Anklage wegen Lastschriftbetrug

23. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
mtor126
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage wegen Lastschriftbetrug

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen eine Anklageschrift von meinem ortnahen Amtsgericht bzgl. eines Betrugs erhalten.Ich hatte per lastschrift Waren bestellt, diese auch erhalten und die lastschrift konnte nicht eingelöst werden, da das konto nicht gedeckt war.Ich leide unter Kaufsucht und habe schon mehrere Fälle und Anzeigen bei der Polizei wegen Warenkreditbetrug.Es handelt sich nun um einen Betrag von 70€, ich weiß aber das es noch 2 andere höhere Beträge zurückgebucht werden.

Nun soll ein Hauptverfahren angestrebt werden und ich würde nun gerne wissen, ob ich dieses umgehen kann wenn ich vorab eine Schuldanerkenntnis dem Gericht zukommen lasse, und es dann bzgl. Geringfügigkeit nur zu einer normalen Geldstrafe kommt ohne Gerichtsvorladung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Keiner kann dir hier den Ausgang prophezeien. Allerdings solltest du dir unbedingt Hilfe gegen deine Kaufsucht suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass sich hier eine Hauptverhandlung vermeiden lässt, zumal es ja wohl um mehrere Fälle geht und es schon Vorstrafen gibt.

Vielleicht ist eine Hauptverhandlung auch eine heilsame Lehre, sich endlich um seine kaufsucht zu kümmern.

Es kommt übrigens vor Gericht schlecht an, wenn man dort sagt:

"Ich will mich jetzt ganz bestimmt ganz wirklich bessern".
"Ich werde alle Schulden bezahlen"
"Ich mache auch ganz bald eine Therapie"

Deutlich besser kommt es an, wenn man vor Gericht sagen kann:

"Ich bin seit .... in Therapie und gehe dort regelmäßig hin. Bisher habe ich gelernt, dass.....
"Ich habe mich an die Schuldner gewandt und mit folgenden Schuldnern eine Ratenzahlung beschlossen..."
"Ich habe bereits ....... von den Schulden bezahlt und habe noch keine Rate versäumt".


Erkennen Sie den Unterschied? Das wird auch ein deutlicher Unterschied in der Strafhöhe sein.



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun soll ein Hauptverfahren angestrebt werden und ich würde nun gerne wissen, ob ich dieses umgehen kann wenn ich vorab eine Schuldanerkenntnis dem Gericht zukommen lasse, und es dann bzgl. Geringfügigkeit nur zu einer normalen Geldstrafe kommt ohne Gerichtsvorladung? Nö. Hätte die Staatsanwaltschaft ein schriftliches Verfahren gewollt, hätte sie einen Strafbefehl beantragt. Hat sie aber nicht - also will sie eine Verhandlung und zwar vermutlich, weil sie das pädagogisch sinnvoll findet.
Keiner kann dir hier den Ausgang prophezeien. Den Ausgang nicht, aber daß auf eine Anklageschrift in 99 % aller Fälle eine Verhandlung folgt, ist bekannt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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