Anhörungsbogen zur Fahrerfrage aus Österreich

12. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Phil85
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörungsbogen zur Fahrerfrage aus Österreich

Hallo, hab heut ein Schreiben von der Bundespolizei aus Wien erhalten. Ich soll Auskunft darüber geben, wer am 2.6.2011 um 14.53 in einer bestimmten Straße in Wien das Auto gefahren ist. Bei dem Auto handelt es sich um ein gemietetes Auto. Ich selbst bin zu der Zeit allerdings definitiv nicht gefahren, kann allerdings keine Angaben machen, wer genau gefahren ist, da das einfach schon über 2 Monate her ist. Hab auf dem beiliegenden Blatt die Möglichkeit anzukreuzen, dass ich gefahren bin bzw den Fahrer zu benennen. Aber wie gesagt keine Ahnung wer gefahren ist. Waren zu siebt im Auto und k.A. wer genau zu dem Zeitpunkt hinterm Steuer saß. Wegen nem ähnlichen Fall hatte ich mal aus Österreich direkt nen Bußgeldbescheid bekommen, wo ich allerdings auch angegeben hatte, dass ich net selbst Fahrer war. Gibt ja in Österreich die Halterhaftung, solche Bußgelder werden aber laut mehreren Gerichtsentscheidungen net nach Deutschland verfolgt.

Jetzt nochmal zurück zum Anhörungsbogen: Es steht drin ich würde mich strafbar machen, wenn ich net angebe wer Fahrer ist. Meine Frage: Was soll ich machen? Ich hab absolut keine Ahnung wer Fahrer war. Auch ein Kollege der dabei war, kann sich net mehr dran erinnern. Lichtbilder haben die mir net mitgeschickt. Kann ich einfach schreiben, dass ich es net mehr weiß?

Um schnelle Antwort wird gebeten.

Gruß
Phil

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gemini12bv
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

ist mir auch vor kurzem in Österreich passiert, wusste auch nicht genau wer der Fahrer war, mir wurde auf Anfrage nur ein Bild vom Auto geschickt (hinten), es gab die Möglichkeit entweder das Geld zu bezahlen oder dafür abzusitzen.. Habe auf dem Brief nicht geantwortet, ein paar Wochen später hab ich dann die eigentliche Strafe + Mahnkosten bezahlen müssen. Derjenige auf dem das Auto zugelassen ist, ist für die dann automatisch der "Fahrer".

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nach welchem § soll denn die Strafbarkeit sein? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, daß die Aussageverweigerung in Ö irgendwie strafbar sein soll...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo Mümmel,

den entsprechenden §§ habe ich jetzt auch nicht im Kopf. Aber nach österreichischem Recht ist der Fahrzeughalter tatsächlich verpflichtet im Zuge der s.g. Lenkererhebung den Fahrzeuglenker zu benennen. Tut er das nicht bekommt er ein Ordnungstrafmandat in der Höhe wie sie der Fahrzeuglenker für die Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen hätte.

Eine Strafe wegen Nichtbenennung des Fahrzeuglenkers ist in Deutschland aber, anders als das Ordnungsgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung, nicht vollstreckbar, weil die österreichische Gesetzgebung diesbezüglich mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar ist.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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