Anklage gegen 21-jährige Mutter wegen versuchten Totschlags Seite 1 - AFP vom 19.03.2008
Anklage gegen 21-jährige Mutter wegen versuchten Totschlags
Frau wollte neugeborenes Kind mutmaßlich erdrosseln
Eine 21-jährige Frau aus Rheinland-Pfalz ist nach dem Tod ihres neugeborenen Baby wegen versuchten Totschlags angeklagt worden. Die Frau soll im August vergangenen Jahres versucht haben, das Kind nach der Geburt zu erdrosseln, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Mittwoch mitteilte. Sie brachte das Kind nach eigener Aussage im Badezimmer ihrer Wohnung zur Welt und drückte danach mit einem zu einem Strick gerollten Handtuch auf seinen Hals, um es am Schreien zu hindern und zu töten. Unklar ist, ob das Kind nach der Geburt überhaupt gelebt hatte.
Die Frau merkte nach eigenen Angaben nicht, ob ihr Kind nach der Geburt geatmet oder sich bewegt habe. Da die Leiche des Neugeborenen erst im November entdeckt wurde, brachten auch die Untersuchungen der Ermittler keine genaueren Erkenntnisse. Aufgrund der bereits fortgeschrittenen Verwesung habe nicht mehr festgestellt werden können, ob das Baby nach der Geburt noch gelebt habe, erklärte die Staatsanwaltschaft. Deshalb erhob die Behörde nur Anklage wegen versuchten Totschlags. Die Frau war nach einem ersten psychiatrischen Gutachten bei der Tat vermindert schuldfähig. Sie sagte aus, sie habe das Kind erdrosseln wollen, weil sie nicht wollte, dass ihr Lebensgefährte von ihrer Schwangerschaft und dem Baby erfuhr.
Die 21-Jährige hat bereits eine im Jahr 2006 geborene Tochter. Sie besitzt keine abgeschlossene Berufsausbildung. 2004 wurde sie von einem Jugendgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verwarnt. Sie sitzt seit November in Untersuchungshaft, der Beginn des Gerichtsverfahrens steht noch nicht fest.