Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und es geht um meinen Freund.
Letztes Jahr im September gab es eine Auseinandersetzung in einer Disco zwischen ihm und meinem Ex. Der Kollege meines Freundes ist daraufhin auf meinen Ex los und sie haben sich geprügelt. Der hat eine Anzeige gemacht (er hatte zwei Cut's am Auge und es war geschwollen) nicht nur gegen den Kollegen sonder auch gegen meinen Freund weil er angeblich mit getreten hätte was nicht stimmt. Ich konnte es nämlich sehr gut sehen alles denn als es losging hat mich einer zu boden geschmissen und dadurch konnte ich sehen das der Kollege und mein Ex sich vor mir auf dem Boden prügelten.
Jetzt kam heute die Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Beschuldigten werden angeklagt, eine andere Person mittels eines gefährlichen Werkzeuges, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben.
Der Geschädigte hätte u.a. eine Gesichtsschädelprellung mit kleinen Cuts gehabt.
Mein Freund war damals bei der Polizei zur Aussage, denn er war noch nie in sowas verwickelt und hat sich auch nichts vorzuwerfen.
Wie soll er sich jetzt verhalten?
Zumal wurden Zeugen angegeben die überhaupt nicht beim Geschehen dabei gewesen waren.
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von Schöni81 am 28.07.2010 23:27
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>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
Bei gefährlicher Körperverletzung sieht da Gesetz im Regelfall Freiheitsstrafe ab 6 Monate vor, es ist also keine Kleinigkeit. Da sollte ein Anwalt beauftragt werden.
Die Ein-Wochenfrist läuft ab dem Tag, der als Tag der Zustellung auf dem gelben Umschlag steht (nicht wegwerfen!). Sie ist hier aber nicht besonders wesentlich.
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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"
von micha60 am 29.07.2010 00:19
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>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
Was heißt "verläßlich"? Zeugen sollen/müssen das aussagen, was sie gesehen haben. Nicht mehr, nicht weniger und nichts anderes, und vor allem nicht das, was vermeintlich "gut" für den Angeklagten ist (es sei denn, es entspricht der Wahrheit).
Wenn die Zeugen nun aussagen müßten, dass sie gesehen haben, dass
gemeinschaftlch auf denjenigen eingeschlagen wurde (somit der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt wäre, nicht bloß der einfachen Körperverletzung) sollte man die Zeugen natürlich lieber nicht benennen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
von !!Streetworker!! am 30.07.2010 15:39
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