Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1068 Aufrufe

Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und es geht um meinen Freund.

Letztes Jahr im September gab es eine Auseinandersetzung in einer Disco zwischen ihm und meinem Ex. Der Kollege meines Freundes ist daraufhin auf meinen Ex los und sie haben sich geprügelt. Der hat eine Anzeige gemacht (er hatte zwei Cut's am Auge und es war geschwollen) nicht nur gegen den Kollegen sonder auch gegen meinen Freund weil er angeblich mit getreten hätte was nicht stimmt. Ich konnte es nämlich sehr gut sehen alles denn als es losging hat mich einer zu boden geschmissen und dadurch konnte ich sehen das der Kollege und mein Ex sich vor mir auf dem Boden prügelten.
Jetzt kam heute die Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Beschuldigten werden angeklagt, eine andere Person mittels eines gefährlichen Werkzeuges, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben.
Der Geschädigte hätte u.a. eine Gesichtsschädelprellung mit kleinen Cuts gehabt.

Mein Freund war damals bei der Polizei zur Aussage, denn er war noch nie in sowas verwickelt und hat sich auch nichts vorzuwerfen.

Wie soll er sich jetzt verhalten?
Zumal wurden Zeugen angegeben die überhaupt nicht beim Geschehen dabei gewesen waren.

-----------------
""


von Schöni81 am 28.07.2010 23:27
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
Ach und noch was.
Wir haben das Schreiben erst heute im Briefkasten gehabt aber das Datum ist der 20.07. und jetzt wäre ja dann schon die einwöchige Frist rum oder wie läuft das?
Denn ich wurde z.B. noch nicht als Zeugin angegeben.

-----------------
""


von Schöni81 am 28.07.2010 23:34
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
--- editiert vom Admin


von guest-12304.08.2010 09:57:34 am 28.07.2010 23:54
Status: Junior (94 Beiträge)
Userwertung:  1,3  (von 11 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
was soll mir das jetzt sagen?

-----------------
""


von Schöni81 am 28.07.2010 23:58
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
Bei gefährlicher Körperverletzung sieht da Gesetz im Regelfall Freiheitsstrafe ab 6 Monate vor, es ist also keine Kleinigkeit. Da sollte ein Anwalt beauftragt werden.

Die Ein-Wochenfrist läuft ab dem Tag, der als Tag der Zustellung auf dem gelben Umschlag steht (nicht wegwerfen!). Sie ist hier aber nicht besonders wesentlich.

-----------------
"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"


von micha60 am 29.07.2010 00:19
Status: Philosoph (622 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 47 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
Also heißt das, wenn er verurteilt wird muss er ins Gefängnis???

-----------------
""


von Schöni81 am 29.07.2010 12:17
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
quote:
Der Geschädigte hätte u.a. eine Gesichtsschädelprellung mit kleinen Cuts gehabt.

Vielleicht könnte man etwas Undunkelheit herstellen und erklären, was bitteschön 'Cuts' bedeutet/bedeuten soll. Zum Suchen habe ich keinen Bock.


-----------------
"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."


von meri am 29.07.2010 12:42
Status: Unsterblich (4104 Beiträge)
Userwertung:  1,6  (von 284 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
Ja sorry so stehts in der Schrift drin.
Wir wissen doch auch nicht was er da erzählt hat.
Das ganze ist eh gelogen, denn keiner hat getreten sie lagen auf dem Boden und haben sich gegenseitig geprügelt.

-----------------
""


von Schöni81 am 29.07.2010 12:54
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
quote:
Also heißt das, wenn er verurteilt wird muss er ins Gefängnis???


Bis zu einer Verurteilung von 2 Jahren, kann diese auf Bewährung ausgesetzt werden.
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt mit der Verteidigung beauftragen.

-----------------
""


von andreas124 am 29.07.2010 13:09
Status: Unsterblich (1252 Beiträge)
Userwertung:  3,2  (von 30 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
Er geht morgen zu einem Anwalt.
Die Zeugen, die mit uns waren sind leider nicht so verlässlich sollte er sie trotzdem angeben?

-----------------
""


von Schöni81 am 29.07.2010 22:03
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
Was heißt "verläßlich"? Zeugen sollen/müssen das aussagen, was sie gesehen haben. Nicht mehr, nicht weniger und nichts anderes, und vor allem nicht das, was vermeintlich "gut" für den Angeklagten ist (es sei denn, es entspricht der Wahrheit).

Wenn die Zeugen nun aussagen müßten, dass sie gesehen haben, dass gemeinschaftlch auf denjenigen eingeschlagen wurde (somit der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt wäre, nicht bloß der einfachen Körperverletzung) sollte man die Zeugen natürlich lieber nicht benennen.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 30.07.2010 15:39
Status: Tao (16775 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 205 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94213
beantwortete Fragen
16
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema im Forum:

Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
Anklageschrift  
Erst Einstellung §170 Abs.2 und dann ANklageschrift 3 Wochen später ??!!
Anklageschrift / Einwendungen gegen Eröffnung des Hauptverfahrens
Ladendiebstahl - Anklageschrift erhalten - und nun?
Veröffentlichung von Teilen einer Anklageschrift
Diebstahl&Anklageschrift
gefährlicher  
"Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr"
Schadensersatz bei gefährlicher Körperverletzung
Vorladung wegen Gefährlicher Körperverletzung
Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung
Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr - Strafe ?
Körperverletzung  
Schwere Körperverletzung du sog. Totschläger
Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?
schwere Körperverletzung aus 2002...
Gefährl. Körperverletzung - zahlt die Rechtschutzv
Körperverletzung unter alkoholeinfluss nachMobbing
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt