „Erstbegehungsgefahr")",
„Markenrecht, 3. Teil: MARKENANMELDUNG – Wann die Anmeldung deutscher, EU- und/oder internationaler Marken sinnvoll ist"
• Fertigung des maßgeschneiderten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses,
• Formgerechte Anmeldung des Markenzeichens in 3 Waren-/Dienstleistungsklassen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante/Spanien,
• Erledigung sämtlicher Korrespondenz mit dem HABM im Rahmen der Anmeldung.
NICHT inbegriffen sind:
• Die Amtsgebühren des Amtes, die direkt an dieses zu zahlen sind (derzeit für bis zu 3 Markenklassen € 900,00 bei elektronischer Einreichung (sog. „E-Filing") oder € 1.050,00 bei Einreichung in Papierform )
• Oft empfehlen sich neben reinen Identitätsrecherchen auch dringend sog. Verwechslungsrecherchen, die gesondert zu vergüten wären, wenn sie beauftragt werden sollen.
• Vertretung in einem etwaigen Widerspruchs- oder sonstigen Verfahren
Vorteil gegenüber der DE-Marke: Für Markenschutz in derzeit 27 Ländern benötigen Sie nur eine einzige Anmeldung, eine einzige Verfahrenssprache, eine einzige Verwaltungsstelle, eine einzige Akte und das zu überschaubaren Kosten.
Tipp: Lesen Sie u.a. die Ratgeber-Folgen:
"Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" – Worum geht es ?"
„Markenrecht, 2. Teil: MARKENRECHERCHE ist ein „Muss" – denn schon aufgrund der bloßen Anmeldung einer verwechslungsrelevanten Marke können Sie abgemahnt werden (sog. „Erstbegehungsgefahr")",
„Markenrecht, 3. Teil: MARKENANMELDUNG – Wann die Anmeldung deutscher, EU- und/oder internationaler Marken sinnvoll ist"
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