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Anklage fordert 200.000 Euro Strafe gegen Ernst August

AFP VOM 25.2.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1868 Aufrufe
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Ernst August

Prinz wegen Handgreiflichkeit vor Gericht

Im zweiten Prozess gegen Prinz Ernst August von Hannover wegen einer zehn Jahre zurückliegenden Auseinandersetzung mit einem Hotelier in Kenia hat die Staatsanwaltschaft die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro wegen Körperverletzung gefordert. Die Anklagebehörde sah es in ihrem Plädoyer als erwiesen an, dass der Prinz dem Hotelier Josef Brunlehner zwei Ohrfeigen versetzte, wie ein Sprecher des Landgerichts Hildesheim sagte.

Anders als im ersten Verfahren sieht die Staatsanwaltschaft aber keine eindeutige Belege dafür, dass Ernst August auch mit Fäusten auf den Hotelier eingeschlagen und diesen schwer verletzt habe. Abweichend von der ursprünglichen Anklage forderte die Staatsanwaltschaft daher keine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mehr. Die Anwälte des als Nebenkläger auftretenden Brunlehner verlangten dagegen eine neuerliche Verurteilung des Welfenprinzen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro.

Der Hotelier hatte stets behauptet, der Prinz habe ihn mit einem Gegenstand so schwer verletzt, dass er bei dem Zwischenfall im Jahr 2000 auf einer kenianischen Ferieninsel in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Ein Gutachter hatte vor Gericht ausgesagt, Brunlehners damalige Verletzungen könnten durchaus durch Schläge mit einem Schlagring oder einem anderen Gegenstand entstanden sein. Die von den Richtern befragten Zeugen - darunter Ernst Augusts Gattin Prinzessin Caroline - hatten aber nur bestätigt, dass der Prinz das Opfer aus Verärgerung über den Lärm einer Diskothek zwei Ohrfeigen mit der flachen Hand verabreichte.

In einem ersten Prozesse hatte das Landgericht Hannover Ernst August 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe 445.000 Euro verurteilt und dabei die von Brunlehner geschilderte Version zu Grunde gelegt. Der Prinz hatte im November 2008 eine Wiederaufnahme des Verfahren erreicht. Am Freitag soll der neuer Prozess mit dem Plädoyer der Verteidigung des Angeklagten fortgesetzt werden. Ein Urteil will das Gericht am 9. März fällen.

25. Februar 2010 - 16.24 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010




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