Anklageschrift zum BtMG

18. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Docinfo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift zum BtMG

Hallo,

ich versuche mal den kompletten Sachverhalt erklären zu können.
Ich habe einen Freund "einfach so" mal gefragt ob er denn jemanden kennen würde, der etwas zum Rauchen hätte,
ich habe mich mit diesem Kollegen dann in Kontakt gesetzt und mich mit ihm getroffen.
Eine Zivilstreife hat mich und diesen Kollegen dann bei dem Austausch beobachtet und mich daraufhin verfolgt und mich an der Ampel angehalten und mich durchsucht. Ich habe, da ich sowieso wusste das es gefunden wird, gesagt wo sich das Gras befindet.
Dies wurde dann beschlagnahmt und ich musste noch eine kurze Befragung am Anhaltsort machen und durfte dann wieder weiterfahren. Der Kollege der mir das verkauft hatte wurde kurz darauf auch geschnappt.
Nun ich habe dann erst ca. 3 Monate später, also heute, eine Anklageschrift erhalten in der ich eine 2-wöchige-Frist habe zur Beweiserhebung. In dem Brief stand auch noch genaues zur Anklage ( Erwerb von 3,2 Gramm Gras..).
Ich habe auch an der Vorladung teilgenommen, gesagt wie es war.
(Habe seit ca. 2 Jahren nichtmehr geraucht, da ich mal 2-3x an einem Joint gezogen hatte und dann am Parkplatz geprüft wurde, hatte dann aber einen zu geringen Thc Wert, unter 1 n.G und deshalb wurde dies fallengelassen.
Ich habe seit diesen 3 Monaten auch nichtsmehr geraucht.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich auch keinen Thc Wert im Blut und habe auch nicht zuvor geraucht, zum Zeitpunkt der Tat.

Ich bin 20 Jahre alt und noch Schüler.

Ich frage mich jetzt ob ich einen Anwalt einschalten sollte oder ob das Strafmaß nicht so hoch ausfallen könnte, das es sich rentiert überhaupt einen einzuschalten.
Auch was ich evtl. zu erwarten habe, wäre Wissenswert.

Mfg

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15 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Docinfo):
Ich frage mich jetzt ob ich einen Anwalt einschalten sollte

Kommt darauf an, ob das ganze bei einer Verurteilung für den Beruf relevant ist.
Und ob man den Führerschein dringend benötigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Docinfo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Für den Beruf jetzt direkt nicht, aber ein Führerschein wird schon benötigt.

Bin ja auch noch Schüler.

-- Editiert von Docinfo am 19.05.2017 18:02

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Na ja - bei Cannabisgeschichten außerhalb des Verkehrs ist das verkehrsrechtlich halb so wild. Insofern dürfte kein Anwalt nötig sein.
Auch was ich evtl. zu erwarten habe Tja, eine Anklage wegen des Erwerbs von 3,2 Gramm: Das kann nur Bayern sein... Auf einen 20jährigen Schüler wird wohl Jugendstrafrecht angewandt - insofern Sozialstunden. Es gibt übrigens keinen Eintrag ins Führungszeugnis, was nicht heißt, daß das nirgends steht - aber halt nicht im FZ... Beruflich gibt es also auch keine Nachteile, wenn man nicht gerade Polizist, Offizier, Verfassungsschützer etc. werden will.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Führerschein ist in dem Fall unabhängig vom Strafverfahren. Für das Strafverfahren braucht man hier keinen Anwalt. Die Führerscheinstelle meldet sich ggf. später, aber da gibt es wenig was ein Anwalt machen kann. Erst mal abwarten, was die überhaupt wollen. Wenn sie nur ein paar Drogenscreenings fordern, kann man die ja beibringen, wenn man nicht konsumiert.

Und im Strafverfahren kann man dann -in der Hauptverhandlung- auch selbst um eine Einstellung nach § 31a, Abs. 2 BtMG oder § 153a, Abs. 2 StPO bitten.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Oder das ...

...wobei § 31a BtmG und § 153a StPO ggü. § 47 JGG halt den Vorteil hätten, dass sie nicht mal ins Erziehungsregister kämen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Docinfo):
aber ein Führerschein wird schon benötigt.

Dann könnte ein Anwalt durchaus nützlich sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Docinfo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es handelt sich um Bayern. Ich bin mir nur nicht sicher ob ich eben einen Anwalt einschalten muss ob ich dadurch dann besser rauskommen würde, oder ob mich das dann auch soviel kosten würde wenn ich keinen habe und das Strafmaß aber so angesetzt wird.

Ein Bekannter meinte das ich 1000-2500€ Strafe erhalten könne? Ich bin doch Schüler wie sollte ich eine solche Menge aufweisen. Deshalb bin ich momentan etwas in einer Zwickmühle.

-- Editiert von Docinfo am 20.05.2017 00:45

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Ein Bekannter meinte das ich 1000-2500€ Strafe erhalten könne? Und ich meine, der Bekannte hat keine Ahnung. Ich habe in meiner Antwort geschrieben, was Sie realistischerweise erwartet - vielleicht einfach mal lesen?
ob mich das dann auch soviel kosten würde wenn ich keinen habe und das Strafmaß aber so angesetzt wird. Ihre Schuld ist doch klar bewiesen - da reißt auch kein Anwalt mehr was...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ich bin mir nur nicht sicher ob ich eben einen Anwalt einschalten muss ob ich dadurch dann besser rauskommen würde


Nochmal: Im Strafverfahren lohnt hier ein Anwalt nicht. Eine mündliche Bitte um Einstellung werden Sie auch selbst noch herausbekommen in der Hauptverhandlung. Zur Not kann man ja vor dem Spiegel (oder mit Freunden) vorher üben. :)

Führerschein ist in diesem Fall ein vom Strafverfahren völlig unabhängiges Verfahren. Ob es dafür Sinn macht einen Anwalt einzuschalten, weiß man erst wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet hat und kundgetan hat, was sie will.

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#11
 Von 
Docinfo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich kenn mich in der Materie leider garnicht aus, jeder sagt was anderes. Manche meinen ich könnte den Führerscheinverlieren auch wenn es ohne Einwirkung im Verkehr war, da ich es bei mir hatte und generell bei gelegentlichem Konsum sowas passieren kann. Und andere wiederrum meinen das ich nichts zu befürchten habe und es nur unter 1000€ sind oder Sozialstunden. Ich habe heute einen Termin bei einem Anwalt und befrage diesen mal, nur denke ich das dieser eh nur versucht mir einzureden das ich einem brauche, ist ja sein Geld. Mir geht es lediglich ob ich zu befürchten habe ohne Anwalt den Führerschein zu verlieren oder dafür kurzzeitig in den Jugendknast muss. Da ich noch Schüler bin mit einem 450€ Job wären 1000€-2000€ eben schon sehr viel da dieser Job meistens auch nur bis 350€ mtl. hergibt, abzgl. der Raten für Handy und Pc nur noch 200€.

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Da ich noch Schüler bin mit einem 450€ Job wären 1000€-2000€ eben schon sehr viel da dieser Job meistens auch nur bis 350€ mtl. hergibt, abzgl. der Raten für Handy und Pc nur noch 200€. Leider ist es sinnfrei, Ihnen zu antworten, da Sie unsere Antworten offenbar grundsätzlich nicht glauben (oder erst gar nicht lesen). Insofern können Sie getrost aufhören, die Zeit der User hier zu verschwenden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ja ich kenn mich in der Materie leider garnicht aus,


Aber wir ...

Was genau an den bisherigen Antworten hast Du denn nicht verstanden?

Dass es bei einer Verurteilung nach Jugendrecht überhaupt keine Geldstrafen gibt? Offenbar... denn sonst würdest Du nicht ständig mit Deinen 1000,00 bis 2000,00 EUR ankommen.

Dass es jetzt im Strafverfahren noch gar nicht um den Führerschein geht? Und das man bzgl. Führerschein erst mal abwarten muss bis die Führerscheinstelle sich ggf. meldet?

Und das Du im Strafverfahren keinen Anwalt brauchst, glaubst Du offenbar auch nicht. Aber es ist ja Dein Geld. Du hast "Angst" vor einer Geldstrafe, willst aber einem Anwalt 800 bis 1000 EUR hinterhertragen... Passt irgendwie nicht, oder ??

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#14
 Von 
Docinfo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

(Anpamperei editiert - es liegt nicht an "spärlichen Informationen", es liegt an Ihrer mangelnden Auffassungsgabe. Eine Woche Sendepause!)

-- Editiert von Moderator am 22.05.2017 17:14

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Eure dummen Kommentare könnt ihr euch sparen Sie haben es gerade nötig, anderen Dummheit vorzuwerfen, begriffsstutzig, wie Sie sind! Und Ihre Dankbarkeit rührt mich zu Tränen...

-- Editiert von muemmel am 22.05.2017 17:23

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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