Anlage Rentenantrag Feststellung Erwerbsminderungs

24. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
pipi768
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Anlage Rentenantrag Feststellung Erwerbsminderungs

Hallo und guten Tag,

ich bin ganz neu hier und bin froh dieses Forum gefunden zu haben. Kann mir jemand bei diesen Fragen irgendwie helfen?

Mein Mann hatte letztes Jahr einen Verkehrsunfall mit bleibenden Schäden. Nach Aussteuerung des Krankengekdes waren wir jetzt beim Arbeitsamt. Er hat einen Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld erhalten.
Gleichzeitig ist er an das Rentenamt verwiesen wore, dort innerhalb von 4 Wochen einen Rentenantrag oder eine Teilhabe fürs Arbeitsleben zu stellen. Einen Termin haben wir bereits bekommen und eine Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung.
Ich schreibe den Rest in der ICH-FORM weils einfacher ist.

Dieser ist sehr umfangreich . Ich weiß nicht was ich bei der Frage:

1.
8.2 WELCHE ARBEITEN KÖNNEN SIE NACH IHRER AUFFASSUNF NOCH VERRICHTEN ? UMFANG UND WIEVIEL STUNDEN.

Das ist uns gar nicht klar. Er kann selbst kein Auto fahren und würde somit nirgends alleine hinkommen. Das linke Knie ist steif , der rechte Ellenbogen ist Steif, die kleinen Finger durch Ulnarißriß beeinträchtigt und die Hüfte links versteift so das er nicht in 90 Grad sitzen kann und wenn er sitzt ständig zwischen aufstehen und sitzen wechseln muss.Um überhaupt mal mehrer Minuten sitzen zu können ist er auf ein Rollstuhl angewiesen.Ohne kann er nur an der Stuhlkante sitzen



Um das Arbeitslosengeld zu beziehen muss man dem Markt ja zur Verfügung stehen und musste das Kreuzchen machen:
JA ICH WERDE ALLES TUN UM MEINE ARBEITSLOSIGKEIT ZU BEENDEN.

Dann Frage 2.

SIND SIE ZURZEIT ARBEITSUNFÄHIG KRANK ?

Bin ich es jetzt oder nicht ?
Beim Arbeitsamt darf ich es ja nicht sein, aber eigentlich bin ich es ja.
Was kreuze ich da an ?

3. Frage
8.1 SEIT WANN UND WEGEN WELCHER GESUNDHEITSSTÖRUNG HALTEN SIE SICH ERWERBSGEMINDERT ?

Er dachte ja immer, wenn die Platten rauskommen oder der Arm operiert wird, wird alles besser. Die letzt OP war leider nicht erfolgreich (die Platten ließen sich nicht entfernen) Das Knie bleibt Steif , ebenso die Hüfte diese kann nicht gemacht werden, weil die Oberschenkelplatten zu weit nach oben reichen.
eine Armop wäre zu Risikoreich.

Oder kommt dort als Antwort seit Tag des Unfalls rein. ?

Von der Krankenkasse erhielt ich auch ein Schreiben, wo drauf steht ab wann man ausgesteuert ist und in Fettschrift stand drauf.

FALLS SIE ÜBER DEN 29.10.11 ARBEITSUNFÄHIG SIND; BITTEN WIR SIE UNS WEITERHIN ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNGEN EINZUREICHEN:BITTE INFORMIEREN SIE AUCH DIE AGENTUR FÜR ARBEIT GEGEBENFALSS ÜBER DIE FORTBESTEHENDE ARBEITSUNFÄHIGKEIT.

Was muss ich denn jetzt tun ? Wenn ich dem Arbeitsamt so was mitteile, bekomme ich dann noch Arbeitslosengeld ?
Muss ich das trotzdem der Krankenkasse mitteilen ? Ich verstehe hier gar nicht mehr.

Ich hoffe das mir jemand helfen kann, es ist alles so kompliziert. Vielen Dank im voraus.





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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo pipi,

um welchen Antrag geht es hier? Um den EMR-Antrag oder ALG Antrag?

Wenn's um ALG geht, informier Dich bitte v.a. über §125 SGB III /Nahtlosigkeit (hier über die Suchfunktion und google).

Empfehlenswert ist auf jeden Fall, z.B. den VDK von Anfang an einzubeziehen. Kostet fast nichts und Du hast anwaltliche Begleitung.Sonst wirst Du u.U. zermahlen zwischen den Behördenmühlen, denn keiner will zahlen und darum geht es

Für den ALG Antrag würde ich in etwa so antworten

zu 1: entsprechend meiner leistungsfähigkeit

zu 2: ja (ausgesteuert ab..... )

zu 3: Aus welchem Fragebogen stammt diese Frage? Ist das aus dem Teilhabebogen? Ist Sache der Gutachter solche festzustellen. Du könntest die Diagnose aus den AU reinschreiben oder z.B. Zustand nach Unfall mit Folgeschäden: sitz-, geh-, stehunfähigkeit seit Unfalldatum

Halte Dich knapp beim antworten. Die Sachbearbeiter gehen Krankheitszustände nix an. Alles weitere ist Sache des afamedizinischen Dienstes. Falls Du mit der BG auch noch zu tun hast, würd ich mich unbedingt an Deiner Stelle zusätzlich zu hier im http://unfallopfer.de forum anmelden, denn diese Behördenmischpoken sind nicht ohne und deren Tricks, die Leute um ihre berechtigten Ansprüche zu bringen, immer die gleichen

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Mir ist völlig unverständlich, wieso Sie nicht schon durch die Krankenkasse aufgefordert wurden einen Rentenantrag zu stellen?
Hat Ihr Mann keine Reha gehabt?
Eine Aufforderung zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst haben Sie nicht erhalten?



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.11.2011 21:33:30
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 8x hilfreich)

Bei mir war es ebenso - nach der Aussteuerung musste ich ALG I beantragen und fast zeitgleich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Das ALG 1 wurde bis zur Bewilligung der EM-Rente gezahlt (ich war auch die ganze Zeit krank geschrieben ) - der Beginn der EM-Rente ist dann der des Antragsdatums und die Rente wird dann rückwirkend bezahlt und intern mit den ALG-1-Leistungen verrechnet.

Gruß, Biggi

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Da hier durch die Agentur für Arbeit eine Aufforderung zur EM-Rentenantragstellung erfolgt ist wurde Arbeitlosengeld eindeutig bereits nach §125 SGBIII bewilligt!

Konkrete hilfe zu deinen Fragen kann ich dir leider auch nicht geben.

Ich würde dir empfehlen die Fragen einfach wahrheitsgemäß zu beantworten.

Wenn du angibst, dass du der Meinung bist gar nicht mehr arbeiten zu können, dann schreib das auch so da rein. Einen negativen Einfluss auf dein Arbeitslosengeld hat das nicht. Dieses wurde ja auf Basis des §125 bewilligt. Somit ist der Agentur für Arbeit klar, dass du höchstwahrscheinlich auf Dauer erwerbsgemindert bist.

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tevion
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

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"Bei mir war es ebenso - nach der Aussteuerung musste ich ALG I beantragen und fast zeitgleich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Das ALG 1 wurde bis zur Bewilligung der EM-Rente gezahlt (ich war auch die ganze Zeit krank geschrieben ) - der Beginn der EM-Rente ist dann der des Antragsdatums und die Rente wird dann rückwirkend bezahlt und intern mit den ALG-1-Leistungen verrechnet.

Gruß, Biggi"
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Sorry, daß ich einen solch alten Beitrag hochhole, aber genau zu diesem Sachverhalt habe ich eine Frage:
Wie genau läuft diese interne Verrechnung ab?

Im konktreten Fall geht es um meine Mutter, die Anfang 2010 den Antrag für EM/EU-Rente gestellt hat (dann Ablehnung, Widerspruch, Klage vor dem Sozialgericht). In der Zeit von Antragsstellung bis Anfang 2012 hat sie ALG 1 und Krankengeld (bis zur Aussteuerung) erhalten. Seit Anfang 2012 hat sie keine Bezüge mehr. Da voraussichtlich die Entscheidung bald ansteht, würde mich also die Verrechnung interessieren.

Um die Rechnung einfach zu machen, will ich einfache Beispielzahlen nennen:

Würde sie Rente erhalten, wäre sie bei ca. 10.000 Euro im Jahr.
Mit ALG 1 bzw. Krankengeld war sie bei ca. 16.000 Euro im Jahr.

Wenn ich also nachrechne:

2010 - Anfang 2012: ALG1/Krankengeld erhalten in Höhe von 32.000 Euro.

Theoretischer Rentenanspruch 2010-2013: 30.000 Euro.

Wenn sie also sagen wir mal heute nachträglich verrentet würde, gäbe es aus meiner Sicht zwei Probleme:

1. Selbst bei Komplettverrechnung wäre sie bei -2.000 Euro. Ich habe bei einer Bekannten - die jedoch ALG 2 erhalten hat - erlebt, daß sie diese Differenz nachzahlen mußte. Ist diese Nachzahlung auch bei ALG 1 bzw. Krankengeld nötig? Oder heißt es in diesem Fall, daß das Arbeitsamt bzw. die Krankenkasse sich mit dem begnügen müssen, was sie von der Rente abbekommen?

2. Wird der gesamte Betrag verrechnet? Oder gibt es da vielleicht Regelungen, die besagen, daß nur diejenigen Rentenmonate verrechnet werden, in denen auch tatsächlich ALG1/Krankengeld bezogen wurde? Im ersten Fall würde meine Mutter gar nichts bekommen (siehe 1.)... im zweiten Fall würden ja nur die Jahre beiden Jahren (Anfang 2010 bis Anfang 2012) in die Rechnung einfließen, in denen sie besagte Leistungen bezogen hat => Sie würde die Rente für das vergangene Jahr quasi jetzt ausbezahlt bekommen.


Ich muß zugeben, daß ich vom negativen Fall ausgehe - daß sie also bei nachträglicher Verrentung überhaupt nichts bekommt. Aber ich hoffe doch zumindest, dass sie nicht auch noch etwas zurückzahlen muß.

Hat da jemand eine Idee?

-- Editiert Tevion am 09.01.2013 17:53

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pipi768
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Tevion,

ich weiß nicht, ob ich Dir helfen kann. Bei uns ist es ja jetzt schon durch. Also mein Mann wurde ausgesteuert und hat dann Arbeitslosengeld beantragen müssen. Gleichzeitig wurde der Rentenantrag auf EU-Rente beantragt. Aussteuerung Oktober 2011. Arbeitslsoengeld wurde gewährt und bezahlt für ca. 8 Wochen.Der Rentenantrag ging durch ist aber befristet. Die Rente wurde Rückwirkend zum Dezember 2010 bewilligt. Es wurde ausgerechnet welche Rente ab da bezahlt werden müsste. Das war natürlich monatlich viel weniger als Krankengeld und auch viel weniger als das Arbeitslosengeld. Es wurde verrechnet. Das heißt die Krankenkasse + das Arbeitsamt wurden bezahlt. Da vom Krankengeld keine Rentenbeiträge fällig sind (weil ja eigentlich Rente)abgehen wurden diese Beiträge ebenfalls Rückwirkend erstattet.Wir mussten nichts zurückbezahlen.Nach der Verrechnung war die Rente in einem Monat sogar etwa 50 Euro höher.Ich hoffe für Deine Mutter, dass dies auch so sein wird und sie nicht zurück zahlen muss. Liebe Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

So war es bei mir auch - der obige Beitrag stammte von mir, hatte dann aber meinen Account wegen einer Forumsmitglieder gelöscht.

Die Rente wird von dem Datum an bewilligt, an dem der Rententräger die Erwerbsminderung als eingetreten annimmt. Dies ist mindestens das Antragsdatums, meist umfasst die nachträgliche Bewilligung einige Zeit davor, da ja der Erkrankungszustand schon längere Zeit bestanden haben muss, um überhaupt in einen Rentenantrag zu münden ( mindestens 6 Monate ).

In der Praxis kommt es - meines Wissens nach - kaum zu Rückzahlungen an die Arge, sondern es kommt nach Abzug der geleisteten ALG1-Zahlungen noch ein bestimmter Betrag raus, der dann am Ende noch in einer Summe ausgezahlt wird.

Je nach Verfahrenslänge der EM-Renten-Beantragung kommt am Ende sogar noch hübsch was rüber.

Viel Glück und viele Grüße,
Biggi

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tantchen Emma
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo Tevion,

Sie und Ihre Mutter können (was die Verrechnung angeht) erst mal ruhig durchatmen.
Für das restliche Verfahren wünsche ich Ihnen ein viel Durchhaltevermögen. Aber es scheint ja bald überstanden zu sein.

Maßgebende Vorschrift ist § 103 SGB X .

Wie der Begriff "interne Verrechnung" schon andeutet, handelt es sich hier um Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander.
Von Ihrer Mutter wird man kein Geld zurückfordern.

Was Ihre Bekannte angeht, so kann ich mir höchstens vorstellen, dass diese einen späteren Rentenbeginn o.ä. verschuldet hat und das Jobcenter von ihr durch dieses Verschulden "zu viel" erbrachte Leistungen zurückfordern durfte.

quote:<hr size=1 noshade>2. Wird der gesamte Betrag verrechnet? Oder gibt es da vielleicht Regelungen, die besagen, daß nur diejenigen Rentenmonate verrechnet werden, in denen auch tatsächlich ALG1/Krankengeld bezogen wurde? <hr size=1 noshade>


Es gilt das Prinzip der zeitlichen Konkurrenz.
D.h. der Leistungsträger (Krankenkasse/A-Amt) hat nur für die "gleichzeitig" erbrachten Leistungen einen Erstattungsanspruch.

MfG
Tantchen Emma


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"- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tevion
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für Antworten bisher. :)

quote:
Es gilt das Prinzip der zeitlichen Konkurrenz.
D.h. der Leistungsträger (Krankenkasse/A-Amt) hat nur für die "gleichzeitig" erbrachten Leistungen einen Erstattungsanspruch.

Interessanter Link. Auch wenn ich noch nicht ganz verstehe, was 100%ig ausgesagt wird. :)
Ich zitiere mal:

"Der Grundsatz der zeitlichen Kongruenz erfordert eine kalendermonatlich getrennt vorzunehmende Gegenüberstellung beider Leistungen. Eine summarische Gegenüberstellung der im Erstattungszeitraum insgesamt erbrachten Leistungen ist unzulässig (BSG-Urteil vom 29.11.1985 (ISRV:RE:4A RJ 84/84))."

Ich würde das so interpretieren:

Es wird Monat für Monat (im Zweifelsfalls dann Tag für Tag) verglichen. Beispiel:

- Juli 2011: Rentenanspruch 800 Euro. Erhaltenes ALG1 1300 Euro.
=> Arbeitsamt stehen 800 Euro zu. Die Differenz von 500 Euro verfällt in diesem Monat.

Wenn man das dann so weiterrechnet, bedeutet es im Klartext:
Nur in der Zeit, in der ALG1/KG bezogen wurde, wird mit der Rente verrechnet. Ab dem Zeitpunkt, ab dem kein ALG1/KG mehr bezogen wurde, erlischt der Anspruch des Arbeitsamts/der Krankenkasse.

Im speziellen Fall meiner Mutter würde das beispielhaft bedeuten:

Die sagen wir mal 30.000 Euro Rente, die sich seit Antrag angesammelt haben, werden nicht komplett gegen die 32.000 Euro verrechnet, die sie an ALG1/KG erhalten hat. Stattedessen wird nur der Anteil der Rente herangezogen, den sie zur Bezugszeit von ALG1/KG erhalten hätte - in diesem einfachen Rechenspiel also 2 Jahre = 20.000 Euro.

Nach Adam Riese würden dann also die 20.000 Euro mit dem bezogenen ALG1/KG verrechnet werden und die Differenz (also die Rente des vergangenen Jahres) in Höhe von 10.000 Euro würde ihr zustehen und auch ausbezahlt werden.

Habe ich das BSG-Urteil da richtig verstanden? Oder völlig falsch? :)



-- Editiert Tevion am 09.01.2013 20:24

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tantchen Emma
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo Tevion,

ja, soweit ich weiß, wird es so gehandhabt.
Demnach erhält Ihre Mutter eine beachtliche Nachzahlung.
Diese wird eventuell noch Verzinst.

Nach positivem Urteil und Rentenbewilligung, wird die Nachzahlung vorerst einbehalten und alles verrechnet.

MfG
Tantchen Emma



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"- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - "

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tevion
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Nun denn... schauen wir mal, was die Zeit bringt. Erst mal muß sie ja überhaupt vor Gericht gewinnen, ansonsten ist eh alles nur trockene Theorie. :)

Danke dennoch für die Infos.

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