Hallo,
folgendes Problem:
Bei mir stand letzten Donnerstag die Polizei vor der Haustüre mit einem Durchsuchungsbeschluss.
Darin wird mir der Erwerb von BTM vorgeworfen.
Es waren insgesamt 5 Beamte und 1 Hund, dabei wurden mein Zimmer sowie Küche und Bad durchsucht und dabei eine kleine Menge Cannabis gefunden. Die Polizisten meinten, dass dies unter Eigenbedarf fällt.
Außerdem wurden mein PC, sowie Handy beschlagnahmt.
Heute habe ich einen Anruf erhalten, dass ich doch bitte mein Passwort für den PC preisgeben solle.
Das habe ich natürlich getan (Habe erst danach gelesen, dass ich dazu nicht verpflichtet bin, Sprichwort Selbstbelastung).
Außerdem ha man gemeint, dass es demnächst zur Vernehmung auf dem Revier kommen wird.
Im Internet ich gelesen, dass mir hierbei eine Rechtskraft zur Seite stehen darf (Anwalt).
Das Problem an der ganzen Sache ist, dass ich kein Geld für einen Anwalt habe (Ausbildung) und ich ohne Anwalt Angst habe, etwas falsches zu sagen.
Gibt es denn eine Möglichkeit, dass mir ein Anwalt zur Verfügung (kostengünstig) gestellt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Anklage wegen BTM, aber kein Geld für einen Anwalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Gibt es denn eine Möglichkeit, dass mir ein Anwalt zur Verfügung (kostengünstig) gestellt wird? Nein, gibt es nicht.
Außerdem ha man gemeint, dass es demnächst zur Vernehmung auf dem Revier kommen wird. Nur, wenn Sie hingehen. Und das müssen Sie nicht.
Dann schon einmal vielen Dank, für Ihre Antwort, aber muss ich wirklich nicht dahin gehen?
Ich meine, warten dann keine Konsequenzen auf mich? Wie sieht dann der weitere Verlauf aus?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
aber muss ich wirklich nicht dahin gehen? Nach der wievielten Wiederholung gedenken Sie denn, mir zu glauben?
Wie sieht dann der weitere Verlauf aus? Die Akte wandert ohne Statement von Ihnen zur Staatsanwaltschaft, die erhebt Anklage und dann folgt die Gerichtsverhandlung. Alternativ wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, wenn sich wirklich nur der Besitz einer eher kleinen Menge nachweisen läßt.
Da ich ich Bayern wohne, glaube ich nicht wirklich, dass das Verfahren eingestellt wird... Hier greift man ja gerne mal "hart" durch...
Aber vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich werde jetzt erst einmal warten und schauen, wie der weitere Verlauf ist!
Eine kurze Sache noch:
Mir ist aufgefallen, dass auf dem Durchsuchungsbeschluss Adresse sowie Name stimmen, mein Geburtsdatum aber nicht.
Hier hat man sich um 4 Monate vertan.
Ist der Beschluss dann eigentlich gültig?
Ja, ist er...
Wie klein war denn die kleine Menge?
Und wie kam die Polizei überhaupt auf Dich?
Wenn da irgendein Dealer ausgesagt hat, dass Du so und so oft so und so viel bei ihm gekauft hast, ist das Zeug das gefunden wurde eher ein kleineres Problem.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.10.2017 22:13
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