Anklageschrift wegen Warenkreditbetrugs

9. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
mela1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift wegen Warenkreditbetrugs

Mein Mann hat heute die Anklageschrift vom Amtsgericht wegen Betruges bekommen, ihm wird zur Last gelegt am 25.11.07 und 27.11.07 in einem Online Shop Waren im Wert von 144 Euro und 190 Euro bestellt zu haben (beides der selbe Online Shop).
Die beiden Beträge sollen per Lastschrift vom Konto abgebucht werden, wurden sie aber nicht Mangels Deckung. Laut Angklage rechnete mein Mann schon damit das die Lastschriften nicht eingelöst werden.
Er wird daher besuchuldigt
durch zwei selbständige Handlungen in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, daß er durch Verspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregte oder unterhielt,
strafbar als
Betrug in zwei Fällen gemäß §§ 262 Abs. 1 , 53 StGB .

Dazu muss ich sagen das mein Mann schon mal wegen Warenkreditbetruges (Schadenfall 170 Euro), Ware ist bezahlt. Zu einer Geldstrafe in Höhe von knapp 800 Euro verurteilt wurde,
damals war er nur bei der Polizei. Die Strafe bezahlt er monatlich mit 40 Euro ab.

Mein Mann hat auch schon eine Eidestaatliche Versicherung (schon vor der Tat).

Jetzt meine Frage, mit welcher Strafe muss der im schlimmsten Fall rechnen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

denke mal eine höhere geldstrafe als vorher auf jeden fall mit auflagen oder eine kurzue haftstrafe die auf bewehrung ausgesetzt sein dürfte.

dein freund hätte definitiv NIX auf pump (lastschrifteinzugsverfahren) kaufen dürfen, denn ihm war zu dieser zeit bewusst, den onlinehändler NICHT bedienen zu können da ev. dort liegt der gund begraben und daher ist der betrugsvorwurf entstanden. man man, wie kann man mit ev sooo dämlich sein und was bestellen und dann nicht zahlen?? geht nicht in meinem kopf rein.

erstmal wenn es geht SOFORT schadenwidergutmachunf betreiben und den onlinehändler bedienen und + mahngebühren alles zahlen. (belege aufheben). diese ggf. zur verhandlung mitnehmen und sagen, dass es ihm leid tut und es NIE wieder vorkommen wird.

das kind ist schon in den brunnen gefallen. nun heisst es nur noch zu retten was zu retten ist. wenn er pecht hat bekommt er KEINE restschuldbefreiung nach den 7 jahren wegen des warenkreditbetruges. also reue und schadenswidergutmachung ist das beste was er machen kann.

einwandern wird er dafür wohl noch nicht. aber sollte es nochmal vorkommen, kann ich mir denken, dass er kurzzeitig gesiebte luft schnuppern wird.

paddy

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#2
 Von 
mela1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

muss es bei einer Anklageschrift immer auch zu einer Gerichtsverhandlung kommen? Sorry ich kenn mich da leider nicht auf dem Gebiet aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
muss es bei einer Anklageschrift immer auch zu einer Gerichtsverhandlung kommen? <hr size=1 noshade>


Ja, wenn das Gericht die Anklage zulässt, es ist mir nicht ersichtlich warum das Gericht das hier nicht tun sollte. Er ist der Tat hinreichend verdächtig. Im übrigen sind die Voraussetzungen erfüllt. Im übrigen würde ich im vorlieden Fall von einer Bewährungsstrafe ausgehen, da eine Geldstrafe keinen Erfolg verspricht. Geld hat er ja offenbar eh nicht. Daher sind die Vorraussetzungen des §47 Abs.1 StGB erfükkt.

quote:<hr size=1 noshade>KEINE restschuldbefreiung nach den 7 jahren wegen des warenkreditbetruges <hr size=1 noshade>


Der Mann hat nur die Eidesstattliche Versicherung abgelegt, und keine Privatinsolvenz beantragt! Also keine auch keine Gefährdung der Restschuldbefreiung. Weil nicht beantragt.


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