Anklageschrift erhalten wegen besitz von 2 g cannabis

15. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Paco87
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift erhalten wegen besitz von 2 g cannabis

Hallo

Habe gestern eine anklageschrift vom staatsanwalt erhalten. Dass das für mich zuständige gericht entscheiden soll ob eine verhandlung stattfinden soll.

Wurde im august strassen verkehrskontrolle angehalten weil ich von jemanden gesehen wurde das ich gefaucht Hatte zuvor auch einen joint geraucht was ich auch dummerweise zugegeben habe. Daraufhin wurd blut abgenommen. Hatte auch 2 gramm gras dabei was ich auch rausgerückt habe und die beamten es beschlagnamen.

Ich hatte bis heute gedacht dass das verfahren eingestellt wird weil es eine geringe menge ist. Leider ist es nicht der fall und habe gestern meine anklageschrift vom staatsanwalt erhalten. Das dass zuständige gericht entscheiden soll ob zur verhandlung kommt wovon ich auch ausgehe das es kommt. Ich werde beschuldigt halt 2 gramm cannabis dabei gehabt zuhaben was mir gehört. Hatte ich auch der polizei gesagt das es mir gehört. Habe seid dem tag auch nichts mehr mit drogen zutun wird auch so bleiben das ist der ganze ärger mir nicht wert.

Ich war auch nach der tat bei drogenberatung
Was ich mir auch bescheinigt habe. Da ich nur gelegentlich geraucht hatte mein beruf wegen einer op verloren da dem chef der krankenschein zu lange war habe ich mir 2 mal wöchentlich ein joint geraucht um etwas abzuschalten. Aber seid dem vorfall rauche ich nicht mehr.

Mich würd es interesieren ob ich was tun könnte damit es nicht zu verhandlung kommt natürlich gegen auflage??

Macht es sinn wenn ich dahin gehe und halt meine reue zeige gegebenfalls auch die bescheinigung der drogenberatung vorlege das es dadurch nicht zu verhanlung kommt.

Falls es zur verhandlung kommt was könnte auf mich zu kommen?

Ich habe leider keine finanzielle mittel mir ein anwalt zu leisten. Würd lieber das geld für die mpu und die anfallende drogenscrening sparen.

Wäre für tipps sehr dankbar

Hatte auch noch nie was mit der polizei zu tun oder gericht.. bin ersttäter und komme
aus nrw

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21 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Mich würd es interesieren ob ich was tun könnte damit es nicht zu verhandlung kommt natürlich gegen auflage??

Realistisch: Nichts

Zitat:
Macht es sinn wenn ich dahin gehe und halt meine reue zeige gegebenfalls auch die bescheinigung der drogenberatung vorlege das es dadurch nicht zu verhanlung kommt.

Derzeit wird nur geprüft, ob die formalen Voraussetzungen für ein Hauptverfahren vorliegen. Ein Verhandlung können Sie nur verhindern, wenn die formalen Voraussetzungen fehlen (z.B. Tat ist verjährt).
Alles was mit Schuld, Unschuld oder milder Strafe zu tun hat, können Sie in der Verhandlung vorbringen.

Wobei es schon irgendwie verwunderlich ist, dass wegen 2g das volle Programm durchgezogen wird. Wenn man schon nicht einstellen will, hätte die Justiz ja einen Strafbefehl machen können (so eine Art Verurteilung im schriftlichen Verfahren).
Ist wirklich nur BtM-Besitz angeklagt und nichts anderes?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paco87
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist wirklich nur btm besitz im schreiben steht das ich angeklagt werde betäubungsmittel bessen zuhaben ohne zu gleich im besitz einer schriftlichen erlaubnis für den erwerb zu sein.

Das mir folgendes zur last gelegt wird:

Anlässlich einer personen und fahrzeug kontrolle am tattag um xx uhr auf der xxx strasse konnten bei dem angeschuldigten ihm gehörende 2 g marihuana gefunden werden.

Ich find das echt schon das die direkt beim erstenmal so ein aufatand machen. Vlt hatte der staatsanwalt einen schlechten tag keine ahnung.

Mit was für eine strafe habe ich zu rechnen? Nur einer geldstrafe?
Oder muss ich dafür in den bau ??
Bekomme ich auch ein eintrag in mein führungszeugnis?

Hab ya auch schon mein bussgeld erhalten ist schon ne menge geld von knapp 800 euro und 1 monat fahrverbot und jetzt auch das.. ich kann nicht schlafen weil mich das verrückt macht.

Ich habe definitiv daraus gelernt.

Danke nochmals für die schnelle atwort drkabo

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass 87 Dein Geburtsdatum ist ?! Du also 20 Jahre alt bist?! Dann fällst Du noch unter die Zuständigkeit des Jugendgerichts. Und im Jugendrecht ist kein Strafbefehl (schriftliches Verfahren) möglich. Es besteht eine relativ gute Chance dass das Verfahren nach § 47 JGG eingestellt wird, da Du parallel schon ein Bußgeld für die Fahrt unter Drogeneinfluss bekommen hast. Evtl. bekommst Du die Auflage noch ein paar Mal zu Drogenberatung zu gehen (oder eine andere Auflage).

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#4
 Von 
Paco87
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube du hast dich etwas verrechnet bin 30 jahre ich glaube nicht das ich als jugendlicher gelte.

Aber trotzdem danke für deine antwort

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Oh ja ... leicht 10 Jahre unterschlagen .... ;)

Tja, dann ist eine Anklageerhebung wg. 2 Gramm Cannabis tatsächlich etwas ungewöhnlich bei jemandem, der noch nie was mit der Polizei zu tun hatte.

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#6
 Von 
Paco87
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sehe ich auch so. Keine ahnung was der staatswalt sich dabei gedacht hat.. wie gesagt vielleicht auch ein schlechten tag gehabt und ich muss dafür büßen.

Was erwartet mich bei der gerichtsverhandlung?

Mit was für eine strafe muss ich rechnen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Irgendwas zwischen Einstellung und 25 Tagessätzen Geldstrafe, würde ich tippen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.10.2017 10:24

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Paco87
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke. Ich hoffe mal es doch noch eingestellt wird. Sollte ich dem richter auch die teilnahme bescheinigung von der drogenberatung vorlegen würd doch sicher einen guten eindruck machen oder ?
In wie weit sollte ich ne aussage machen? Ich werd es halt nicht leugnen oder abstreiten war ya auch meins. Wie sollte ich mich verhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Einsichtig und reumütig, das ist immer gut vor Gericht!
In welchem Bundesland werden denn die Gelder für so ein überflüssiges Verfahren verschwendet?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#10
 Von 
Paco87
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Aus nrw..

Danke für die hilfe altona..

Kann denn der richter noch das verfahren einstellen?

Bevor es zur hauptverhadlung kommt?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Kann denn der richter noch das verfahren einstellen?

Bevor es zur hauptverhadlung kommt?


Klar - wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt. Und warum sollte die wohl zustimmen, nachdem sie gerade eine Anklageschrift erstellt hat? IN der Verhandlung wäre das schon eher drin...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

In der Hauptverhandlung ist noch alles möglich. Nur, es gibt eine Fülle von Gründen, warum auch "Kleckerkram" angeklagt wird. Etwa, sich nicht bei der Polizei geäussert. Oder, der Konsum nimmt zu, jeder glaubt, er dürfe das u.s.w. Da wirkt das sich Rumsprechen von Strafverfolgung trotz der geringen Menge häufig Wunder. Also, das ist ein Paket. Das muss man einfach wissen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Paco87
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke wirwerden.
Wie gesagt hatte bei der polizei auch zugegeben das ich gelegentlich geraucht habe. Und hatte auch kurz vor der kontrolle geraucht gehabt dummerweise.

Wiegesagt habe ich mein fehler eingesehen habe das rauchen als nicht so schlimm angesehen sondern sowie als wenn ich ein bier trinke. Was ein riesen fehler war!!

Bin seid dem vorfall auch clean wird auch so bleiben. Habe meine fehler eingesehen ich war auch ohne aufforderung bei der drogenberatung. Seid dem vorfall wurd mir einiges klar das ich mist gebaut habe.

Wie gesagt hatte ich nie was mit beamten zutun weder als zeuge oder als buschuldigter. Das ist mein erstes mal das ich ne anzeige bekommen habe.

Sollte ich dem richter bei der verhandlung die teilnahme bescheinigung vorlegen? Wäre das positiv für mich?

Da ich kein rechtsschutz habe sollte ich trotzdem ein anwalt einschalten? Oder wäre das eher noch teurer wie das urteil was bekommen könnte?
Da ich lieber das geld für die mpu und drogenscreeings sparen würde die denke ich mal mit sicherheit auf mich zukommen werden.

Habe ich mehr als eine geldstrafe zu befürchten ?

Ich weiss stelle viele fragen aber hatte echt mit sowas nie zutun und mach mich selber verrückt..

Werde halt wirklich nur damit beschuldigt bei der personen und fahrzeug kontrolle 2 gramm marihuana dabei gehabt zuhaben ohne dafür eine schriftliche erlaubnis zu haben. Mehr steht in der anklageschrift nicjt drinne.

Danke allen nochmal für eure antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Habe ich mehr als eine geldstrafe zu befürchten ? Wie oft gedenken Sie die Frage noch zu stellen? Vielleicht lesen Sie einfach mal Antwort Nr. 7 - war daran irgendwas unklar?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Paco87
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke muemmel sorry das ich so oft die gleiche frage gestellt habe. Wie gesagt mach mich leider verrückt. Was sich aber nach euren hilfreiche antworten gelegt hat.

Vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

An dem ja offenbar völlig klaren Sachverhalt kann auch kein Anwalt was ändern. Und in der Tat könnte der ähnlich teuer werden wie die Strafe - gerade bei niedrigem Einkommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Paco87
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde auch ohne anwalt dort hin gehen. Hatte ich mir schon gedacht das es teurer werden würde.

Wie ihr mir empfolen habt werde ich mich einsichtig und reue zeigen was auch der fall ist. Werde auch die bescheinigung dem richter vorlegen das ich bei der drogenberatung war. Und darauf hoffen das vielleicht der staatsanwalt und der richter meine reue anerkennen um vlt doch das verfahren eingestellt wird oder ich eine mildere gdldstrafe bekomme.

Nochmals vielen dank euch allen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Wie gesagt hatte bei der polizei auch zugegeben das ich gelegentlich geraucht habe. Und hatte auch kurz vor der kontrolle geraucht gehabt dummerweise.

Dann sollten Sie mal hoffen, dass der Polizst das mit dem "gelegentlich" nicht aufgeschrieben hat - denn dann wird Ihnen der demnächst Führerschein für längere Zeit entzogen. Vorsichtshalber sollten Sie deshalb in der Verhandlung nichts dazu sagen, wie oft Sie konsumiert haben.

Zitat:
Sollte ich dem richter bei der verhandlung die teilnahme bescheinigung vorlegen? Wäre das positiv für mich?

Ja

Zitat:
Da ich kein rechtsschutz habe sollte ich trotzdem ein anwalt einschalten? Oder wäre das eher noch teurer wie das urteil was bekommen könnte?

Bei klarer Sachlage ist die Beauftragung eines Anwalts rausgeschmissenes Geld.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Paco87
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den tip drkabo werd ich aufjedefall dann beachten es nicht zu erwähnen.

Aber mir wurd bei der kontrolle blut abgenommen und die werte zeigen ya das ich gelegentlich rauche. Habe ya auch deswegen ein bußgeld bekommen von knapp 800 euro und 1 monat fahrverbot. Also gehe ich schon stark davon aus dass sich bald die führerscheinstelle melden wird und mir den führerschein entziehen wird und ich zur mpu muss. Fange auch nächsten monat mit dem screening für 6 monate erstmal an.



0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Habe ya auch deswegen ein bußgeld bekommen von knapp 800 euro und 1 monat fahrverbot.

Nein. Das Bußgeld ist dafür, dass Sie unter THC-Einfluss gefahren (und erwischt) wurden. Die Konsumhäufigkeit spielt für das Bußgeld keine Rolle. Das hätten Sie auch bekommen, wenn Sie nicht gelegentlich konsumieren.
Die Konsumhäufigkeit spielt nur dann eine Rolle, wenn es um Führerscheinentzug, MPU usw. geht, weshalb es im Regelfall kontraproduktiv ist, wenn man selbst Angaben zur Konsumhäufigkeit macht. Da hat sich so mancher schon selbst eine MPU eingebrockt, die sonst nicht angeordnet worden wäre.
Aber wenn man bei Ihnen den häufigeren Konsum schon aus der Blutprobe lesen kann, ist es eh egal.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Paco87
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke drkabo. Das weiss ich habe ich mich etwas ausgedrückt.. genau das habe ich gemacht mit meiner aussage bei der polizei und meinen blutwerten ein eigentor geschossen. Habe erst nach dem vorfall erfahren das ich am besten keine angaben zum konsum machen sollte. Aber wie gesagt ich habe daraus gelernt habe den arschtritt gebraucht um ehrlich zu sein. Natürlich hätte ich wenigstens keine gerichtsverhandlung wegen der geringe menge aber was solls ist nunmal passiert ändern kann ich nur noch meine zukunft ist mir eine grosse lehre aufjedenfall

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