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Ankündigungsfrist Modernisierung

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Ankündigungsfrist Modernisierung

Hallo,

in unserem 3 Parteien Miethaus sollen die über 20 J. alten Fenster und Rolläden durch neue ersetzt werden.
Heute war der beauftragte Handwerker zur Ortsbesichtigung da und sagte, die Maßnahme solle im Dezember erfolgen.
Ein Schreiben der Hausverwaltung liegt bisher nicht vor.

Frage: wie lange im voraus muß so eine Maßnahme angekündigt werden (ich bin bisher von 3 Monaten ausgegangen)?

Was ist mit den zu erwartenden Schäden (Tapete etc?).

So lobenswert eine solche Modernisierung ist- muß sie mitten im Winter erfolgen- das erhöht doch während der Arbeiten die Heizkosten?

Zusatzfrage: die Fenster sind schon recht alt und im Winter zugig (Gummi überaltert), die Rolläden sind ebenfalls erneuerungsbedürftig - ist das überhaupt Modernisierung oder Instandhaltung??

Danke für eure Meinungen.

-- Editiert von BettinaS am 31.10.2007 18:55:43


von BettinaS am 31.10.2007 18:46
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>Ankündigungsfrist Modernisierung
Liebe Bettina,

ist das überhaupt Modernisierung oder Instandhaltung??

Ein Schreiben der Hausverwaltung liegt bisher nicht vor.

Stellt sich die Frage denn schon ?




von Morthingale am 31.10.2007 19:14
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>Ankündigungsfrist Modernisierung
Lieber Morthingale,

ja, die Frage stellt sich durchaus. Wir möchten uns vorab informieren, um dann richtig reagieren zu können.

Der Architekt hat das Haus im Juli zwecks Bestandsaufnahme und KV besichtigt, der Handwerker war gestern (unangekündigt) da - und der sollte doch wissen, zu wann er beauftragt ist- es fehlt nur die Benachrichtigung der Mieter....


von BettinaS am 31.10.2007 19:21
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>Ankündigungsfrist Modernisierung
Liebe Bettina,

wenn die Arbeiten im Dezember erfolgen sollen, hätte die Mieterhöhungsankündigung wegen einer Modernisierung längst erfolgt sein müssen.
Gehst Du davon aus, daß die Verwaltung es bisher lediglich vergessen hat ?




von Morthingale am 31.10.2007 19:29
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>Ankündigungsfrist Modernisierung
Eine Modernisierung muss spätestens 3 Monate vorher angekündigt werden. Für eine Instandhaltungsmaßnahme gilt diese Frist nicht. Dann kann jedoch auch keine Mieterhöhung gefordert werden.

Die während der Umbauphase auftretenden erhöhten Heizkosten dürften aus meiner Sicht locker innerhalb kürzester Zeit durch folgende Energieeinsparungen wieder aufgeholt werden.


von hh am 31.10.2007 21:32
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>Ankündigungsfrist Modernisierung
die Frage der Mieterhöhung hat sich (noch) nicht gestellt.

Handelt es sich denn um eine Instandsetzung (Fenster undicht, Rolläden schließen nicht richtig) oder um eine Modernisierung (Einsatz wärmedämmender Fenster etc.)oder gar beides gleichzeitig?
Richtet sich nicht danach die Frage ob Mieterhöhung gerechtfertigt oder nicht?

Und mal nebenbei: ein Hausbesitzer soll doch verpflichtet sein, energieeinsparende Maßnahmen zu ergreifen?
Kann es sein, dass der Mieter wegen fehlender Dämmung jahrelang ein Mehr an Heizkosten bezahlen musste und jetzt wegen der Maßnahmen zwar niedrigere Heizkosten hat aber dafür nun eine höhere Miete??

Eine kurzfristige Ankündigung würde für alle Mieter einen erheblichen Aufwand bedeuten (z.B. beruflich etc.), deshalb wäre schon allein deshalb eine längere Ankündigungsfrist wünschenswert.
Ich persönlich würde auch eine vorab Info über z.B. die Dauer und den Ablauf begrüßen um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können (z.B. Möbel versetzen und abdecken, Pflanzen umräumen etc).




von BettinaS am 31.10.2007 21:53
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>Ankündigungsfrist Modernisierung
Eine Mieterhöhung geht nur bei Modernisierung. Wenn der Vermieter das als Instandhaltungmaßnahme deklariert, dann ist das sein Problem.

Bei einer Modenisierung kann es sein, dass die Energieeinsparung durch die Mieterhöhung kompensiert wird. Zur Durchführung energiesparender Maßnahmen ist der Vermieter nicht verpflichtet.

Ich habe zudem das Gefühl, dass Du den Aufwand für den Austausch von Fenstern deutlich überschätzt.


von hh am 31.10.2007 22:14
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>Ankündigungsfrist Modernisierung
Liebe Bettina,

so eine Wahnsinnsaktion ist das auch nicht, halber Tag Arbeit vielleicht.

jetzt wegen der Maßnahmen zwar niedrigere Heizkosten hat aber dafür nun eine höhere Miete

Solange sich das halbwegs ausgleicht, wäre das doch kein Problem, oder ?

Ob es sich um eine Modernisierung oder Instandsetzung handelt, läßt sich praktisch nur vor Ort von Fenster zu Fenster beurteilen.

Aber eine Verwaltung, die mit der Angelegenheit sogar einen Architekten beauftragt, wird wohl kaum vergessen, rechtzeitig eine Mieterhöhungsmodernisierung anzukündigen.

Deshalb wird m.E. da wohl nichts mehr kommen.




von Morthingale am 31.10.2007 22:18
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>Ankündigungsfrist Modernisierung
Ein Austausch geht bei Profis a) schnell und b) sehr sauber vor sich.
Was du ansprichst, Schäden an der Tapete - ja, das ist ärgerlich, aber leider nicht zu vermeiden.
Ich würde mich in diesem Fall erst einmal über weniger Heizkosten freuen.
Werden Holzfenster durch Kunststofffenster ersetzt, kann es sein, dass die Mieter ihr Lüftungsverhalten ändern müssen - darauf sollte im Ankündigungsschreiben der Verwaltung auch hingewiesen werden.

Wenn im Sommer ein Architekt anwesend war, um eine Bestandsaufnahme zu machen, kommen die Arbeiten ja nicht so überraschend.
Und manchmal geht es auch um Fördergelder, die jetzt erst zugesagt wurden und noch in diesem Jahr in Anspruch genommen werden müssen (Vermieterseite).


von sika0304 am 01.11.2007 10:08
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>Ankündigungsfrist Modernisierung
Werden Holzfenster durch Kunststofffenster ersetzt

Sagen wir mal lieber, Einfachverglaste Fenster durch Isolierfenster (die gibt es auch in Holz).




von Morthingale am 01.11.2007 10:32
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>Ankündigungsfrist Modernisierung
Hallo,

danke für eure zahlreichen und hilfreichen Meinungen.

Zunächst: ein Schreiben liegt bisher in keiner Form vor.
Tatsächlich sollen wohl Fördergelder in Anspruch genommen werden.
Die vorhandenen Fenster sind 20 J. alte doppelt verglaste Kunststoffenster, die inzwischen zugig sind, man könnte deren Ersatz durchaus auch als Mängelbeseitigung ansehen, ebenso der Ersatz der nicht mehr richtig funktionierenden Rolläden.
Im Hausflur herrschen mangels schließender Fenster und einer uralt Haustür mit einem ca. 1,5cm hohen Spalt auf der Unterseite im Winter sogar Minusgrade etc.

Der Architekt hat den Sanierungsbedarf des Hauses auf ca. 120.0000 Euro beziffert !!

Das derzeitige Problem ist, dass die Bewohner alle beruftätig sind, zwei Parteien haben gerade erst neue Jobs angetreten und können keinen Urlaub nehmen.
Es gibt auch niemanden "ersatzweise" der den Handwerkern Zugang geben könnte.

Die Möbel müssen versetzt werden, teilweise weiss man nicht wohin mit den vor den Fenstern befindlichen Gegenständen und Haustiere und empfindliche Pflanzen sind "in Sicherheit" zu bringen- da ist es mit "einem Tag" Zeitaufwand wirklich nicht getan.

Kann man in solchen Fällen um Terminverlegung in einen anderen Monat bitten oder es gar verlangen?

Die Hausverwaltung wurde von einer Mietpartei inzwischen telefonisch angesprochen, besteht aber auf die Durchführung der Arbeiten im Dezember -ohne Nennung eines konkreten Termins!!

An sich begrüßen ja alle die dringend notwendigen Maßnahmen, nur die Art des vorraussichtlichen Ablaufs stört gewaltig.

Hat noch jemand eine Idee???

@morthingale: eine NK Einsparung durch eine Mieterhöhung zu ersetzen hat klare Nachteile: NK kann man durch Sparsamkeit (Nutzungsverhalten) etwas steuern, Miete leider nicht....

-- Editiert von BettinaS am 02.11.2007 10:05:55

-- Editiert von BettinaS am 02.11.2007 10:10:38


von BettinaS am 02.11.2007 10:03
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