Hallo,
wenn ich Webhostingrechnungen von einem Provder aus Österreich bekomme, bei denen die MWSt. nicht gesondert ausgewiesen ist, muß ich die dann in Anlage UR unter Leistungsempfänger als Steurschuldner in Zeile 22 angeben?
Danke + Gruß A.
Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung
1. Oktober 2006
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Frage vom 1. Oktober 2006 | 16:44
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 10x hilfreich)
Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2006 | 10:30
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 12x hilfreich)
Hallo,
dafür gibt es eine "schöne" Anleitung:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C15485059_L20.pdf
Gruß
der Petz
Und jetzt?
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