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Anmelden einer Marke

AFP VOM 14.8.2000 | Ratgeber - Markenrecht | 36698 Aufrufe
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Marke, Markenrecht

Anmelden einer Marke

Wir möchten Ihnen hier eine kleine Anleitung zum Anmelden einer Marke geben. Allerdings soll dies nur eine Übersicht zur Vorgehensweise sein. Die Beratung und Unterstützung eines Rechtsanwalts wird diese Anleitung im Zweifelsfall nicht ersetzten. Anwaltliche Unterstützung ist aber nicht zwingend vorgeschrieben, jeder, mit inländischem Wohnsitz, kann selbst eine Marke anmelden. Nur wer seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, muss die Anmeldung von einem inländischen Anwalt einreichen lassen.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Anmelden einer Marke
Seite 2: Wo und Wer?
Seite 3: Wie?
Seite 4: Kosten und Dauer
Seite 5: Gültigkeitsdauer der Marke

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