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Anlagevermittler haften bei falscher Berechnung der Rendite

Anlagevermittler haften bei falscher Berechnung der Rendite

AFP VOM 8.3.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1515 Aufrufe
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Anlagevermittler

BGH nimmt Finanzberater schärfer in die Pflicht

Anlagevermittler müssen für die offensichtlich falsche Berechnung der Rendite bei ihren Produkten haften. Weisen sie ihre Kunden nicht auf erkennbare Fehler in den Berechnungen von Fondsanbietern hin, müssen sie Schadenersatz leisten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzurteil und stärkte damit die Verbraucherrechte in einer bislang gerichtlich umstrittenen Frage. (AZ: III ZR 144/10)

In dem nun entschiedenen Fall hatte sich ein Ehepaar 1997 an einem geschlossenen Immobilienfonds mit rund 38.300 Euro (damals 75.000 Mark) beteiligt, die sie über einen Bankkredit finanzierten. Zuvor hatte der Anlagevermittler ihnen die mögliche Rendite an einer Modell-Berechnung erläutert, die er beim Fondsanbieter in Auftrag gegeben hatte. Darin wurde an unterschiedlichen Mieterhöhungen dargelegt, dass der Wert der Geldanlage ab dem dritten Jahr beständig zwischen drei und vier Prozent steigen würde.

Dieser prognostizierten Wertentwicklung lag laut Urteil unausgesprochen ein Ausgangswert der von dem Ehepaar eingebrachten 38.300 Euro zugrunde, obwohl die Fondsbetreiber nur rund 29.400 Euro anlegten und den Rest für Provisionen, Gebühren und andere Nebenkosten einkassierten. Das klagende Ehepaar hätte deshalb bei einer Wertsteigerung von drei Prozent auch nach zehn Jahren seine Beteiligungssumme von 38.300 Euro noch nicht erreicht, errechnete das Gericht.

Dem BGH zufolge hätte der Anlagevermittler diesen "Berechnungsfehler" der Fondsbetreiber bei einer überschlägigen Überprüfung der Zahlen bemerken müssen und muss deshalb nun für den Schaden der Eheleute haften.

08.03.2011 - 12:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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