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Anklage fordert Höchststrafe für mutmaßlichen Mörder von Hannah - 1/1
AFP vom 28.11.2007   7012 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Anklage fordert Höchststrafe für mutmaßlichen Mörder von Hannah

Gutachter hält Angeklagten für schuldfähig - H. bedauert Tat

Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Hannah aus Königswinter soll nach dem Willen der Anklage lebenslang hinter Gitter. Im Bonner Prozess um das Verbrechen an der Schülerin forderte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch zusätzlich die Feststellung der besonderen Schuldschwere von Zdenek H., der damit nach 15 Jahren nicht vorzeitig entlassen werden könnte. Auch die Verteidigung des geständigen H. plädierte auf lebenslänglich, lehnte aber eine darüber hinausgehende Strafverschärfung ab. Zuvor hatte ein Gutachter dem 25-Jährigen volle Schuldfähigkeit bescheinigt. H. äußerte in seinem letzten Wort vor Gericht Bedauern über die Tat.




Staatsanwalt Michael Hermesmann verwies in seinem Plädoyer vor dem Bonner Landgericht darauf, dass Hannah vor ihrem gewaltsamen Tod ein vierstündiges Martyrium durchlitten habe. Die Tötung des Mädchens sei "qualvoll" gewesen. "Sie glich einer Abschlachtung." Der Täter habe Hannah 16 Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt, von denen das Mädchen neun bewusst erlebt habe.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn am Dienstag das Verbrechen an der 14-Jährigen gestanden, das im Spätsommer bundesweit für Entsetzen gesorgt hatte. Als Motiv gab der Homosexuelle an, dass er einmal Sex mit einer Frau haben wollte. Der 25-Jährige hatte der ahnungslosen Schülerin demnach am Abend des 29. August an einer Straßenbahn-Haltestelle in Königswinter-Oberdollendorf unweit ihres Elternhauses aufgelauert, ihre Hände gefesselt und ihren Mund mit Klebeband zugeklebt. Er vergewaltigte sie nach eigenem Geständnis in einem Bus und brachte sie gegen Mitternacht um.

Während sich die Anwältin von Hannahs Familie, die als Nebenkläger auftrat, der Strafmaßforderung des Staatsanwalts anschloss, wandte sich der Verteidiger von H. gegen die Feststellung der besonderen Schuldschwere durch das Gericht. Anwalt Uwe Krechel zeigte sich in seinem Schlusswort unter anderem davon überzeugt, dass sein Mandant "nur kurzzeitig von diesen Gedanken besessen war", die zu dem Verbrechen geführt hätten. H. sagte in seinem letzten Wort, die Tat "tut mir leid".

Der psychiatrische Sachverständige Wolf Gerlich äußerte vor Gericht die Einschätzung, H. habe sich womöglich in einer "sexuellen Identitätskrise" befunden. Mit Blick auf die Schuldfähigkeit von H. betonte der Bonner Psychiater und Neurologe, zur Tatzeit sei "keine Beeinträchtigung" von dessen Steuerungs- oder Kontrollvermögen feststellbar gewesen.

Am zweiten Prozesstag befragte die Bonner Strafkammer zudem Hannahs Vater zur Persönlichkeit des Mädchens und zur Situation der Familie nach dem Mord. Die Zahl der Familienmitglieder gab der 48-Jährige mit fünf an und fügte hinzu: "Mit Hannah". Seine ermordete Tochter beschrieb der Erzieher als "absolut offen", "lebensfroh" und "voller Phantasie". Hannah habe einen "sehr starken Freiheitsdrang" gehabt, betonte der Vater, der bei der Aussage von seiner Ehefrau begleitet wurde. Seit der Bluttat müssten seine Frau und die beide älteren Schwestern Hannahs "Beratung und Hilfe" in Anspruch nehmen. "Es fehlt eine aus unserer Mitte."

Die Leiche von Hannah war fünf Tage nach dem Mord von Beamten einer Einsatzhundertschaft in einem dichten Gebüsch gefunden worden, in dem der Täters sie abgelegt hatte. Der selbstständige Fahrzeugreiniger H. war am 12. September festgenommen worden, nachdem ihm die Ermittler durch eine freiwillig abgegebene Speichelprobe auf die Spur gekommen waren. Das Urteil in dem Mordprozess wird für den 6. Dezember erwartet.

28. November 2007 - 15.37 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007


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