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Anklage gegen Arzt wegen tödlicher Therapiesitzung erhoben

AFP VOM 11.2.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 847 Aufrufe
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Gruppentherapie-Sitzung

Zwei Patienten nach Drogengabe in Berlin gestorben

Knapp fünf Monate nach einer Therapiesitzung mit tödlichen Folgen ist gegen einen 50-jährigen Arzt aus Berlin Anklage erhoben worden. Wie die Berliner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, wird dem Allgemeinmediziner und Facharzt für Psychotherapie versuchter Mord in einem Fall, Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung in fünf Fällen vorgeworfen. Zudem wird ihm ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Der Arzt soll Patienten am 19. September bei einer Gruppensitzung in seiner Berliner Praxis unter anderem hochdosiertes Ecstasy verabreicht haben. In der Folge starb ein Patient noch in der Praxis, ein weiterer am selben Abend im Krankenhaus. Fünf weitere Menschen trugen Vergiftungserscheinungen davon und mussten stationär behandelt werden. In drei dieser Fälle handelte es sich um schwere Vergiftungen.

Laut Anklage soll der Arzt das Ecstasy an seine Patienten ausgegeben haben, ohne diese vorher zu untersuchen und über die gesundheitlichen Risiken aufzuklären. Zunächst habe er sieben Patienten in unterschiedlicher Dosierung Kapseln mit dem Wirkstoff Methylen verabreicht und ihnen dann im weiteren Verlauf der Sitzung "portionsweise" verbotenes Ecstasy-Pulver gegeben. Daraufhin kam es bei den Patienten zu heftigen körperlichen Reaktionen und Vergiftungserscheinungen, an deren Folgen zwei starben.

Nach Auffassung der Anklage hatten die Patienten die Drogen genommen, weil sie der Sachkunde des Therapeuten auch beim Umgang mit illegalen Drogen vertrauten. Den Vorwurf des versuchten Mordes begründet die Staatsanwaltschaft damit, dass der Angeklagte trotz des lebensbedrohlichen Gesundheitszustandes eines 28-jährigen Patienten nicht den Notarzt gerufen habe; er habe die Drogentherapie vertuschen wollen. Stattdessen ließ er laut Staatsanwaltschaft den kollabierten Mann in seine Privaträume bringen und drängte andere Patienten erfolglos, den zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Mann aus seinem Haus zu schaffen.

Der zwischenzeitlich eingetroffenen Notärztin, die vergeblich versuchte, das Leben eines anderen, 59-jährigen Therapieteilnehmers zu retten, soll er verschwiegen haben, wo und in welchem Zustand sich der 28-Jährige befand. Der Mann starb noch am selben Tag im Krankenhaus. Laut Anklage ist aber nicht nachzuweisen, dass er ohne die dem Arzt zur Last gelegte Behandlungsverzögerung gerettet worden wäre.

11. Februar 2010 - 14.18 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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