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Anklage will lebenslange Haft für mutmaßlichen Mörder

AFP VOM 6.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 533 Aufrufe
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Sexualmorde, Mörder

65-Jähriger wegen fünf Sexualverbrechen vor Gericht

Im Prozess um fünf Sexualmorde an jungen Frauen in Schleswig-Holstein und Hamburg hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Der Vertreter der Anklagebehörde habe bei seinem Plädoyer vor dem Kieler Landgericht darüber hinaus die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Verteidiger des geständigen 65-Jährigen forderten in ihren Anträgen demnach eine befristete Gefängnisstrafe wegen verminderter Schuldfähigkeit.

Der Mann aus Henstedt-Ulzburg nördlich von Hamburg muss sich seit Dezember wegen der brutalen Ermordung von fünf 15- bis 22-jährigen Frauen vor mehreren Jahrzehnten verantworten. Vier von ihnen soll er abends oder nachts auf Straßen überfallartig attackiert und erwürgt haben, um sich an ihnen zu vergehen. Das fünfte Opfer vergewaltigte er laut Anklage und tötete es erst dann. Die Taten ereigneten sich zwischen 1969 und 1984. Alle Frauen waren Zufallsopfer.

Der 65-Jährige, ein zeitweilig verheirateter Maurer mit zwei Töchtern, war im April 2011 rund 27 Jahre nach seiner mutmaßlich letzten Tat gefasst worden. Eine neuerliche Auswertung des Spurenmaterials des Mordes von 1984 mit besserer Technik hatte die Polizei auf seine Spur gebracht. Sein Bruder war bei den früheren Ermittlungen ins Visier geraten. Beim Abgleich der alten DNA-Spuren entdeckten die Beamten, dass der mutmaßliche Täter ein Verwandter von ihm sein musste. Das führte sie zu dem Angeklagten, der gestand. Zur Überraschung der Ermittler räumte er in der Untersuchungshaft auch die vier anderen Morde ein.

Nach Einschätzungen der Staatsanwaltschaft mordete der Angeklagte unter anderem heimtückisch, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und um andere Straftaten zu ermöglichen oder zu verdecken, sagte die Gerichtssprecherin. Eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit schloss der Anklagevertreter aus. Die von ihm zusätzlich beantragte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zielt darauf ab, eine mögliche vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren auszuschließen.

Die Verteidiger des 65-Jährigen erkannten nach Angaben der Sprecherin zwar generell die Anklagevorwürfe an, forderten wegen verminderter Schuldfähigkeit ihres Mandanten in ihren Plädoyers jedoch eine Reduzierung des Strafrahmens. Für Mord sieht das Gesetz zwingend eine lebenslange Haftstrafe vor. In den Fällen, in denen Angeklagte nicht voll für ihre Taten verantwortlich zu machen sind, erlaubt es jedoch, eine Gefängnisstrafe von maximal 15 Jahren zu verhängen.

Die Frage der Schuldfähigkeit spielte während des Prozesses eine zentrale Rolle. Der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter sah bei keinem der fünf angeklagten Verbrechen Hinweise auf eine eingeschränkte Steuerungs- oder Schuldfähigkeit des 65-Jährigen. Ein auf Antrag der Verteidigung hinzugezogener Experte für Sexualpsychiatrie kam zu dem Schluss, dass der 65-Jährige nur bei einer Tat voll, bei den vier anderen dagegen nur eingeschränkt schuldfähig war.

06.02.2012 - 16:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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