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Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung

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Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung

Hallo, meine Freundin hat vorgestern eine Anklageschrift bekommen, wegen gefährlicher Körperverletzung. Ihr wird vorgeworfen ein Mädchen nach einem Discobesuch mit dem schuh gegen den Kopf getreten zu haben. das entspricht jedoch nciht der Wahrhet. es wurden 9 zeugen benannt wobei 2 davon freunde meiner freundin sind und der rest von der gegenseite und alle sind miteinander verwandt.

Nach großem Tratra lag heute im Briefkasten die nächste Anklageschrift. Diesmal wegen Körperverletzung an einem Mädchen im Biergarten. Hier wird ihr vorgeworfen ein Mädchen mehrfach mit der hand gegen kinn und brustkorb geschlagen zu haben. was auch nciht der wahrheit entspricht, es wurde nur geschubst und dann haben sich die gruppen getrennt.

Das problem ist jedoch nun, dass sie schon vorbelastet ist.einmal da war sie 14, mittlerweile 25 da ist sie mit einem roller ohne führerschein gefahren und bekam 10 sozialstunden. weiter wurde sie verurteilt wegen körperverletzung da war sie 15 und bekam 20 sozialstunden, mit 16 schwere körperverletzung 200 sozialstunden und ein paar verfahren bzw anzeigen wurden fallen gelassen. also sie ist des öfteren schon wegen körperverletzung auffällig geworden, was nun ein ziemlich mieses bild auf sie wirft. sie lebt zur zeit von der arge und könnte zum 1. februar fest in einer firma anfangen.

nun zu den fragen....

mit welchem strafmaß muss sie rechnen wenn sie für beides verurteilt wird und wie sehen ihre chancen vor gericht aus. wird das gericht berücksichtigen das sie zum 1. februar ihre arbeit anfangen kann?

Ich danke für antworten

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von adorabile1983 am 20.01.2011 11:05
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
Die Mindeststrafe für eine gef. Körperverletzung sind 6 Monate.
Da nicht bekannt ist, ob es durch den Schlag mit dem Schuh, wenn es ihn denn gab, eine Verletzung gegeben hat, lässt sich auch nicht einschätzen, ob nicht vielleicht ein minderschwerer Fall vorliegt (was die Mindeststrafe herabsetzt).

Die Vorbelastungen liegen ja nun lange Jahre zurück. Die dürften nicht allzusehr ins Gewicht fallen. Wenn ich mal Hellseher spielen soll: Es kommt, besonders wenn eine Arbeitsstelle vorliegt, eine Bewährungsstrafe heraus.


von wastl am 20.01.2011 18:24
Status: Tao (6968 Beiträge)
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>Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung
Na ob das wirklich so ne gute Sozialprognose gibt?

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"Sie häufen Schätze an, weil sie vergessen haben, dass man nur Erinnerungen nicht ersetzen kann."


von Onlyly am 21.01.2011 10:46
Status: Senior (191 Beiträge)
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