Anlage U - Frag weigert sich zu unterschreiben, was heißt das für mich?

1. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Andi1000
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Anlage U - Frag weigert sich zu unterschreiben, was heißt das für mich?

Hallo,
Meine getrennt lebende Frau weigert sich mir die Anlage U zu unterschreiben,muss sie dann bei ihrer Steuererklärung den von mir gezahlten Unterhalt als Einkünfte versteuern,sie kriegt noch Unterstützung vom Sozialamt und hat sonst keine steuerlichen Einkünfte und was bedeutet das für mich, bei meiner Steuererklärung oder was kann ich noch machen.
Gruß Andi1000

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Die Ehefrau hat die Anlage U dann zu unterschreiben, wenn Sie den Ausgleich der Nachteile übernehmen.

Was dies für Nachteile sein können, kann sehr vielseitg sein, auf jeden Fall die bei der Exfrau entstehenden Steuern, da der Unterhalt dann sonstige Einkünfte bei der Frau darstellt.

Weiterhin steht das alles auf Seite 6 oder so der Anlage U.

Die findet man z. B. hier: www.hmdf.hessen.de unter Vordrucke, Einkommensteuer.





.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.996 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen