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04.07.2008
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Anleitung und Haftungsausschluss
Seite 1 - del vom 18.10.2000

Anleitung und Anmerkung zu den Musterbriefen und -texten

Haftungsausschluss

Bei den unter 123Recht.Net zu findenden Musterbriefen und -texten handelt es sich lediglich um fiktive Beispiele für bestimmte Fälle. Sie sollen nur einen Einblick geben, wie derartige Texte aussehen könnten. Keinesfalls sind die Texte als Standardwerke oder ausschließliche Lösungen zu verstehen.

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Die Texte dienen der Formulierungshilfe. Sie müssen jeweils an die aktuelle Situation oder den konkreten Fall angepasst und individuell verändert werden. In diesem Sinne sind die Mustertexte lediglich eine Orientierung .
Um völlige Rechtssicherheit zu erlangen, konsultieren Sie bitte einen Anwalt oder Notar. Gerade hinsichtlich Testamenten wird immer wieder der Fehler gemacht, diese selbst und ohne fachmännische Hilfe zu verfassen. Die meisten Testamente jedoch sind sehr viel komplizierter und umfangreicher, als man dies durch einfache Formulierungsbeispiele erschöpfend darlegen könnte - fast jedes dritte Testament ist fehlerhaft oder insgesamt ungültig. Die meisten scheitern schon daran, dass sie nicht eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurden.

Die Musterverträge über die Liegenschaft und die Eigentumswohnung sind zur Kenntnisnahme und Information angeführt. Insbesondere bei Kaufverträgen über Grundstücke, für die eine notarielle Beurkundung sowieso zwingend ist, sollten auch deren Vorverträge wegen ihrer großen finanziellen und rechtlichen Bedeutung nie ohne notarielle Hilfe abgeschlossen werden.

123Recht.Net haftet nicht für den Inhalt der Musterbriefe oder dafür, dass der mit dem Einsatz der Musterbriefe vom Verwender bezweckte Erfolg auch tatsächlich eintritt. Trotz des Anspruchs der Aktualität kann es sein, dass Angaben nicht auf dem neuesten Stand sind.
In Beispielen genannte Namen und Adressen sind Phantasie. Jede Übereinstimmung mit lebenden oder toten Personen, existierenden oder vormals existierenden Firmen oder Organisationen ist zufällig und nicht gewollt.



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Stefanie Balke-Kricke, Pinneberg
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Kindschaftsrecht, Mietrecht und hat Interessensschwerpunkte: Inkasso.
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