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Anklage gegen Ex-IKB-Chef Ortseifen erhoben

AFP VOM 1.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 932 Aufrufe
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Untreue

Staatsanwaltschaft wirft Kursmanipulation und Untreue vor

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen den früheren Chef der Mittelstandsbank IKB erhoben. Der ehemalige Vorstandssprecher Stefan Ortseifen stehe im Verdacht, den Börsenkurs der IKB manipuliert zu haben, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Außerdem wirft sie ihm Untreue in vier Fällen vor. Die IKB hatte sich am US-Immobilienmarkt verspekuliert und war nach Ausbruch der Finanzkrise im Sommer vergangenen Jahres in eine finanzielle Schieflage geraten. Das Institut konnte nur durch Finanzspritzen des Bundes und der Finanzwirtschaft in Höhe von über zehn Milliarden Euro vor dem Aus bewahrt werden.

Die Staatsanwaltschaft macht Ortseifen für eine Pressemitteilung des Vorstandes vom 20. Juli 2007 verantwortlich. Darin soll er die Auswirkungen der beginnenden Finanzkrise auf die IKB zu positiv dargestellt haben. Damit habe der Bankchef erreicht, dass die Anleger wieder mehr IKB-Aktien gekauft hätten und der Börsenkurs stabilisiert worden sei. Nur eine Woche später habe die IKB allerdings kurz vor der Insolvenz gestanden, zehn Tage später habe es erdrutschartige Kursverluste gegeben.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ortseifen zudem vor, 120.000 Euro aus dem Vermögen der IKB veruntreut zu haben. In drei Fällen habe er seine Dienstvilla auf Kosten der Bank umbauen lassen, ohne dass die Miete wegen des Mehrwertes angepasst worden wäre. Zudem habe der Ex-Bankchef hochwertige Lautsprecher gekauft und diese ohne Genehmigung über die Bank abgerechnet. Gegen zwei weitere Ex-Vorstandsmitglieder der IKB beantragte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle wegen der Baumaßnahmen an Häusern.

Die Staatsanwaltschaft war auch der Frage nachgegangen, ob der massive Kauf von hochspekulativen Immobilienpapieren als Untreue der IKB-Vorstandsmitglieder zu werten war. Dies wäre der Fall gewesen, wenn das Risiko so hoch gewesen wäre, dass es "mit den Pflichten des Geschäftsbetriebs nicht zu vereinbaren" gewesen wäre, sagte Oberstaatsanwalt Michael Marx-Manthey. Angesichts der zuvor hohen Gewinne aus den Geschäften sei das Vorgehen aber "maximal fahrlässiges Verhalten". Dies sei im Bereich der Untreue nicht strafbar.

1. Juli 2009 - 15.49 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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